Stellenausschreibungen
Die Gemeinde Ubstadt-Weiher versteht sich als moderner Arbeitgeber. Gemeinsam optimieren wir unser Dienstleistungsangebot für unsere Bürgerinnen und Bürger. Ob Verwaltung, Schulen, Kinderbetreuung, Seniorenbetreuung, Außendienst, Reinigungsdienst oder Freizeitzentrum Hardtsee: Wir sehen unsere Arbeit als Dienst am Menschen an. Sie passen zu uns? Dann bewerben Sie sich schnell und unkompliziert auf eine unserer freien Stellen. Wir freuen uns auch über Initiativbewerbungen.
Freier Ausbildungsplatz „Verwaltungsfachangestellte (m/w/d)“ bei der Gemeinde für das Ausbildungsjahr 2025 zu besetzen
Verwaltungsfachangestellte …
… erledigen allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten und sind Ansprechpartner für Anfragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Sie werden in allen Ämtern der Gemeinde Ubstadt-Weiher eingesetzt, je nach Aufgabengebiet erteilen sie Auskünfte, bearbeiten Anträge, bereiten Entscheidungen vor oder fertigen Bescheide. In vielen Ämtern stehen sie häufig in direktem Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern. Während der Ausbildung werden die Auszubildenden an die vielfältigen Aufgabenfelder herangeführt und systematisch mit den Berufsinhalten vertraut gemacht. Hierbei werden unter anderem fundierte Kenntnisse zum Aufbau und Organisation der Verwaltung, im Verwaltungs- und Kommunalrecht sowie in der Anwendung der Standard-Software vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse im Umgang mit Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen wie z. B. Finanz-, Personal- und Kommunalwesen.
Voraussetzungen
· Werkrealschul-, Realschul- oder guter Hauptschulabschluss
· Kommunikationsfähigkeit
· Sorgfältiges Arbeiten
Ausbildungsdauer und - beginn
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und beginnt jeweils am 01. September eines Jahres.
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung findet im dualen System statt, d. h. neben der praktischen Ausbildung bei der Gemeinde Ubstadt-Weiher besucht der/die Auszubildende die Friedrich-List-Schule in Karlsruhe. Gegen Ende des 3. Ausbildungsjahres findet ein 3-monatiger Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfung an der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg in Karlsruhe statt.
Ausbildungsvergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes. Sie beträgt derzeit für das
1. Ausbildungsjahr 1.218,26 € brutto
2. Ausbildungsjahr 1.268,20 € brutto
3. Ausbildungsjahr 1.314,02 € brutto
Schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bitte an:
Gemeinde Ubstadt-Weiher, Hauptamt, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher, Email: bewerbungen(@)ubstadt-weiher.de, Telefonnummer: 07251 617-28, Ansprechpartner bei Fragen: Anke Zimmerer
Bewerbungsschluss ist der 30.04.2025, Ausbildungsbeginn: 01.09.2025
Die Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
Gemeinde Ubstadt-Weiher
Landkreis Karlsruhe
Die Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Ubstadt-Weiher (rd. 13.300 Einwohner) ist infolge des Eintritts in den Ruhestand des derzeitigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 18. Mai 2025, eine evtl. notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, 01. Juni 2025, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg ausgeschlossenen Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Dienstag, 22. April 2025, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeindeverwaltung Ubstadt-Weiher, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Bürgermeisterwahl‘“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungs-frist (siehe oben) nachzureichen:
• 25 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Ubstadt-Weiher, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher, kostenfrei ausgegeben).
• eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
• eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) vorliegt auf amtlichem Vordruck;
• Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunfts-mitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunfts-mitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Zeit und Ort einer persönlichen öffentlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung je Ortsteil werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
„Wichtiger Hinweis: Die Veröffentlichung an dieser Stelle erfolgt nur rein nachrichtlich. Die rechtsverbindliche und fristauslösende Stellenausschreibung erfolgte im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg in der Ausgabe vom 07.03.2025 . „
Freiwilligendienst - Seniorenzentrum Josefshaus
Die Gemeinde Ubstadt-Weiher stellt für das Seniorenzentrum Josefshaus– hauptsächlich für den Fahrdienst
ab dem 01. September 2025 Plätze zur Ableistung eines Freiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst) zur Verfügung.
Wir bieten an:
- Eine umfassende Einarbeitung durch Fachkräfte
- Die Möglichkeit zur eigenständigen Einbringung
- Kollegiales Arbeitsklima, sowie einen respektvollen und toleranten Umgang
- Monatliches Taschengeld, sowie 26 Urlaubstage
Wir erwarten:
- Mindestalter 18 Jahre
- Besitz eines Führerscheines (Klasse B)
- Einsatzbereitschaft und Flexibilität
- Freude am Umgang mit älteren und pflegebedürftigen Menschen
Der Freiwilligendienst findet in Kooperation mit der Caritas und dem internationalen Bund statt, weitere Infos erhalten Sie hier:
www.ib-freiwilligendienste.de
https://www.freiwilligendienste-caritas.de/kontakt/karlsruhe
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann setzen Sie sich gerne zunächst telefonisch mit der Gemeindeverwaltung, Personalamt, Anke Zimmerer, Telefon: Telefonnummer: 07251 61728, in Verbindung.