Öffentliche Bekanntmachungen

Form der öffentlichen Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat am 28. Juli 2020 beschlossen, öffentliche Bekanntmachungen ab 1. September 2020 über die Gemeindewebsite www.ubstadt-weiher.de publik zu machen. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung auf der Gemeindewebsite.
Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachung können im Rathaus Ubstadt, Bruchsaler Str. 1-3. 76698 Ubstadt-Weiher während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten; unter Angabe der Bezugsadresse werden sie gegen Kostenerstattung auch zugesandt.
Hinweis zur digitalen Signatur: Die Gemeinde Ubstadt-Weiher nutzt zur rechtskonformen Bekanntgabe über das Internet eine qualifizierte digitale Signatur. In Einzelfällen kann es mit manchen PDF-Readern zu Fehlern bei der Darstellung kommen. Zur korrekten Ansicht und Überprüfung der digitalen Signatur können Sie alternativ den kostenfreien „DigiSeal-Reader“ der Bundesdruckerei verwenden.