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Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Information zur Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren

Erstelldatum17.12.2025

Gemeinderat Ubstadt-Weiher – Beschlussfassung vom 18.11.2025

Der Gemeinderat hat in seiner Novembersitzung die Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren beschlossen. Diese Entscheidung ist uns bewusst nicht leicht gefallen, denn sie bedeutet für viele Bürgerinnen und Bürger eine zusätzliche finanzielle Belastung. Gleichzeitig ist sie notwendig, um das finanzielle Defizit zu decken sicherzustellen. Die wichtigsten Hintergründe möchten wir Ihnen transparent darlegen.

1. Wassergebühren – Warum eine Anpassung notwendig wurde

Erstens: Seit 2021 sind die allgemeinen Kosten in Deutschland um rund 20 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung wirkt sich auch auf die Wasserversorgung aus: Energie, Material, Reparaturen und Dienstleistungen sind deutlich teurer geworden.

Zweitens: Unsere Wasserversorgungsanlagen – Leitungen, Pumpen, Brunnen und technische Einrichtungen – stammen teilweise noch aus den 1960er-Jahren. Eine solche Infrastruktur hält nicht unbegrenzt. Sie muss regelmäßig gewartet, modernisiert und erneuert werden, damit die Versorgung zuverlässig und sicher bleibt.

Drittens: Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, die Wasserversorgung nicht defizitär zu betreiben. In den vergangenen Jahren wurden die Gebühren trotz steigender Kosten nicht erhöht, weil der Eigenbetrieb noch über ausreichend liquide Mittel verfügte. Diese Mittel stehen heute nicht mehr zur Verfügung. Ein defizitärer Betrieb ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Rechtsaufsicht hat daher gefordert, das entstandene Defizit über die kommenden Jahre auszugleichen.

Viertens: Die Entscheidung dient der langfristigen Sicherung der hohen Qualität unseres Trinkwassers. Eine stabil gepflegte und modernisierte Infrastruktur ist dafür Voraussetzung.

Fünftens: Der Gemeinderat hat sorgfältig abgewogen, welche Gebührenanpassung notwendig und zugleich verantwortbar ist.

Uns ist bewusst, dass diese Anpassung viele Haushalte zusätzlich belastet. Die Entscheidung wurde daher mit größter Zurückhaltung getroffen – aber auch mit der Verantwortung, die Versorgung dauerhaft zu sichern.

2. Abwassergebühren – Warum auch hier eine Anpassung erforderlich war

Erstens: Die Kosten im Bereich Abwasser sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen – etwa für Energie, Personal, Wartung, Klärschlammbehandlung und technische Dienstleistungen.

Zweitens: Kläranlage, Pumpwerke und Leitungsnetz müssen zuverlässig betrieben und instand gehalten werden. Auch hier stammen viele Anlagenteile aus den 1960er-Jahren. Eine solche technische Infrastruktur kann ohne Erneuerung nicht dauerhaft stabil bleiben. Investitionen sind daher notwendig, um Schäden oder Ausfälle zu verhindern.

Drittens: Auch in der Abwasserbeseitigung gilt das gesetzliche „Dauerdefizitär-Verbot“. In der Vergangenheit wurden die Gebühren trotz höherer Kosten stabil gehalten, weil im Eigenbetrieb noch ausreichend liquide Mittel vorhanden waren. Diese Rücklagen sind inzwischen aufgebraucht. Die Eigenbetriebe dürfen nicht defizitär arbeiten. Die Rechtsaufsicht hat daher verbindlich gefordert, das entstandene Defizit in den kommenden Jahren auszugleichen.

Viertens: Für die Abwassergebühren müssen Überdeckungen aus den Vorjahren ausgeglichen werden. Im Bereich Niederschlagswasser besteht eine Überdeckung, die zu einer Senkung der Gebühr führt. Wie gesetzlich vorgeschrieben wird diese Überdeckung an den Gebührenzahler zurückgegeben.

Fünftens: Ein funktionierendes Abwassersystem schützt Umwelt, Gewässer und Gesundheit. Die dafür nötigen Investitionen und Sanierungen sind Pflichtaufgaben einer Kommune und nicht aufschiebbar.

Sechstens: Der Gemeinderat hat entschieden, welche Anpassung notwendig ist, um die Stabilität des Systems sicherzustellen und weitere Defizite zu vermeiden.

Wir wissen, dass diese Entscheidung für viele Bürgerinnen und Bürger eine spürbare Mehrbelastung bedeutet. Trotzdem war sie notwendig, um den gesetzlich vorgeschriebenen und technisch sicheren Betrieb dauerhaft zu gewährleisten.

Warum Gebühren in Nachbarkommunen niedriger sein können

Viele Bürgerinnen und Bürger fragen, warum andere Gemeinden teilweise günstigere Gebühren haben. Gebühren lassen sich jedoch nicht direkt vergleichen. Sie hängen stark von örtlichen Bedingungen ab, zum Beispiel:

• dem Alter und Zustand der Anlagen,
• der Größe und Topografie der Gemeinde,
• dem Umfang anstehenden Investitionsbedarfs,
• der Zahl der Einwohner, die sich die Fixkosten teilen,
• dem Aufbau der Entwässerungssysteme,
Jede Kommune muss ihre eigenen tatsächlichen Kosten decken – nicht einen regionalen Durchschnitt. Deshalb können trotz ähnlicher Lebensverhältnisse sehr unterschiedliche Gebühren entstehen.

Wie es in den folgenden Jahren weitergehen wird:

Für die Kalkulation 2027 sollen sodann die Jahre 2022 und 2023, für die Kalkulation 2028/2029 sollen die Jahre 2024 und 2025 berücksichtigt werden. Ab dann soll immer in diesem Zwei-Jahres-Rhythmus weiter kalkuliert werden. Damit soll eine gewisse Vorhersehbarkeit für Sie als Gebührenzahler entstehen.

Transparente Entscheidungen – für eine verlässliche Daseinsvorsorge

Wasser und Abwasser gehören zur unverzichtbaren Grundversorgung unserer Gemeinde. Deshalb ist es uns wichtig, Entscheidungen klar zu erklären, offen zu begründen und nachvollziehbar zu machen.

Der Gemeinderat und die Verwaltung danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.