Landtagswahl am 8.3.2026: Alle Infos
Erklärvideos zur Landtagswahl 2026 – auch in Leichter Sprache

Zur Landtagswahl am 8. März 2026 hat die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB BW) mehrere neue Erklärvideos veröffentlicht. Die Filme vermitteln anschaulich grundlegende Informationen rund um die Wahl und richten sich an alle Wahlberechtigten.
Thematisiert werden unter anderem die Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg, der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme sowie wichtige Hinweise zum Ablauf der Stimmabgabe in der Wahlkabine.
Drei der Erklärfilme wurden zusätzlich in Leichter Sprache produziert.
Alle Erklärfilme stehen auf dem YouTube-Kanal der LpB BW zur Verfügung:
👉 www.youtube.com/@lpbbw/videos
Zu den einzelnen Videos:
„Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst“ (3:16 min)
Warum ist die Wahl des Landtags so wichtig und welche Fragen werden auf Landesebene entschieden? Wer ist wahlberechtigt, was ändert sich durch die Wahlrechtsreform und wie kann man seine Stimme abgeben?
👉 youtu.be/3r2jby0Lpzc
„Was ist der Landtag in Baden-Württemberg – und wie wird er gewählt?“ (2:37 min)
Grundlegende Fragen zum Landtag, zur Bedeutung von Landespolitik und zur Landtagswahl in Leichter Sprache.
👉 youtu.be/8m1uZnbj9RA
„Wie geht Briefwahl bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:23 min)
Grundlegende Fragen zur Briefwahl in Leichter Sprache.
👉 youtu.be/FCcZ4p5NDhw
„Wie wählt man im Wahlraum bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:03 min)
Informationen zum Wahlvorgang am Wahltag in Leichter Sprache.
👉 youtu.be/i2WLDBg3820
Ausführliche Informationen rund um die Landtagswahl am 8. März 2026 bietet außerdem das Wahlportal der LpB BW unter
👉 www.landtagswahl-bw.de
Dort finden sich laufend aktualisierte Informationen zum Wahlrecht, zum Wahlsystem, zu Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten sowie zusammengefasste Darstellungen der Wahlprogramme.
Briefwahl beantragen
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (E-Mail, Fax) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage der Gemeinde Ubstadt-Weiher an.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post oder durch den Amtsboten zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail buergerbuero(@)ubstadt-weiher.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Tel.: 07251 / 617-31 bzw. -32 oder buergerbuero(@)ubstadt-weiher.de
Wann und wo wird gewählt?
Wahltag ist Sonntag, 08. März 2026.
Wählen können Sie im Wahllokal von 8 – 18 Uhr.
Die Angaben zum Wahlraum finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Die Wahlräume befinden sich unter folgenden Adressen:
im Ortsteil Ubstadt:
• Wahlbezirk 003-01 im Rathaus Ubstadt/Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1-3
• Wahlbezirk 003-02 im Seniorenzentrum Josefshaus Ubstadt, Weiherer Str. 5
• Wahlbezirk 003-03 im Kelterhaus Ubstadt, Obere Str. 11
im Ortsteil Weiher:
• alle Wahlbezirke in der Mehrzweckhalle Weiher, Schulstr. 1
im Ortsteil Stettfeld:
• alle Wahlbezirke in der Grundschule Stettfeld, Humboldtstr. 2
im Ortsteil Zeutern:
• alle Wahlbezirke in der Mehrzweckhalle Zeutern, Aue 1
Sämtlich Wahlräume verfügen über einen rollstuhlgerechten Zugang.
Stimmzettel und Stimmabgabe
Bei der Landtagswahl 2026 hast du zum ersten Mal zwei Stimmen. Damit entscheidest du sowohl, wer dich direkt im Wahlkreis vertritt, als auch wie stark die Parteien im Landtag vertreten sind.
So ist der Stimmzettel aufgebaut:
Der Stimmzettel enthält alle Parteien und Bewerber:innen, die in deinem Wahlkreis antreten. Da diese von Wahlkreis zu Wahlkreis variieren, gibt es keinen einheitlichen Stimmzettel für ganz Baden-Württemberg.
Die Reihenfolge sieht so aus:
- Zuerst die Parteien, die bei der letzten Landtagswahl angetreten sind – in der Reihenfolge ihres damaligen Ergebnisses (2021: Grüne, CDU, SPD, FDP, AfD, …).
- Danach alle Parteien, die bei der letzten Wahl noch nicht dabei waren – in alphabetischer Reihenfolge.
- Bei der Erststimme stehen nach den Bewerber:innen von Parteien mit Landesliste die Kreiswahlvorschläge sonstiger Parteien (ohne Landesliste) alphabetisch nach Parteinamen
- Danach die Einzelbewerber:innen in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Bewerbung beim Kreiswahlleiter.
Deine zwei Stimmen
Du hast zwei Kreuze zu vergeben:
- Erststimme – für die Person, die deinen Wahlkreis direkt im Landtag vertreten soll.
- Zweitstimme – für die Landesliste einer Partei, also dafür, wie viele Sitze jede Partei insgesamt bekommt.
Deine beiden Stimmen kannst du derselben Partei geben – oder sie splitten: zum Beispiel die Erststimme an eine Kandidatin von Partei A und die Zweitstimme an Partei B.
So läuft die Stimmabgabe ab
Am Wahltag gehst du mit deiner Wahlbenachrichtigung sowie deinem Personalausweis in dein Wahllokal. Dort bekommst du den Stimmzettel ausgehändigt und gehst in die Wahlkabine.
Hier gibst du deine Stimmen geheim ab.
Mach dein Kreuz (✗) klar und deutlich in den Kreis neben dem Namen oder der Partei, die du wählen möchtest. Bitte keine Kommentare, Zusätze oder Streichungen – das macht den Stimmzettel ungültig.
Warum ist bei den Stimmzetteln die obere rechte Ecke abgeschnitten?
Zur Sicherstellung der Möglichkeit der selbstständigen Wahlteilnahme von Blinden oder Sehbehinderten sind alle Stimmzettel an der rechten oberen Ecke abgeschnitten.
Erreichbarkeit und Kontakt des Bürgerbüros und des Wahlamts
Das Wahlamt hat seinen Sitz im Rathaus Ubstadt, Zi. 39, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher, Tel. 07251 617-43.
Unser Team vom Bürgerbüro steht Ihnen zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung. Diese finden Sie ganz unten auf der Homepage.
Hilfsmittel für Sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Landtagswahl am 08. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarerer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos beim Badischen Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K in Mannheim an. (Ansprechpartner: Helge Oppitz, Tel. 0621/402031, E-Mail: h.oppitz(@)bbsvvmk.de)

Wählen ab 16: Das Wahlalter in Baden-Württemberg
Durften bisher alle Wahlberechtigten ab 18 Jahren zur Urne schreiten, wird das Mindestalter zukünftig bei 16 Jahren liegen. Damit wird das Wahlrecht für das Landesparlament an das kommunale angepasst.
Diese Neuregelung stieß gesellschaftlich auf breite Unterstützung, auch mit Verweis auf die positiven Ergebnisse bei Kommunalwahlen. Andere Gesetze schränken die Verantwortung für sich selbst in diesem Alter ein, zum Beispiel dürfen Jugendliche unter 18 Jahren auch kein Solarium benutzen und brauchen für ein Tattoo die Zustimmung der Eltern. Auch strafrechtlich werden sie anders behandelt. Gleichzeitig bekommen die Jugendlichen mit dem Wahlrecht aber ein Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen, die andere Menschen betreffen. Es ist bisher nicht gelungen, diesen Widerspruch aufzulösen.
Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit gewählt zu werden und ein Mandat zu übernehmen, haben weiterhin erst Personen ab 18 Jahren.





