Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 - Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal
Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat am 1. Juni 2022 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen. Die Bodenrichtwerte wurden aus den Kaufpreisen der Grundstückskaufverträge des Jahres 2021 im Zuständigkeitsgebiet des Gutachterausschusses ermittelt und stellen den Grundstücksmarkt in der Region dar.
Insgesamt zeigte sich über das Jahr 2021, dass die Kaufpreise für Immobilien weiter stark anstiegen. Während der Gutachterausschuss ermittelt hat, dass die Bodenpreise für Wohngrundstücke im Mittel zwischen 2015 und 2020 um ca. 8 % pro Jahr anstiegen, wurde mit der aktuellen Bodenrichtwertfortschreibung insgesamt eine deutlich höhere Steigerung festgestellt. Die Steigerungen im Vergleich zum Bodenrichtwert Stichtag 31.12.2020 sind unten für die einzelnen Gemarkungen dargestellt.
Online können die neuen Bodenrichtwerte unter www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter den untenstehenden Kontaktdaten anzufragen.
Den Bodenrichtwerten kommt in diesem Jahr eine besondere Bedeutung zu, da sie erstmalig Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ab 2025 werden. Für die Grundsteuer wird neben dem Bodenrichtwert auch die Grundstücksfläche benötigt. Beide Daten können ab Juli unter www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden.
Nähere Informationen zu der Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie weitere Daten über den Grundstücksmarkt finden Sie unter anderem im Grundstücksmarktbericht des Gemeinsamen Gutachterausschusses unter www.bruchsal.de/gutachterausschuss.
Infobox:
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal ist eine interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen Bad Schönborn, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Östringen, Stutensee, Ubstadt-Weiher, Walzbachtal und Weingarten.
Sollten Sie eine Bodenrichtwertanfrage per E-Mail senden wollen, richten Sie diese bitte an bodenrichtwerte@bruchsal.de. Sonstige Anfragen an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses können Sie gerne per E-Mail an gutachterausschuss@bruchsal.de senden. Telefonisch ist die Geschäftsstelle unter 07251 79 4333 zu erreichen.
Bodenrichtwertzonen für Wohn- und Mischgebiete – Darstellung der Richtwertspanne pro Gemarkung zum Stichtag 01.01.2022 und Vergleich zum Stichtag 31.12.2020 finden Sie hier (242 KiB)