Einladung zur Gemeinderatssitzung am 18.11.2025
- Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
- Vorstellung des Konzepts eines Medizinischen Versorgungszentrums
Vorlage: VÖ/166/2025 - Festsetzung der Kindergartenbeiträge
Vorlage: VÖ/160/2025 - Verabschiedung des Wald-Betriebsplans 2026
Vorlage: VÖ/170/2025 - Brennholzvergabe 2025/2026
Vorlage: VÖ/171/2025 - Vergabe von Bauplätzen - Weiher Nord
Vorlage: VÖ/164/2025 - Baumpflanzungen Baugebiet "Weiher Nord"
Vorlage: VÖ/167/2025 - Konzeption für die Nachpflanzungen von Bäumen
Vorlage: VÖ/168/2025 - Gebührenkalkulation Abwassergebühren 2026
Vorlage: VÖ/161/2025 - Gebührenkalkulation Wassergebühren 2026
Vorlage: VÖ/162/2025 - Projektentwicklungsgesellschaft Regionaler Wärmeverbund: Ausscheiden der Gemeinde Ubstadt-Weiher als Kommanditist
Vorlage: VÖ/165/2025 - Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket für Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung -Einstellung des Zuschusses-
Vorlage: VÖ/163/2025 - Mitteilungen und Anfragen
- Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
gez. Katharina Kimmich, Bürgermeisterin
Kurzinformationen:
Zu TOP 1: Hier haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, dem versammelten Ratsgremium Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben. Antworten werden, wenn möglich, sofort gegeben. Sollten weitere Untersuchungen notwendig sein, werden die Stellungnahmen im Nachhinein schriftlich erteilt.
Gemäß der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind Wortmeldungen von Zuhörern in der Gemeinderatssitzung nur während der Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner gestattet. Wortmeldungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten während der Sitzung sind leider nicht möglich. Die Fragestunde sollte 60 Minuten nicht überschreiten. Jeder Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
Zu TOP 2: Die flächendeckende Sicherung der ärztlichen Grundversorgung stellt eine bereits seit Jahren zunehmende Herausforderung dar. Auch in Ubstadt-Weiher hat sich die Versorgungslage zuletzt verschlechtert. Zwar gilt Ubstadt-Weiher aktuell noch nicht als unterversorgtes Gebiet, dennoch berichten Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr oft von der Schwierigkeit, einen wohnortnahen Hausarzt zu finden. Obwohl für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung originär die kassenärztlichen Vereinigungen zuständig sind und trotz angespannter Haushaltslage, hat sich der Gemeinderat deshalb entschieden, den begonnenen Kindergartenneubau in Zeutern um eine Ebene für eine Arztpraxis zu ergänzen. Die Aufteilung dieser Praxisräume ist planerisch so angeordnet, dass sie die Voraussetzungen für eine moderne Arztpraxis, bzw. ein Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) bietet. Zur Vorstellung des Konzepts eines Medizinischen Versorgungszentrums wurde Herr Bieg vom Mediverbund aus Stuttgart eingeladen. Der Mediverbund verfügt über umfangreiche Erfahrung beim Aufbauen von Medizinischen Versorgungszentren und hat hierzu ein umfassendes Konzept entwickelt.
Zu TOP 3: Die Elternbeiträge in den Ubstadt-Weiherer Kindertagesstätten wurden zum 01.01.2025 erhöht. Gemäß der Empfehlung der kommunalen Landesverbände und der Kirchen wurde eine weitere Erhöhung für das Kindergartenjahr 2025/2026 empfohlen. Der Gemeinderat hat am 24.09.2025 beschlossen, dass über die vorgeschlagene Anhebung um 7,3 % erst im Jahr 2025 entschieden und eine Erhöhung frühestens zum 01.01.2026 erfolgen soll. In der Sitzung wird der Gemeinderat nun über dieses Thema entscheiden.
Zu TOP 4: Der Gemeinderat hat jährlich den Wald-Betriebsplan zu beschließen. Der Betriebsplan umfasst den Holzeinschlag, die Kulturarbeiten mit Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben sowie evtl. vorgesehener Investitionen. Forstamtsleiter Thomas Nissen und Revierleiterin Anette Brand werden an der Sitzung teilnehmen und Details erläutern.
Zu TOP 5: In der Zeit vom 22.10.2025 -09.11.2025 bestand die Möglichkeit Brennholz in Form von Polder oder Schlagraum bei der Gemeinde anzumelden. Nach der enormen Nachfrage in 2023/2024 hat sich die Nachfrage nach Brennholz insgesamt wieder etwas normalisiert. Der Gemeinderat legt nun in seiner Sitzung die Voraussetzungen für die Zuteilung und die Brennholzpreise fest.
Zu TOP 6: Der Gemeinderat hat am 01.07.2025 der Vergabe der Bauplätze per Kriterienkatalog zugestimmt. Die Vergabe soll nun entsprechend den Vergaberichtlinien, an die Bewerber mit der höchsten Punktzahl je Grundstück erfolgen.
Zu TOP 7: Im Neubaugebiet „Weiher Nord“ werden 16 neue Bäume gepflanzt. Vorab wurden einige Kriterien definiert, die die Anpassung an den jeweiligen Standort sichern, die Zukunftsfähigkeit gewährleisten und Kosten sparen, sowie Artenschutz und Optik unterstützen sollen. In der Sitzung wird der Gemeinderat über die Baumauswahl entscheiden.
Zu Top 8: Bei jedem Ausfall von Straßenbäumen wird der Grund geprüft, um die Bedingungen für die Nachpflanzung verbessern zu können. Eines der Kriterien für die Nachpflanzungen sind stadtklimafeste Bäume, die als Zukunftsbaum gelten. Zukunftsbäume sind alle Baumarten, die besonders hitze- und trockenheitstolerant sind. Hintergrund ist, dass der gewählte Baum auch in 50 Jahren noch mit dem vorherrschenden Klima klarkommen soll. Der Gemeinderat wird zu diesem Thema informiert und berät anschließend über die Konzeption der Nachpflanzung von Bäumen.
Zu TOP 9: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung eine Empfehlung zur Erhöhung der Abwassergebühren ausgearbeitet. Der Gemeinderat beratschlagt nun über diese Empfehlung und trifft dann eine Entscheidung.
Zu TOP 10: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung eine Empfehlung zur Erhöhung der Wassergebühren ausgearbeitet. Diese unterscheidet sich von der ursprünglichen Empfehlung der Verwaltung. Der Gemeinderat bespricht in seiner Sitzung beide Varianten und trifft dann eine Entscheidung.
Zu TOP 11: Im Juni 2023 gründeten mehrere Kommunen im nördlichen Landkreis Karlsruhe die PEG Regionaler Wärmeverbund GmbH & Co. KG (PEG). Ziel dieser gemeinsamen Gesellschaft war es, eine Machbarkeitsanalyse zur Nutzung regionaler Tiefengeothermie durchzuführen. Mit Abschluss der Machbarkeitsanalyse hat die PEG ihren ursprünglichen Zweck erfüllt. Da eine Weiterführung in die nächste Projektphase – also den Aufbau und Betrieb eines Wärmenetzes – derzeit keine realistische Grundlage hat und mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden wäre, haben sich die beteiligten Kommunen darauf verständigt, aus der PEG auszutreten. Die Ausscheidung der Kommunen erfolgt unter anderem unter der Voraussetzung der Zustimmung der jeweiligen Gemeinderäte. Mit dem Austritt aus der PEG schließen die beteiligten Kommunen das gemeinsame Geothermie-Vorhaben geordnet ab. Die gewonnenen Erkenntnisse zur Wärmeplanung bleiben auch weiterhin nutzbar. Die Erkenntnisse und das Wissen, das im Rahmen der überregionalen Wärmeausbaustrategie gesammelt wurde, fließen in die kommunale Wärmeplanung ein.
Zu TOP 12: Der Gemeinderat hat am 16. Mai 2023 der Einführung eines Zuschusses für das Deutschlandticket für die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung zugestimmt.Angesichts der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde müssen sämtliche freiwilligen Leistungen auf ihre Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden. Eine Reduzierung oder Streichung freiwilliger Leistungen, ist auch im Bereich der Mitarbeitendenförderung, derzeit unvermeidbar. Der Gemeinderat wird daher nun die Einstellung des Zuschusses für das Deutschlandticket prüfen.
Die Sitzungsvorlagen finden Sie hier. Dort finden Sie auch die Kontaktadressen und Informationen zu den Sitzungen.




