Gemeinderat
Erstelldatum13.03.2024
Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 19. März 2024, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.
1 Windkraft, Stellungnahme der Gemeinde zum Entwurf des Vorranggebietes Finsterloch durch den Regionalverband - weiteres Vorgehen
Vorlage: VÖ/039/2024
2 Sachstandsbericht Schulsozialarbeit
Vorlage: VÖ/033/2024
3 Sachstandsbericht Offene Kinder-, Jugend-, und Familienarbeit
Vorlage: VÖ/035/2024
4 Sachstandsbericht Asyl und Integration
Vorlage: VÖ/034/2024
5 Schulbericht 2023/24
Vorlage: VÖ/029/2024
6 Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Runde
Vorlage: VÖ/037/2024
7 Radweg Uhlandstraße/Kolpingstraße, Ortsteil Ubstadt
Vorlage: VÖ/038/2024
8 Anlegung von Einzel- und Tiefgräbern im Friedhof Zeutern
Vorlage: VÖ/030/2024
9 Fuhrpark Bauhof
Hier: Ersatzbeschaffung für Geräteträger Holder KA-GB 1211 aufgrund Defekt
Vorlage: VÖ/031/2024
10 Beschaffungen Fuhrpark Bauhof
- Beschaffung Schlepper für den Umwelttrupp
- Verkauf Winterdienstunimog
Vorlage: VÖ/027/2024
11 Vereinsgarage für den Musikverein Stettfeld
Vorlage: VÖ/036/2024
12 Verkauf einer gemeindeeigenen Liegenschaft in Zeutern
Vorlage: VÖ/028/2024
13 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
14 Mitteilungen und Anfragen
gez. Tony Löffler, Bürgermeister
Kurzinformationen:
Hinweis: Da keine Einwohnerfragestunde vorgeschaltet ist, besteht für Zuhörerinnen und Zuhörer keine Möglichkeit von Wortbeiträgen.
Zu TOP 1: Der Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hat am 24.01.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Regionalplan-Kapitels „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ getroffen. Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung in Form von Vorranggebieten. Die Frist der Beteiligung läuft bis zum 22.05.2024. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens wird auch die Gemeinde Ubstadt-Weiher eine Stellungnahme abgeben. Bekanntermaßen wurde in diesen Planentwurf in Ubstadt lediglich ein Vorranggebiet im Bereich „Finsterloch/Sperbel“ ausgewiesen. Von Seiten der Gemeinde ist dieses Gebiet jetzt zu bewerten. Dies geschah durch eigene Planer auf Kosten der Gemeinde, in Ergänzung der Bewertung des Regionalverbands. Bei dieser Bewertung zeigte sich, dass dieses Gebiet aus Sicht der Verwaltung mit großen Problemen behaftet ist und aus ihrer Sicht für die Aufstellung von Windkraftanlagen nicht geeignet ist. Hier geht es um die Themen „ruhiges Gebiet“ im Sinne des Lärmaktionsplans, eine Waldschutzkonzeption im Gemeindewald, besonderer Artenschutz und Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht sowie um die aktuelle Nutzung als Naherholungsgebiet. Im Ergebnis schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, den vorgeschlagenen Standort abzulehnen.
Zu TOP 2: Die Schulsozialarbeiterinnen werden den Gemeinderat über die Schulsozialarbeit im Schuljahr 2022/23 informieren und einen Ausblick auf das aktuelle und neue Schuljahr geben.
Zu TOP 3: Die Jugendsozialarbeiterin wird den Gemeinderat über die offene Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Jahr 2023 informieren und einen Ausblick auf das Jahr 2024 geben.
Zu TOP 4: Die Sachgebietsleitung des Amts für Soziales, Jugend und Familie wird den Gemeinderat über die Integration im Jahr 2023 informieren, die neue Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte vorstellen und einen Ausblick auf das Jahr 2024 geben. Außerdem entscheidet der Gemeinderat, ob der Landkreises Karlsruhe beauftragt werden soll, ab Januar 2025 das Integrationsmanagement weiterhin zu übernehmen.
Zu TOP 5: Jedes Jahr erstellt die Verwaltung einen Schulbericht, um über die aktuelle Situation an den Ubstadt-Weiherer Bildungseinrichtungen zu informieren. Neben den aktuellen Schülerzahlen gewährt der Schulbericht vor allem auch einen Blick in die Zukunft. Anhand der aktuellen Geburten- und Einwohnerzahlen wird eine Prognose für die künftigen Schülerzahlen erstellt.
Zu TOP 6: Hauptverursacher der Lärmbelastung in Baden-Württemberg ist der Straßenverkehr. Die Lärmaktionspläne der Städte und Gemeinden ermöglichen es, zahlreiche konkrete Maßnahmen vor Ort zu entwickeln und umzusetzen. Die Gemeinde hatte ein Ingenieurbüro mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung beauftragt. Eine Temporeduzierung auch für die klassifizierten Straßen (B3, L552, L554, K3584, K3586) sowie ein Lkw-Verbot für die Ubstadter Straße konnten bereits erreicht werden. Jetzt liegt der Fokus auf noch ausstehende Fahrbahnbelagssanierungen. Um die Öffentlichkeit angemessen beteiligen zu können, soll der Lärmaktionsplan öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die öffentliche Auslegung der Endfassung der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Ubstadt-Weiher in der 4. Runde.
Zu TOP 7: Der Radweg-Lückenschluss zwischen Uhlandstraße und Kolpingstraße in Ubstadt kann nicht wie in der bisherigen Planung vorgesehen, ausgeführt werden, da auf Grund der Nähe zur Stadtbahn Anpassungen erforderlich werden. Um eine Gefahrensituation im Bereich des Bahnübergangs Kolpingstraße auszuschließen ist eine Verschwenkung der Trasse in die östlich gelegene Böschung nötig, damit der ankommende Radfahrer vor der dortigen Halbschranke auftrifft. Ebenso ist eine Absturzsicherung entlang der Böschung hin zum Gleiskörper empfohlen. Der Gemeinderat entscheidet über die geänderte Bauausführung und teilweise Absturzsicherung beim Radweg zwischen Uhlandstraße und Kolpingstraße in Ubstadt und über die vorgeschlagene Finanzierung für die Mehrausgaben.
Zu TOP 8: Im Friedhof Zeutern sind bedarfsgemäß neue Einzel- und Tiefgräber anzulegen. Dafür steht auf dem neuen Friedhof neben der derzeitigen Belegungsfläche ein weiterer Abschnitt zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt eine öffentliche Ausschreibung der Tiefbaumaßnahmen für die Grabanlegung und den Wegebau in wassergebundener Ausführung samt Erdaushubentsorgung vor. Der Gemeinderat entscheidet darüber sowie über die Bevollmächtigung des Bürgermeisters mit der Auftragsvergabe an den günstigsten Bieter bis zu einer Auftragshöhe von maximal 86.000,- €.
Zu TOP 9: Der Fuhrpark des Gartenbautrupps im Bauhof verfügt über einen Geräteträger Holder, Baujahr 2011, genutzt für Mäh- und Schneidearbeiten sowie im Winter für Streu- und Räumarbeiten. Bei einem Einsatz im Januar ging das Gerät defekt, mit der Diagnose: wirtschaftlicher Totalschaden. Der Gemeinderat entscheidet in der Sitzung über die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges für den defekt gegangenen Geräteträger und über die Beauftragung des Bürgermeisters mit der Vergabeentscheidung zur Beschaffung des Fahrzeugs.
Zu TOP 10: Der Umwelttrupp des Bauhofs verfügt über einen Schlepper Baujahr 2013. Dieser ist ganzjährig ausgelastet mit Mulch-, Schneide- und Häckselarbeiten. Es ist vorgesehen, einen neuen Schlepper für die Hauptaufgaben zu beschaffen und den bisherigen Schlepper für zeitgleich notwendige Tätigkeiten zu verwenden. Außerdem ist geplant, den bisherigen Schlepper künftig auch für den Winterdienst einzusetzen. Dafür könnte ein Winterdienstunimog (der unterjährig keine Einsatzzeiten hat) eingespart und verkauft werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Neubeschaffung eines Schleppers und über die öffentliche Ausschreibung. Außerdem entscheidet er über den Verkauf des Winterdienst-Unimogs.
Zu TOP 11: Der Musikverein Stettfeld hat bei der Gemeindeverwaltung angefragt, ob es möglich sei, auf dem Schulhof der Grundschule Stettfeld eine Vereinslagergarage zu errichten. Geplant ist, dort einen vereinseigenen Anhänger mit den Instrumenten unterzustellen. Die Garage könnte unmittelbar neben der bestehenden Schulgarage aufgestellt werden. Gemäß den Vereinsförderungsrichtlinien könnte der Verein für die Anschaffung des Anhängers und der Garage einen 15%igen Zuschuss erhalten. Der Gemeinderat entscheidet über die Zustimmung zur Aufstellung der Lagergarage und über den Gemeindezuschuss.
Zu TOP 12: Die Gemeinde hat die Liegenschaft Kapellenstraße 83 im Jahr 2015 erworben. Das Grundstück mit einer Größe von 728 m² soll jetzt veräußert werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Liegenschaft meistbietend zu veräußern, wobei ein Mindestgebot von 250.000 € zur Bedingung gemacht werden sollte. Sofern mehrere Bewerber das gleiche Höchstgebot abgegeben haben, erfolgt die Vergabeentscheidung im Losverfahren. Der Gemeinderat entscheidet über die Rahmenbedingungen für die Veräußerung des Grundstücks.