Bürgergespräch zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Zeutern“ nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – Bebauungsplan der Innenentwicklung
Erstelldatum24.05.2024
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.05.2024 ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Zeutern“ nach § 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung – eingeleitet.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beigefügtem Kartenausschnitt und wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Grundstücke Flst. 378, 379 und 382/1.
Im Osten durch die Grundstücke Flst. 385 und 329 (Straße).
Im Süden durch die Grundstücke Flst. 349, 350 (Straße) und 355.
Im Westen durch die Grundstücke Flst. 357, 329 (Straße) und 376 (Straße).
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Zeutern“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Kindergartens sowie einer Arztpraxis geschaffen werden.
Darüber hinaus ist es vorgesehen, in diesem Bereich den öffentlichen Raum der „Oberdorfstraße“ neu zu ordnen.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes findet am
Donnerstag, den 13.06.2024 um 18:00 Uhr in der Mehrzweckhalle Zeutern,
Aue 1, 76698 Ubstadt-Weiher
ein Bürgergespräch statt.
Zu diesem Bürgergespräch sind alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
Öffentliche Auslegung:
Nach dem Bürgergespräch ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Zeit vom 14.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 auf der Homepage der Gemeinde Ubstadt-Weiher unter https://www.ubstadt-weiher.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen abrufbar. Parallel wird der Entwurf des Bebauungsplanes beim Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher, Bau- und Umweltamt, Zimmer 25, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher während der üblichen Dienststunden in Papierform öffentlich ausgelegt.
Im Vorfeld der erforderlichen Abrissarbeiten wurde, unabhängig des Bauleitplanverfahrens, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durch ein Fachbüro vorgenommen. Dieses untersuchte mögliche Auswirkungen der geplanten Neustrukturierung auf Fledermäuse, Vögel und Reptilien und benennt die in diesem Zusammenhang durchzuführenden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Im Verlauf der Auslegungsfrist können der Gemeinde Ubstadt-Weiher gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Anregungen unter der E-Mail-Anschrift gemeinde(@)ubstadt-weiher.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese der Gemeinde auch in Schriftform übersandt (Gemeinde Ubstadt-Weiher, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher) oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ubstadt-Weiher, den 23.05.2024
Tony Löffler, Bürgermeister