Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr: Zuständigkeiten, Standortwahl und Verwendung der Einnahmen
Erstelldatum08.09.2025
Geschwindigkeitsmessungen sind allgegenwärtig ein fester Bestandteil der Verkehrsüberwachung. Sie tragen dazu bei, die Einhaltung von Tempolimits zu kontrollieren und erhöhen dadurch die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Zuständigkeiten sind klar geregelt, die Auswahl der Standorte erfolgt auf Basis nachvollziehbarer Kriterien. Viele Bürgerinnen und Bürger stellen sich dabei Fragen wie: Wer ist für die Messungen zuständig? Nach welchen Kriterien werden Messstandorte ausgewählt und wohin fließen die Einnahmen? Hier eine Auswahl der häufigsten Fragen, die an die Gemeindeverwaltung in diesem Kontext herangetragen werden.
Wer ist für die Messungen zuständig?
Die Zuständigkeit für „scharfe“ Geschwindigkeitsmessungen obliegt für die Gemarkung Gemeinde Ubstadt-Weiher beim Landratsamt Karlsruhe.
Die Polizei übernimmt diese Aufgabe vorrangig auf Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen. Große Kreisstädte, wie Bruchsal, sind laut Gesetz selbst für die Geschwindigkeitsmessungen verantwortlich.
Mit welcher Technik wird gemessen?
Auf der Gemarkung Ubstadt-Weiher erfolgen die Messungen überwiegend mittels mobilen Radarmessgeräten vom Fahrbahnrand oder aus Kraftfahrzeugen. Teilweise kommen teilstationäre Messanlagen, sogenannte Messanhänger zum Einsatz.
Nach welchen Kriterien wird gemessen?
Die Auswahl der Messstandorte folgt klaren Kriterien. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu fördern, nicht willkürlich zu kontrollieren. Häufige Gründe für die Einrichtung von Messstellen sind Unfallschwerpunkte mit dokumentierten Häufungen von Verkehrsunfällen, besonders schützenswerte Bereiche, wie Schulwege, Spielplätze, Kindergärten und Schulen sowie Ortsmitten, oder Verkehrsanalysen, die zeigen, wo regelmäßig Tempolimits überschritten werden.
Wie erfolgt die Evaluation?
Jedes Quartal erstellt die Bußgeldstelle einen umfassenden Bericht der dezidiert alle Messdaten aufzeigt. Die Auswertung erfolgt durch die beteiligten Behörden. Im gemeinsamen Konsens wird festgelegt, ob bestehende Messstellen noch notwendig sind oder angepasst werden müssen.
Wohin fließen die Bußgelder?
Zuständigkeitsbedingt werden die Einnahmen aus Geschwindigkeitsverstößen auf der Gemarkung Ubstadt-Weiher direkt dem Haushalt des Landkreises Karlsruhe zugeführt.
Warum gibt es keine stationären Blitzer in Ubstadt-Weiher?
Der Kreistag hat entschieden, dass im Landkreis Karlsruhe keine stationären Blitzer eingesetzt werden. Das Landratsamt setzt in seinem Verkehrsüberwachungskonzept deshalb auf mobile Messungen.
Bei stationären Messanlagen an Ortsstraßen tritt erfahrungsgemäß sehr schnell ein gewisser Gewöhnungseffekt ein. In der Folge bremst der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer vor der Messstelle ab und beschleunigt danach wieder, was sowohl für die Verkehrssicherheit als auch hinsichtlich der Lärmentwicklung nachträglich ist.
Wie oft wird in Ubstadt-Weiher gemessen?
Pro Quartal finden rund 80 mobile Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen auf der Gemarkung Ubstadt-Weiher statt.
Wie ist die Gemeinde eingebunden und welchen Handlungsspielraum hat sie?
Die Gemeindeverwaltung kann der zuständigen Bußgeldstelle jederzeit Messstellen vorschlagen und aus den vorgelegten Quartalsberichten Rückschlüsse in eigener und externer Zuständigkeit ziehen. Hierzu erfolgen regelmäßige Abstimmungen sowohl mit den jeweiligen Stellen im Landratsamt als auch mit den zuständigen Dienststellen der Polizei.
Erhebt die Gemeinde eigene Daten?
Die Gemeinde Ubstadt-Weiher misst selbstständig mit einem eigenen Verkehrsdatenerfassungsgerät verschiedene Verkehre aus eigener Veranlassung oder aufgrund von Hinweisen aus der Bürgerschaft. Diese Daten sind nicht Grundlage von Ordnungswidrigkeitsverfahren. Häufig sind diese Daten jedoch Grundlage von zielgerichteten Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden im Rahmen bestimmter Entwicklungsprozesse weitere Verkehrsdaten erfasst und dokumentiert. Aus diesen Datengrundlagen können ebenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit abgeleitet werden.




