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Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Einladung zur Gemeinderatssitzung am 21.10.2025

Erstelldatum16.10.2025

Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 21.10.2025, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.

  1. Forsteirichtungswerk für den Zeitraum 01.01.2026-31.12.2035
    Vorlage: VÖ/151/2025
     
  2. Festlegung der Preise für Gabholz für die Saison 2025/2026
    Vorlage: VÖ/149/2025
     
  3. 5. Änderung des Bebauungsplanes "Furtwiese" im Ortsteil Weiher nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung
    a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
    b) Satzungsbeschluss
    Vorlage: VÖ/152/2025
     
  4. 9. Änderung des Bebauungsplanes "Steinacker" im Ortsteil Zeutern nach § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung
    Vorlage: VÖ/153/2025
     
  5. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ubstadt-Weiher
    Vorlage: VÖ/150/2025
     
  6. Feuerwehr Ubstadt-Weiher
    Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges 10 für die Abteilung Weiher
    Vorlage: VÖ/157/2025
     
  7. ÖPNV: Beschaffung der Ausstattung Bushaltestelle / Lichtsignalanlage Weiher Unterdorf
    Vorlage: VÖ/158/2025
     
  8. Annahme von Spenden, § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung; Spendeneingänge 3. Quartal 2025
    Vorlage: VÖ/155/2025
     
  9. Mitteilungen und Anfragen
     
  10. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

gez. Katharina Kimmich, Bürgermeisterin

Kurzinformationen:

Zu TOP 1: Bei Aufstellung des Forsteinrichtungswerks durch die Forstverwaltung sind als wesentliche Grundlage die Eigentümerziele der Gemeinde Ubstadt-Weiher zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck wurde eine Beschreibung des Gemeindewaldes erarbeitet und verschiedene Ziele formuliert, die den Willen der Gemeinde als Waldbesitzerin für die Waldbewirtschaftung zum Ausdruck bringen sollen. Die Wertungen dieser Ziele wurden zwischen Gemeindeverwaltung und Forstamt vorbesprochen und dienen als Vorschlag für den Entscheidungsprozess des Gemeinderates. Herr Himmel vom Forstamt und die zuständige Forstrevierleiterin Frau Brand stehen in der Sitzung am 21. Oktober 2025 für Fragen zur Verfügung.

Zu TOP 2: Die Gabholzpreise wurden letztmals in der Brennholzsaison 2011/2012 von 64 € pro Doppelster auf 70 € pro Doppelster erhöht. Seitdem fand keine Änderung der Preise mehr statt. Aufgrund der gestiegenen Kosten wird nun erneut eine Erhöhung vorgeschlagen.

Zu TOP 3: Der Gemeinderat hat am 22.07.2025 ein Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Furtwiese“ eingeleitet. Bei der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Bei der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen ein. In der Sitzung wird der Gemeinderat die vorgebrachten Stellungnahmen gemäß dem Abwägungsvorschlag des beauftragten Stadtplanungsbüros untereinander und gegeneinander abwägen. Nach dem erforderlichen Abwägungsprozess kann die Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen werden.

Zu TOP 4: Der Gemeinderat hat am 23.07.2024 ein Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Steinacker“ im Ortsteil Zeutern eingeleitet. Am 22.07.2025 hatte sich der Gemeinderat erneut mit der Bebauungsplanänderung befasst. Im Rahmen der nochmaligen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Bei der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen ein. In der Sitzung wird der Gemeinderat die vorgebrachten Stellungnahmen gemäß dem Abwägungsvorschlag des Stadtplanungsbüros Lars Petri untereinander und gegeneinander abwägen. Nach dem erforderlichen Abwägungsprozess kann die Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen werden.

Zu TOP 5: In den letzten Jahren wurden verschiedene Bebauungsplanverfahren durchgeführt, welche jeweils nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt wurden. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ubstadt-Weiher muss nunmehr als Folge hieraus angepasst werden. Der Gemeinderat entscheidet in seiner Sitzung über diese Berichtung des Flächennutzungsplanes.

Zu TOP 6: Das bei der Freiwilligen Feuerwehr - Abteilung Weiher stationierte Löschgruppenfahrzeug soll in diesem Jahr ersetzt werden. Hierfür erfolgte eine europaweite Ausschreibung. Vier Bieter haben ihre Angebote fristgerecht abgegeben. Der Gemeinderat entscheidet nun über die Auftragsvergaben.

Zu TOP 7: Der Gemeinderat hatte am 24.09.2024 das Maßnahmenpaket zum barrierefreien Umbau von fünf Bushaltestellen beschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt steht die Ausstattung der Bushaltestelle Weiher - Unterdorf mit Wartehäuschen, Möblierung, Fahrradbügeln mit Überdachungen, Elektrik sowie die Beschaffung der signaltechnischen Ausrüstung der Lichtsignalanlage an. Auch die Bushaltestelle Weiher-Ortsmitte soll beidseitig an den Bestandspositionen an die Anforderungen eines barrierefreien Ein- und Ausstiegs angepasst werden und entsprechend um-/ausgebaut und aufgerüstet werden.

Zu TOP 8: Die bei der Gemeinde eingegangenen Spenden müssen vom Gemeinderat geprüft und zur Annahme freigegeben werden.

Die Sitzungsvorlagen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Ubstadt-Weiher, www.ubstadt-weiher.de, unter der Rubrik „Rathaus und Service“, „Politik“, „Gemeinderat“, „Hier finden Sie die Kontaktadressen und Informationen zu den Sitzungen“, „Sitzungen“.