Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 4. April 2023, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.
1 Umsetzung der Eigenkontrollverordnung: Kanalsanierungen
Hier: Auftragsvergabe zur offenen Kanalsanierung am Kreisel an der B3 in Ubstadt
Vorlage: VÖ/048/2023
2 Neues Wohnbaugebiet in Ubstadt / Aufstellung des Bebauungsplanes "Tiefeweg"
Hier: Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
Vorlage: VÖ/044/2023
3 5. Änderung des Bebauungsplanes "Nord-West-Erweiterung" im Ortsteil Weiher im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: VÖ/040/2023
4 7. Änderung des Bebauungsplanes "Häuser" im Ortsteil Ubstadt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: VÖ/039/2023
5 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Sand" nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: VÖ/128/2022
6 Neubau eines Kindergartens mit Arztpraxen/Wohnungen in der Ortsmitte Zeutern
Vorlage: VÖ/028/2023
7 Betonsanierungsarbeiten an der Hubstufe II und am Denitrifikationsbecken II der Kläranlage Ubstadt-Weiher
Vorlage: VÖ/037/2023
8 Reparatur der Straßen- und Feldwegschäden 2023
Hier: Vergabe der Reparaturarbeiten
Vorlage: VÖ/038/2023
9 Mögliches Parkraumkonzept für Ubstadt-Weiher
Vorlage: VÖ/047/2023
10 Freizeitzentrum Hardtsee – Strompauschale und Grillverbot
Vorlage: VÖ/045/2023
11 Annahme von Spenden, § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung; Spendeneingänge 1. Quartal 2023
Vorlage: VÖ/042/2023
12 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
13 Mitteilungen und Anfragen / Verschiedenes
gez. Tony Löffler, Bürgermeister
Kurzinformationen:
Zu TOP 1: Der Gemeinderat hat am 24.01.2023, auf Grundlage der Eigenkontrollverordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg, der Ausschreibung der Kanalsanierungsarbeiten in offener Bauweise für das Jahr 2023 zugestimmt. Jetzt entscheidet der Gemeinderat über die Auftragsvergabe der Arbeiten in offener Bauweise in Höhe von ca. 122.567,20 € an eine Fachfirma.
Zu TOP 2: Der Gemeinderat hat sich letztmals am 26.07.2022 mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Tiefeweg“ befasst und den Änderungsentwurf für die nochmalige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit freigegeben. Bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften und bei der nochmaligen Anhörung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen. Der Gemeinderat entscheidet über die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen untereinander und gegeneinander.
Zu TOP 3: Der Gemeinderat hat am 24.01.2023 ein Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West-Erweiterung“ Weiher im vereinfachten Verfahren eingeleitet. In Anlehnung an die bereits rechtskräftige 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West-Erweiterung“ im Teilbereich der Grundstücke Westring 100 und 110, soll in der 5. Änderung des Bebauungsplanes der Änderungsinhalt auf das gesamte Bebauungsplangebiet ausgedehnt werden. Dabei geht darum, dass die im Bebauungsplan festgesetzten Kniestockhöhen (1,00 m bei eingeschossiger Bauweise und 0,30 m bei zweigeschossiger Bauweise) bei Dachgauben, Nebengiebeln, Zwerchgiebeln, Zwerchhäusern o. Ä. ausnahmsweise überschritten werden können. Der Gemeinderat entscheidet über die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen sowie über die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West-Erweiterung“ Weiher im vereinfachten Verfahren als Satzung.
Zu TOP 4: Der Gemeinderat hat am 24.01.2023 ein Verfahren zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Häuser“ Ubstadt im vereinfachten Verfahren eingeleitet. Im Rahmen der Änderung ist vorgesehen, die Vorgaben zur Berechnung der Geschossflächenzahl anzupassen. Den Bauwilligen soll die Möglichkeit zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum eingeräumt werden, wenn die Flächen in Nichtvollgeschossen (Kellergeschoss oder Dachgeschoss) einer bereits bestehenden Wohneinheit zugeordnet werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen und über die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Häuser“ Ubstadt im vereinfachten Verfahren als Satzung.
Zu TOP 5: Der Gemeinderat hat sich letztmalig am 21.09.2021 mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sand“ befasst. Folgende Änderungsinhalte wurden beschlossen: Erhöhung der maximalen Traufhöhe von 10 m auf 12 m und Erhöhung der maximalen Firsthöhe von 13,50 m auf 15,50 m im gesamten Bebauungsplangebiet; Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche durch Verlegung der rückwärtigen Baugrenze von bislang 5 m auf 3 m; Erweiterung des bestehenden Lärmschutzwalls in Richtung des geplanten Neubaugebiets „Weiher Nord“ um ca. 28 m; Änderung der Art der baulichen Nutzung in einem Teilbereich in ein eingeschränktes Gewerbegebiet. In der aktuellen Sitzung entscheidet der Gemeinderat jetzt über die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen und über die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sand“ als Satzung.
Zu TOP 6: Seit längerem beschäftigt sich die Verwaltung mit einer Entwicklung für die Ortsmitte in Zeutern im Bereich des ehemaligen Feuerwehrhauses, so auch in der Gemeinderatssitzung vom 14.02.2023 (siehe Vorlage VÖ/006/2023) und in der Verwaltungsausschusssitzung vom 02.03.2023 (Vorlage VÖ/020/2023). Deshalb wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, um zu überprüfen, ob in der Ortsmitte ein Kindergarten mit vier Gruppen, zusätzlich zwei Arzt-/Gesundheitspraxen oder alternativ Wohnbebauung sowie eine gastronomische Nutzung möglich sind. Durch die beauftragte Studie hat sich gezeigt, dass dies möglich wäre. Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung für eine Variante ausgesprochen, bei der Kindergarten und Arztpraxen/Wohnbebauung in einem Gebäude auf dem Areal des ehemaligen Feuerwehrhauses und Nachbargebäude untergebracht werden, die Straßenführung der Oberdorfstraße etwas verändert wird, und auf dem gegenüber liegenden Areal die Möglichkeit einer gastronomischen Nutzung wäre. Der Gemeinderat soll sich in der Sitzung hierzu positionieren, auch zur Entscheidung, ob im neuen Kindergarten zwei Krippengruppen und zwei Gruppen für über dreijährige Kinder untergebracht werden. Gleichzeitig sollen die städtebaulichen Grundlagen für die Planung festgelegt und die Verwaltung beauftragt werden, ein Vergabeverfahren für die erforderlichen Architekten- und Planungsleistungen einzuleiten sowie die Zuschussmöglichkeiten zu eruieren.
Zu TOP 7: Bauwerke in kommunalen Kläranlagen bestehen zum überwiegenden Teil aus Stahlbeton. Sie sind unterschiedlichen Witterungseinflüssen, mechanischen und chemischen Beanspruchungen, Angriffen aus dem Grundwasser, dem Boden und nicht zuletzt dem mehr oder weniger aggressiven Abwasser ausgesetzt. Daher ist es zwingend erforderlich, in regelmäßigen Abständen die einzelnen Bauwerke zu begutachten, um bei Bedarf frühzeitig Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung zu ergreifen. Für 2023 stehen Betonsanierungsarbeiten an der Hubstufe II sowie am Denitrifikationsbecken II an, über deren Umsetzung der Gemeinderat in der Sitzung entscheidet. Außerdem entscheidet er über die Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen sowie für die Bauleitung und über die öffentliche Ausschreibung.
Zu TOP 8: Die Straßen- und Feldwegreparaturarbeiten mussten nach Ablauf der Reparaturverträge im Zeitraum von 2020 bis 2022 jetzt wieder neu ausgeschrieben werden. Gem. Gemeinderatsbeschluss vom 14.02.2023 wurden die Asphalt- und Pflasterarbeiten nach Losen öffentlich ausgeschrieben. Des Weiteren hat der Gemeinderat der Preiseinholung für Rissesanierung, für das Patch-System sowie für das DSK-Verfahren zugestimmt. Der Gemeinderat entscheidet jetzt über die Erteilung der Reparaturaufträge für die Straßen- und Feldwegreparaturarbeiten an mehrere Fachfirmen.
Zu TOP 9: Vor dem Hintergrund einer zeitweise intensiven Auslastung einzelner öffentlicher Parkplatzflächen sowie partiellen Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch ruhenden Verkehr auf Durchgangsstraßen, wurde aus den Reihen des Gemeinderates der Bedarf eines Parkraumkonzeptes an die Verwaltung herangetragen. Am 21. März tagte der Ausschuss für Umwelt und Technik und gab dem Gemeinderat Empfehlungen ab. Jetzt soll der Gemeinderat auf dieser Basis über mehrere Maßnahmen zur Ordnung des ruhenden Verkehrs entscheiden.
Zu TOP 10: Für Kurzzeitcamper am Hardtsee stehen zur Stromversorgung acht Stromsäulen zur Verfügung, die nach Münzeinwurf (50 ct) eine begrenzte Menge Strom abgeben. Davon entsprechen sieben nicht mehr dem aktuellen Eichgesetz. Eine Nachrüstung ist wirtschaftlich nicht möglich. Eine Ersatzbeschaffung würde ca. 20.000 € kosten. Die Stromsäulen sollen daher in Eigenarbeit kostengünstig auf Dauerstrom umgebaut werden. Die Abrechnung kann und darf dann rechtlich über eine Tagespauschale erfolgen. Diese soll 1,50 € pro Übernachtung betragen. Die Entgeltordnung für das Freizeitzentrum muss daher angepasst werden, worüber der Gemeinderat zu entscheiden hat. Außerdem soll im Badebereich des Freizeitzentrums Hardtsee ein absolutes Grillverbot verhängt werden. Gründe hierfür sind die Brandgefahr im Sommer, die störende Rauchentwicklung und die schwierige Entsorgung der Kohlereste. Das Gremium soll über eine entsprechende Änderung der Benutzungsordnung befinden.
Zu TOP 11: Die bei der Gemeinde eingegangenen Spenden müssen vom Gemeinderat geprüft und zur Annahme freigegeben werden.
Die Sitzungsvorlagen finden Sie unter der Rubrik „Rathaus und Politik“, „Gemeinderat“, „Informationen zu den Mitgliedern und Sitzungen“, „Sitzungen“.