Fundbüro

Sie haben etwas verloren? Nutzen Sie unsere Fundbüro-Online-Suche um ihren verlorenen Gegenstand wieder zu finden.

Hier kommen Sie zum Online-Verkauf von Fundsachen.

Allgemeine Informationen:
Das Bürgerbüro der Gemeinde Ubstadt-Weiher (Telefon  07251/617-31 oder 617-32) verwaltet auch die Fundgegenstände für die Gemarkung Ubstadt–Weiher. Wenn Sie also in Ubstadt-Weiher etwas gefunden oder verloren haben, kommen Sie ins Bürgerbüro. In unseren Ortsteilen ist die jeweilige Rathausaußenstelle Ihr Ansprechpartner.

Fundanzeigen
Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch.
Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von uns benachrichtigt.

Aufbewahrungsfristen/Online-Verkauf
Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben. Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt werden, können von den Fundämtern öffentlich versteigert, frei verkauft oder verschenkt (z.B. für caritative Zwecke) werden.

Das Fundamt der Gemeinde Ubstadt-Weiher bietet das gesamte Jahr über verschiedene Fundsachen über einen Online-Verkauf an. Die Verkaufsangebote können Sie unter folgendem Link anschauen:
Online-Verkauf
Wenn Sie Interesse an einem Fundgegenstand haben, vereinbaren Sie einen Kauftermin über unseren Online-Terminkalender und geben Sie die Fund-Nr. im Bemerkungsfeld an. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Fundgegenstände in haushaltsüblichen Mengen erfolgen sollte.

Die Gemeinde Ubstadt-Weiher ist nicht als Unternehmer, bzw. als gewerblicher Anbieter tätig. Die Regelungen über Fernabsatzverträge (§§ 312 c) ff. BGB) finden keine Anwendung; insbesondere besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht.
Nach dem Kauf eines Artikels ist ein Umtausch nicht mehr möglich. Der Käufer erhält weder eine Garantie noch Gewährleistung. Es wird keine Haftung übernommen und nicht für etwaige Folgeschäden gehaftet. Rechte auf Ansprüche eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

Finderlohn
Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5 % bei einem Wert der Fundsache bis zu 500 EUR und 3 % bei einem Wert über 500 EUR. Der Finder kann ihn vom Eigentümer verlangen.

Fahrräder
Um die gefunden Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, dass Sie die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer Ihres Fahrrades kennen.

Tiere
Tiere melden Sie dem Tierschutz Bruchsal (Tierheim) Tel.: 07251/2014

Rechtliche Grundlagen:
Das Fundrecht richtet sich nach den §§ 965 - 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Gebühren:
Derzeit fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Deutsche Bahn:
www.bahn.de Verlorenes unter "Fundservice" melden und telefonisch 0900/1990599 (59 Cent/Minute), größere Bahnhöfe haben eigene Fundbüro.

Post:
www.post.de unter "Nachhforschungsauftrag" suchen, Antrag online stellen oder in einer Postfiliale

KVV:
Kundenzentrum in Weinbrennerhausen am Marktplatz, Karl-Friedrich-Straße 9, 76133 Karlsruhe, Tel.:0721/61075890, Mail: fundbuero@vbk.karlsruhe.de