Tagesordnung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 28. Juni 2022, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3

Im Eingangsbereich des Rathauses gibt es die Möglichkeit zur Händedesinfektion.
Besucher müssen während der Sitzung FFP2- oder vergleichbare Masken tragen.

1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
 
2 Kinderbetreuungsangelegenheiten
- Kindergartenbedarfsplanung
- Abrechnung Kindergartenbetriebskosten 2021
Vorlage: VÖ/059/2022
 
3 Festsetzung Kindergartenbeiträge
Vorlage: VÖ/083/2022
 
4 Änderungen Ticketverkauf und Öffnungszeiten Hardtsee
Vorlage: VÖ/090/2022
 
5 Umgestaltung der Kreisstraße K3586 im Bereich "Weiheräcker/Besingstraße" in der Ortsdurchfahrt Zeutern
Vorlage: VÖ/085/2022
 
6 9. Änderung des Bebauungsplanes "Ortserweiterung Ost" im Ortsteil Stettfeld im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB)
a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: VÖ/078/2022
 
7 4. Änderung des Bebauungsplanes "Nord-West-Erweiterung" im Ortsteil Weiher im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage: VÖ/080/2022
 
8 Befreiung zur Überschreitung der Traufhöhe und Änderung der Firstrichtung für ein Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet "Steinacker" im Ortsteil Zeutern
Vorlage: VÖ/079/2022
 
9 Notstromversorgung Rathaus Ubstadt
a) Zustimmung zur Aufhebung der Ausschreibung zur Notstromversorgung
b) Zustimmung zur freihändigen Vergabe
Vorlage: VÖ/087/2022
 
 10 Straßenbeleuchtungskonzept 2021 der Gemeinde Ubstadt-Weiher
Hier: Umrüstung von NAV- auf hocheffiziente LED-Leuchten
Vorlage: VÖ/081/2022
 
 11 Radverkehrsförderung
Vorlage: VÖ/086/2022
 
12 Starkregenvorsorge
Hier: Sachstandsbericht Informationsvorsorge und bauliche Maßnahmen
Vorlage: VÖ/089/2022
 
13 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
 
14 Mitteilungen und Anfragen
gez. Tony Löffler, Bürgermeister
 
Kurzinformationen:
Zu TOP 1: Von Zeit zu Zeit erhalten Einwohner die Möglichkeit, dem versammelten Ratsgremium Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben. Antworten werden wenn möglich sofort gegeben. Sollten weitere Untersuchungen notwendig sein, werden die Stellungnahmen im Nachhinein schriftlich erteilt.
Gemäß Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind Wortmeldungen von Zuhörern in der Gemeinderatssitzung nur während der Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner gestattet. Wortmeldungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten während der Sitzung sind leider nicht möglich. Die Fragestunde sollte 60 Minuten nicht überschreiten. Jeder Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
 
Zu TOP 2: Der Gemeinderat erhält eine Übersicht über die Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2022/23 der Kindergarten- und Krippenplätze aller sechs Kindergärten der Gemeinde, die personellen und finanziellen Auswirkungen sowie die notwendigen Maßnahmen, die aus den Zahlen resultieren. Der Gemeinderat entscheidet in der Sitzung über Gruppenformänderungen in den Kindergärten St. Bernadette und St. Josef Ubstadt sowie St. Wendelin Weiher, über die Erweiterung um eine weitere Gruppe für Kinder über drei Jahren mit 22 Plätzen bei Bedarf im Kindergarten St. Nikolaus Weiher und über die Planung von einem oder zwei weiteren TigeR. Außerdem geht es um die Planung eines Waldkindergartens und den Verweis der Angelegenheit in den Verwaltungsausschuss (VA). Ferner erhält er Kenntnis von der Betriebskostenabrechnung der sechs Ubstadt-Weiherer Kindergärten für das Jahr 2021.
 
Zu TOP 3: Die Elternbeiträge in Ubstadt-Weiherer Kindertagesstätten wurden letztmals zum 01.01.2022 um 2,9 % und zum 01.01.2021 um 1,9 %, gemäß den gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und der Kirchen, erhöht. Die Träger und Fachkräfte in den Einrichtungen leisten einen essentiellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit. Insbesondere die hohe Inflationsrate, die sich auf Investitionen der Sachkosten auswirkt, aber auch stark steigende Personalkosten schlagen finanziell zu Buche. Die Vertreter des Städte-/Gemeindetags und der Kirchenleitungen haben jetzt eine Erhöhung der Elternbeiträge um 3,9 % für alle Kindergärten und Krippengruppen empfohlen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Erhöhung erst zum 01.01.2023 umzusetzen, worüber der Gemeinderat zu entscheiden hat.
 
Zu TOP 4: Der Gemeinderat hat am 14.12.2021 beschlossen, den Ticketverkauf am Hardtsee nur noch online anzubieten. Das Vorhaben des komplett bargeldlosen Verkaufs der Tagestickets für den Hardtsee ist in der Praxis im Moment nicht umsetzbar. Daher ist in Ausnahmefällen der Erwerb eines Tagestickets vor Ort mit Bargeld wieder möglich. Im Zuge der Vereinfachung des Gebührensystems am Hardtsee wurde auch das Abendticket abgeschafft. In diesem Zusammenhang erreichten die Verwaltung viele Beschwerden. Der Gemeinderat beschließt über die Wiedereinführung eines Abendtickets von 18 Uhr bis 21 Uhr mit den Preisen für Erwachsene 2,00 € und Ermäßigte 1,00 €. Der Hardtsee ist aktuell täglich von 10.00 Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet. Diese Öffnungszeiten reichen vielen Badegästen nicht aus, es gibt Beschwerden. Aufgrund des vorhandenen Personals ist es nur schwer möglich, die Öffnungszeiten zu verlängern. Es müsste jedoch organisatorisch gelingen, zumindest sonntags die Öffnungszeiten ab 01.07.22 zu erweitern. Der Gemeinderat beschließt über die Festlegung der Öffnungszeiten von Montag bis Samstag von 10.00 bis 21.00 Uhr und Sonntag von 09.00 bis 21.00 Uhr.
 
Zu TOP 5: Die Kreisstraße K 3586 zwischen Zeutern und Östringen war früher eine Gemeindeverbindungsstraße, seit 2013 ist es eine Kreisstraße. In den 1980er Jahren wurden Verkehrsberuhigungselemente in die Fahrbahn eingebaut. Dies entspricht nicht dem Stand einer Kreisstraße und sollte bei einem entsprechenden verkehrlichen Anlass zurückgebaut werden. Jetzt plant der Landkreis Karlsruhe die Sanierung der Fahrbahndecke. Es geht um die Beseitigung der Baumelemente, eine Querungshilfe für Fußgänger am Ortseingang aus Richtung Östringen, um beidseitige Fahrradschutzstreifen, um die Ausdehnung von Tempo 30, um den fußgängerfreundlichen Umbau des Einmündungsbereichs verlängerte Besingstraße u. A. Der Gemeinderat entscheidet grundsätzlich über die Umgestaltung der Besingstraße/Weiheräcker in der vom Ausschuss für Umwelt und Technik am 8. Februar 2022 empfohlenen Version und über die Auftragsvergabe für die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) an ein Ingenieurbüro.
 
Zu TOP 6: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.03.2022 ein Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Ortserweiterung Ost“ in Stettfeld im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch eingeleitet. Im Rahmen der Änderung soll bei zwei Grundstücken an der Einmündung Zeuterner Straße/Ringstraße sowie bei zwei Grundstücken an der Einmündung Bergstraße/Humboldtstraße eine Herausnahme aus dem Bebauungsplangebiet erfolgen. Eine Bebauung dieser Grundstücke erfolgt künftig nach § 34 BauGB (unverplanter Innenortsbereich). Dabei soll ein Fehler des Bebauungsplanes „Ortserweiterung Ost“ aus dem Jahre 1971 korrigiert werden, da für die besagten Grundstücke seinerzeit kein Baufenster festgelegt wurde. Der Gemeinderat entscheidet über die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen untereinander und gegeneinander und über die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Ortserweiterung Ost“ im Ortsteil Stettfeld im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.
 
Zu TOP 7: Das Bebauungsgebiet „Nord-West-Erweiterung“ aus dem Jahre 1984 ist mittlerweile nahezu vollständig bebaut. Es gibt Anfragen von Bauwilligen nach einer sinnvolleren Ausnutzung ihrer Bestandsgebäude. In einem Teilbereich des Bebauungsplanes am Rande des Stichweges im Westring besteht ein Antrag auf eine sinnvollere Ausnutzung des Baufensters in Kombination mit einem Dachausbau mit Nebengiebeln bzw. Dachgauben. Der Gemeinderat entscheidet über die Einleitung eines Änderungsverfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West-Erweiterung“ im Ortsteil Weiher im vereinfachten Verfahren. Des Weiteren entscheidet der Gemeinderat über die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
 
Zu TOP 8: Auf einem Bauplatzgrundstück im Baugebiet „Steinacker“ ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage geplant. Der Gemeinderat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen.
 
Zu TOP 9: Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.02.2022 der öffentlichen Ausschreibung für die Notstromversorgung zugestimmt. Leider lag nur ein Angebot vor, das mit ca. 45 % über der Kostenberechnung des Planungsbüros liegt. Der Gemeinderat entscheidet über die Aufhebung der Ausschreibung sowie über die Durchführung eines freihändigen Auftragsverfahrens.
 
TOP 10: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.06.2021 das Straßenbeleuchtungskonzept zustimmend zur Kenntnis genommen und das Ingenieurbüro sbi GmbH aus Walldorf mit einer vertieften Untersuchung bzgl. der Umrüstung der Straßenbeleuchtung von NAV- auf hocheffiziente LED-Leuchten mit den Leistungsphasen 1-3 beauftragt. In der Sitzung entscheidet der Gemeinderat über die Beauftragung des Ingenieurbüros für die Planung und Bauleitung der Umrüstung der Straßenbeleuchtung und über die Erweiterung des Straßenbeleuchtungskonzepts hinsichtlich der Umrüstung der Bogenleuchten, außerdem über die öffentliche Ausschreibung.
 
TOP 11: Der Gemeinderat hat im September 2021 den Um-/Ausbau von drei Radwegstrecken unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung beschlossen und die Verwaltung mit der Zuschussantragstellung beauftragt. Es geht um die Asphaltierung des Wirtschaftsweges östlich der Bahn in Stettfeld in Richtung Langenbrücken bis Gemarkungsgrenze auf Höhe Landgraben (ca. 595 m), um die Asphaltierung des innerörtlichen Verbindungsweges zur Kolpingstraße und Uhlandstraße in Ubstadt (ca. 255 m) und um die Asphaltierung des Wirtschaftsweges entlang des Jugendzentrums, vom Hardtsee kommend, zum Radweg an der K 3575 in Richtung Bruchsal (Verbindung Weiher-Bruchsal) (ca. 350 m). Der Gemeinderat entscheidet über den Abschluss eines Vertrages mit einem Ingenieurbüro für alle Leistungsphasen zum Um-/Ausbau der drei Radwegstrecken, außerdem über die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen, mit der Maßgabe, dass dies erst erfolgt, wenn die Zuschussvoraussetzungen diesen Schritt unschädlich zulassen und die Finanzierungsmittel auskömmlich zur Verfügung stehen.
 
TOP 12: Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 19.02.2019 hatte die Gemeinde Ubstadt-Weiher die Planung eines Konzepts zum Starkregenrisikomanagement (SRRM) in Auftrag gegeben, welches vom Büro BIT-Ingenieure nach dem „Leitfaden kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ erstellt wurde. Das Ergebnis war dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.07.2021 präsentiert und die Umsetzung beschlossen worden. Zur Information der Öffentlichkeit zum Thema Starkregenvorsorge entscheidet der Gemeinderat über die Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten im Internet über das Portal www.starkregengefahr.de des Anbieters geomer sowie über die Durchführung einer Informationsveranstaltung. Außerdem erhält der Gemeinderat Information über den Sachstand zur Umsetzung baulicher Maßnahmen.
 
Die Sitzungsvorlagen finden Sie unter der Rubrik „Rathaus und Politik“, „Gemeinderat“, „Informationen zu den Mitgliedern und Sitzungen“, „Sitzungen“.