Winterdienstplan

Hier finden Sie den aktuellen Winterdienstplan. (9,5 MiB)

Lärmaktionsplan

Brunnen anmelden

Wir möchten darauf hinweisen, dass motorbetriebene Eigenwasserversorgungsanlagen anmeldepflichtig sind. Die Gemeinde Ubstadt-Weiher bietet Ihren Einwohnern seit Jahren die Möglichkeit sich für motorbetriebene Eigenwasserversorgungsanlagen zum Zwecke der Gartenbewässerung eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erteilen zu lassen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt derzeit: für Gartengrundstücke bis 300 m²   275 € und für Gartengrundstücke über   300 m² 325 €. Die Befreiung gilt für 10 Jahre.

Leider müssen wir aber immer wieder feststellen, dass motorbetriebene Eigenwasserversorgungsanlagen/Brunnen ohne Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang betrieben werden, was mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Sollten Sie für Ihren motorbetriebenen Brunnen zur Gartenbewässerung noch keinen Antrag auf Befreiung auf Anschluss- und Benutzungszwang gestellt haben, so sollten Sie dies tun.
Anträge für die Anmeldung der Brunnen sind erhältlich beim Rechnungsamt, Frau Unser oder Herr Reißlehner Tel.: 07251/617-55.
Online Formular: Antrag auf Befreiung
Online Formular: Wasserrechtliches Verfahren -Landratsamt