Einladung zur Gemeinderatssitzung am 16.12.2025
Erstelldatum10.12.2025
Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 16.12.2025, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.
- Umgestaltung Hauptstraße / Ortsmitte Weiher
Vorlage: VÖ/179/2025
2. Fußgängerlichtsignalanlage / Barrierefreie Querung Weiher-Unterdorf
Vorlage: VÖ/193/2025
3. Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"
hier: Grundsatzbeschluss des Gemeinderates bzgl. der Sanierung der Schwimmhalle Ubstadt
Vorlage: VÖ/187/2025
4. Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"
hier: Grundsatzbeschluss des Gemeinderates bzgl. der Sanierung der Mehrzweckhalle in Zeutern
Vorlage: VÖ/186/2025
5. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 - Kernhaushalt
Vorlage: VÖ/183/2025
6. Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs "Pflegeheim"
Vorlage: VÖ/172/2025
7. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs "Wasserwerk"
Vorlage: VÖ/173/2025
8. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung
Vorlage: VÖ/174/2025
9. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 - Eigenbetrieb "Freizeitzentrum Hardtsee"
Vorlage: VÖ/190/2025
10. Feststellung des Jahresabschluss 2022 - Schwimmhalle Ubstadt sowie kumuliertes Ergebnis der Schwimmhalle und des Eigenbetriebs "Freizeitzentrum Hardtsee"
Vorlage: VÖ/192/2025
11. Feststellung Jahresabschlüsse 2024 - Stiftungen der Gemeinde
Vorlage: VÖ/184/2025
12. Elisabeth-Veith-Stiftung; Feststellung des Stiftungsvermögens zum 31.12.2024
Vorlage: VÖ/194/2025
13. Anpassung der Entgeltverordnung des Freizeitzentrums Hardtsee
Vorlage: VÖ/181/2025
14. Änderung Namensgebung "Hermann Gmeiner" am Alfred-Delp-Schulzentrum
Vorlage: VÖ/185/2025
15. Befreiung zur Änderung der Traufhöhe für einen Nebengiebel für ein Bauvorhaben zum Umbau und Sanierung eines Zweifamilienhauses zu einem Dreifamilienhaus im Baugebiet "Hinter der Kirche" im Ortsteil Zeutern
Vorlage: VÖ/180/2025
16. Baumpflegemaßnahmen
Vorlage: VÖ/176/2025
17. Neukalkulation der Gebühren für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
Vorlage: VÖ/177/2025
18. Sanierung/Umbau/Ertüchtigung Regenüberlaufbecken (RÜB) 2 "Wiesenstraße" im Ortsteil Zeutern
Hier: Vergabe der Bauleistungen
Vorlage: VÖ/182/2025
19. Landtagswahl 2026, hier: Wahlhelferentschädigung
Vorlage: VÖ/178/2025
20. Annahme von Spenden; § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO); Spendeneingänge 4. Quartal 2025
Vorlage: VÖ/191/2025
21. Mitteilungen und Anfragen
22. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
gez. Katharina Kimmich, Bürgermeisterin
Kurzinformationen:
Zu TOP 1: Für die Ortsmitte Weiher wurde im Vorfeld ein Planentwurf für die Hauptstraße im Abschnitt zwischen Hahnenstraße und Kirchplatz entwickelt. Aktueller Sachstand ist, dass für die Ortsmitte Weiher als Ergebnis des Entwicklungsprozesses ein Planentwurf für die Hauptstraße im Abschnitt zwischen Hahnenstraße und Brunnenstraße mit Einbeziehung des oberen Kirchplatzes entwickelt wurde, dieser umfasst sowohl die Fahrbahndeckenerneuerung, die Parkplätze entlang der Straße als auch den Aufenthaltsbereich. In der Sitzung werden mögliche Ausbauvarianten für die Ortsmitte mit Kostenschätzungen vorgestellt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage wird seitens der Bürgermeisterin die Umsetzung der umfassenden Umgestaltungsmaßnahme in der Ortsmitte Weiher derzeit nicht als verantwortbar eingeschätzt. Unabhängig von der beantragten Baumaßnahme besteht weiterhin ein Bedarf hinsichtlich der Aufenthaltsqualität des Kirchplatzes sowie der dortigen Parksituation. Diese Fragestellungen können losgelöst von einem umfassenden Bauprojekt bearbeitet werden. Für das Jahr 2026 wird daher vorgeschlagen, gemeinsam mit den Vereinen vor Ort, dem Bauhof sowie den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern kostengünstige und niedrigschwellige Verbesserungsmaßnahmen zu erarbeiten, die gegebenenfalls durch Eigenleistungen oder ehrenamtliche Unterstützung realisiert werden können. Zudem soll die Parksituation separat betrachtet und in Abstimmung mit den Gewerbetreibenden und Anwohnern eine tragfähige Lösung entwickelt werden.
Zu TOP 2: Der Gemeinderat hat am 18. März 2025 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Neuerrichtung einer barrierefreien Querungsstelle mit Fußgängerlichtsignalanlage in der Hauptstraße in Weiher auf Höhe Sportplatz beschlossen. Da sich die Randbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben, muss nun nochmal die explizite Zustimmung zur Ausführung der Maßnahme eingeholt werden.
Zu TOP 3: Bei der Schwimmhalle in Ubstadt besteht seit vielen Jahren in vielen Bereichen Sanierungsbedarf. In den letzten Jahren waren in der Schwimmhalle immer häufiger Reparaturarbeiten erforderlich bzw. die Schwimmhalle musste teilweise auch tageweise oder auch für längere Zeiten geschlossen werden. Der Deutsche Bundestag hat nun für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ erstmals 333 Millionen € bereitgestellt. Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische, bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Interessierte Kommunen können ihre Interessensbekundungen bis zum 15.01.2026 einreichen. Vorab ist ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates für die jeweilige Maßnahme zwingend erforderlich. Über diesen Grundsatzbeschluss soll der Gemeinderat in der Sitzung entscheiden. Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren hat nicht zur Folge, dass die Sanierung tatsächlich umgesetzt werden muss. Ziel ist es, dass der Gemeinderat im Frühjahr 2026 eine Priorisierung aller bisher noch nicht beschlossenen aber grundsätzlich erforderlichen Maßnahmen (Gesamthaushalt) vornimmt. In diesem Zusammenhang muss dann auch geklärt werden, ob und wann die Sanierung der Schwimmhalle in Ubstadt in Angriff genommen wird.
Zu TOP 4: Bei der Mehrzweckhalle in Zeutern besteht seit vielen Jahren Sanierungsbedarf. Sie wurde daher bereits vor über 10 Jahren in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen. Bisher konnte die Sanierung aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden. Der Deutsche Bundestag hat nun für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ erstmals 333 Millionen € bereitgestellt. Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische, bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Interessierte Kommunen können ihre Interessensbekundungen bis zum 15.01.2026 einreichen. Vorab ist ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates für die jeweilige Maßnahme zwingend erforderlich. Über diesen Grundsatzbeschluss soll der Gemeinderat in der Sitzung entscheiden. Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren hat nicht zur Folge, dass die Sanierung tatsächlich umgesetzt werden muss. Ziel ist es, dass der Gemeinderat im Frühjahr 2026 eine Priorisierung aller bisher noch nicht beschlossenen aber grundsätzlich erforderlichen Maßnahmen (Gesamthaushalt) vornimmt.
Zu TOP 5-10: In der Sitzung stellt der Gemeinderat die Jahresabschlüsse für das Wirtschaftsjahr 2022 für den Kernhaushalt und die Eigenbetriebe „Pflegeheim“, „Wasserwerk“, „Abwasserbeseitigung“, „Freizeitzentrum Hardtsee“ und für die Schwimmhalle Ubstadt sowie das kumulierte Jahresergebnis für die Schwimmhalle Ubstadt und den Eigenbetrieb "Freizeitzentrum Hardtsee" fest.
Zu TOP 11: Im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2019 wurde für jede Stiftung ein eigener Geschäftsbereich eingerichtet. In der Sitzung beschließt der Gemeinderat die Jahresabschlüsse der unselbständigen Stiftungen der Gemeinde für das Jahr 2024.
Zu TOP 12: Die „Elisabeth-Veith-Stiftung“ ist eine rechtlich selbständige, örtliche Stiftung im Sinne des Stiftungsgesetzes. Im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2019 wurde auch eine Eröffnungsbilanz für die Elisabeth-Veith-Stiftung zum 01.01.2019 erstellt. In der Sitzung stellt der Gemeinderat die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Stiftungsvermögen der Elisabeth-Veith-Stiftung zum 31.12.2024 fest:
Zu TOP 13: Die Entgeltordnung des Freizeitzentrum Hardtsee wurde zuletzt im Dezember 2019 mit Wirkung zum 01.01.2020 geändert. Die Ausgaben für Mieten, Löhne, Strom, Wasser und sonstige Betriebsmittel sind seit der letzten Erhöhung deutlich in die Höhe gestiegen. Das Freizeitzentrum benötigt regelmäßige Wartungen, Instandhaltungen von Sanitäranlagen, Reinigung der Liegewiesen, Müllentsorgung, etc. Die jährlichen Einnahmen reichen seit dem Jahr 2023 nicht aus um den laufenden Betrieb zu decken. Der Gemeinderat wird deshalb in seiner Sitzung über eine neue Entgeltverordnung des Freizeitzentrums Hardtsee entscheiden.
Zu TOP 14: Vor dem Hintergrund der aktuellen Missbrauchsvorwürfe gegen den Gründer der SOS-Kinderdörfer, Hermann Gmeiner, hat die Schulleitung gemeinsam mit der Lehrerschaft des Alfred-Delp-Schulzentrums angeregt, sämtliche Namensteile und Darstellungen, die sich auf Hermann Gmeiner beziehen, zu entfernen. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung über diese Thematik entscheiden.
Zu TOP 15: Ein bestehendes Zweifamilienhaus soll saniert und zu einem Dreifamilienhaus umgebaut werden. Im Zuge der geplanten Umbaumaßnahme ist an der Südseite des Gebäudes ein Nebengiebel vorgesehen, der die maximale Traufhöhe laut Bebauungsplan um 0,62 m überschreitet. Da die Überschreitung lediglich einen Nebengiebel betrifft und es zudem im Bebauungsplangebiet bereits Vergleichsfälle gibt, schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur beantragten Befreiung vor.
Zu TOP 16: Die zuletzt für Ubstadt und Zeutern durchgeführten Baumkontrollen Anfang dieses Jahres haben eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen ergeben, die nach Dringlichkeit in Sofortmaßnahmen, zeitnahe Maßnahmen und wünschenswerte Maßnahmen eingeteilt wurden. Sofortmaßnahmen dürfen nicht aufgeschoben werden, da ansonsten kein Versicherungsschutz besteht. Zusätzlich liegen Hinweise auf dringend durchzuführende Maßnahmen in Stettfeld und Weiher vor. Der Gemeinderat entscheidet nun über die überplanmäßige Ausgabe für Sofortmaßnahmen sowie über das Vorziehen der Baumkontrolle 2026 zum Ende des Jahres 2025.
Zu TOP 17: Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, obdachlosen Personen sowie geflüchteten Menschen eine angemessene Unterbringung bereitzustellen. In den vergangenen Monaten ist der Bedarf an Unterbringungsplätzen erheblich angestiegen. Die bestehenden Gebühren decken die tatsächlichen Aufwendungen der Gemeinde nicht mehr ab. Eine Anpassung ist erforderlich, um die Kostendeckung gemäß den rechtlichen Vorgaben sicherzustellen und um den Gemeindehaushalt zu entlasten.
Zu TOP 18: Der Gemeinderat hat am 24.09.2024 der Ausschreibung der Bauleistungen für die Sanierung/Umbau/Ertüchtigung des Regenüberlaufbeckens (RÜB) 2 „Wiesenstraße“ im Ortsteil Zeutern zugestimmt. Nun muss über die Auftragsvergabe entschieden werden.
Zu TOP 19: Am Sonntag, den 8. März 2026 findet die Landtagswahl statt. Im Rahmen der Vorbereitung ist u.a. die Wahlhelferentschädigung zu beschließen.
Zu TOP 20: Die bei der Gemeinde eingegangenen Spenden müssen vom Gemeinderat geprüft und zur Annahme freigegeben werden.
Die Sitzungsvorlagen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Ubstadt-Weiher, www.ubstadt-weiher.de, unter der Rubrik „Rathaus und Service“, „Politik“, „Gemeinderat“, „Hier finden Sie die Kontaktadressen und Informationen zu den Sitzungen“, „Sitzungen“.



