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Einladung zur Gemeinderatssitzung am 22.07.2025

Erstelldatum16.07.2025

Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 22.07.2025, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.

Öffentliche Sitzung

1 Hochwasserschutzmaßnahmen am Kraichbach oberhalb B3 in Ubstadt
-Sachstandsbericht
-Vergabe Planungsauftrag
Vorlage: VÖ/132/2025

Feuerwehr Ubstadt-Weiher
Ausschreibung HLF10
Vorlage: VÖ/134/2025

3 Weiherer Straße 1 – einfache Flächengestaltung nach Abbruch von Mauer und Schuppen
Vorlage: VÖ/126/2025

4 -abgesetzt- Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hütte, Thermohaus, Wildzaun und Brunnen im Außenbereich der Gemarkung Ubstadt
Vorlage: VÖ/125/2025

5 5. Änderung des Bebauungsplanes "Furtwiese" im Ortsteil Weiher nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung
Vorlage: VÖ/123/2025

6 Gewerbegebiet Sand
Hier: Lückenschluss der Hochwasserschutzdämme, sowie die Erweiterung einer Versickerungsmulde
Vorlage: VÖ/119/2025

7 10. Änderung zur 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ubstadt-Weiher für das Neubaugebiet "Weiher Nord"
Vorlage: VÖ/128/2025

8 9. Änderung des Bebauungsplanes "Steinacker" im Ortsteil Zeutern nach § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung
Vorlage: VÖ/133/2025

Klärschlammentsorgung für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026
Hier: Vergabe der Leistungen mobile Entwässerung und thermische Verwertung, einschließlich Transport
Vorlage: VÖ/107/2025

10 Elisabeth-Veith-Stiftung Teilnahme am Umlegungsverfahren Baugebiet „Tiefeweg“
Vorlage: VÖ/129/2025

11 Bau eines Regenwasserkanals in Zusammenhang mit dem Neubau des Kindergartens, Oberdorfstraße, OT Zeutern
Hier: Zustimmung zur Auftragsvergabe an die Fa. Hauck Bau GmbH
Vorlage: VÖ/124/2025

12 Kanalreinigung 2025/2026
Hier: Beschluss zur Auftragsvergabe
Vorlage: VÖ/130/2025

13 Aufhebung des Jahresabschlusses 2020 - Eigenbetrieb "Freizeitzentrum Hardtsee"
Vorlage: VÖ/108/2025

14 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 - Eigenbetrieb "Freizeitzentrum Hardtsee"
Vorlage: VÖ/109/2025

15 Aufhebung Jahresabschluss 2020 - Schwimmhalle Ubstadt sowie kumuliertes Ergebnis der Schwimmhalle und des Eigenbetriebs "Freizeitzentrum Hardtsee"
Vorlage: VÖ/110/2025

16 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 - Schwimmhalle Ubstadt sowie kumuliertes Ergebnis der Schwimmhalle und des Eigenbetriebs "Freizeitzentrum Hardtsee"
Vorlage: VÖ/111/2025

17 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 - Kernhaushalt
Vorlage: VÖ/127/2025

18 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 - Eigenbetrieb "Pflegeheim"
Vorlage: VÖ/104/2025

19 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 - Eigenbetrieb "Wasserwerk"
Vorlage: VÖ/105/2025

20 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 - Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung"
Vorlage: VÖ/106/2025

21 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 - Eigenbetrieb "Freizeitzentrum Hardtsee"
Vorlage: VÖ/120/2025

22 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 - Schwimmhalle Ubstadt sowie kumuliertes Ergebnis der Schwimmhalle und des Eigenbetriebs "Freizeitzentrum Hardtsee"
Vorlage: VÖ/122/2025

23 Feststellung Jahresabschlüsse 2021 - Stiftungen der Gemeinde
Vorlage: VÖ/116/2025

24 Feststellung Jahresabschlüsse 2022 - Stiftungen der Gemeinde
Vorlage: VÖ/117/2025

25 Feststellung Jahresabschlüsse 2023 - Stiftungen der Gemeinde
Vorlage: VÖ/118/2025

26 Elisabeth-Veith-Stiftung; Feststellung des Stiftungsvermögens zum 31.12.2021
Vorlage: VÖ/113/2025

27 Elisabeth-Veith-Stiftung: Feststellung des Stiftungsvermögens zum 31.12.2022
Vorlage: VÖ/114/2025

28 Elisabeth-Veith-Stiftung; Feststellung des Stiftungsvermögens zum 31.12.2023
Vorlage: VÖ/115/2025

29 Annahme von Spenden, § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung; Spendeneingänge 2. Quartal 2025
Vorlage: VÖ/112/2025

30 Mitteilungen und Anfragen

31 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

gez. Tony Löffler, Bürgermeister

Kurzinformationen:

Zu TOP 1: Am 12.12.2023 hatte er Gemeinderat beschlossen, eine Bedarfsplanung und hydraulische Untersuchungen für Hochwasserschutz am Kraichbach oberhalb B3 in Ubstadt in Auftrag zu geben. Inzwischen ist die Bedarfsplanung fertiggestellt. Die Ergebnisse werden in der Sitzung im Detail vorgestellt. Im Anschluss entscheidet der Gemeinderat über die Beauftragung zur Genehmigungsplanung.

Zu TOP 2: Gemäß aktuellem Feuerwehrbedarfsplan, soll das bei der Abt. Weiher stationierte Löschgruppenfahrzeug ersetzt werden. Hintergrund ist die Altersgrenze von 25 Jahren, die ein solches Einsatzfahrzeug nach den einschlägigen Empfehlungen der Fachverbände nicht überschreiten sollte.

Zu TOP 3: Die Gemeinde hatte das Anwesen Weiherer Straße 1 im Jahr 2023 erworben und für die Teilfläche entlang des Gehwegs zunächst die Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit Sitzgelegenheiten und ansprechender Begrünung vorgesehen. Diese Maßnahme wurde aufgrund der recht hohen Kosten dann aber zurückgestellt. Nach dem Abbruch einer Mauer und zweier Nebengebäude entscheidet der Gemeinderat nun über die Gestaltung einer einfach gehaltenen Grünfläche auf der Teilfläche des Anwesens zwischen Gehweg und Hoffläche.

Zu TOP 4: abgesetzt

Zu TOP 5: Im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Furtwiese“ im Jahre 2000 wurden bei einer Vielzahl von Grundstücken Baugrenzen erweitert, um eine bessere Ausnutzung der Baugrundstücke zu ermöglichen. Aufgrund von Anfragen hat sich herausgestellt, dass bei zwei weiteren Grundstücken noch Bedarf bestünde, die überbaubaren Grundstücksflächen etwas zu erweitern. Hierzu sind zunächst die betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Zu TOP 6: Der Gemeinderat hat am 28.04.2020 der Erschließung des letzten Bauabschnitts vom Gewerbegebiet Sand, Ortsteil Stettfeld zugestimmt. Bei Baubeginn waren noch nicht alle Grundstücke im Eigentum der Gemeinde. Nun soll der Auftrag für die Erdarbeiten am Lückenschluss der Dämme sowie für die Erweiterung einer Versickerungsmulde im Gewerbegebiet Sand erteilt werden.

Zu TOP 7: Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Weiher Nord“ wurde vom Gemeinderat am 26.11.2024 als Satzung beschlossen und mit öffentlicher Bekanntmachung vom 06.02.2025 rechtsverbindlich. In der Zeit vom 15.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 lag der Entwurf der 10. Änderung der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes öffentlich aus und war parallel auf der Homepage der Gemeinde Ubstadt-Weiher abrufbar. Während dieser Auslegungsfrist gingen keine Stellungnahmen ein. Die Verwaltung schlägt vor, die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen. Nach dem erforderlichen Abwägungsprozess kann die 10. Änderung der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ubstadt-Weiher zum Beschluss erhoben werden.

Zu TOP 8: Der Gemeinderat hat am 23.07.2024 ein Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Steinacker“ im Ortsteil Zeutern eingeleitet. Die Verwaltung schlägt vor, als weiteren Verfahrensschritt zunächst die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen bei der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander vorzunehmen sowie den geänderten Bebauungsplanentwurf mit Festsetzung von Baufenstern zu billigen. Im weiteren Verfahren muss dann eine nochmalige Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie eine nochmalige Anhörung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.

Zu TOP 9: Im Mai 2019 hat der Gemeinderat beschlossen, die Entsorgung des anfallenden Klärschlamms auf bisherigem Weg (mobile Entwässerung und thermische Verwertung) auch zukünftig beizubehalten und die entsprechenden Leistungen für die Entsorgung öffentlich auszuschreiben. In der Sitzung entscheidet der Gemeinderat nun darüber, ob der Vertrag mit der bestehenden Firma verlängert werden soll.

Zu 10: Die Elisabeth-Veith-Stiftung ist Eigentümerin eines Grundstücks im Baugebiet “Tiefeweg“ in Ubstadt. Die Vertragsverhandlungen durch den Erschließungsträger (KIB) sind nun in der abschließenden Phase. Zur Zuteilung würden zwei Bauplätze kommen. Die Stiftung hat nun die Möglichkeit auf die Zuteilung zu verzichten und sich den Einwurfwert auszahlen zu lassen, oder die Zuteilung anzunehmen. Der Gemeinderat wird in der Sitzung darüber entscheiden.

Zu TOP 1l: Der Bau des Kindergartens in Zeutern an der Oberdorfstraße wird neue Abwasserfrachten in den öffentlichen Kanal bringen. Der Bau eines Regenwasserkanals vom Kindergarten zum benachbarten Katzbach ist daher erforderlich bzw. notwendig. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.02.2025 wurde ein freihändiges Vergabeverfahren eingeleitet. Insgesamt wurden fünf Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben, davon haben drei Firmen Angebotsunterlagen eingereicht. Der Gemeinderat entscheidet nun über die Auftragsvergabe.

Zu TOP 12: Der Gemeinderat hat am 03.06.2025 die öffentliche Ausschreibung der Kanalreinigungsarbeiten beschlossen. Der Reinigungsauftrag ist auf zwei Jahre befristet. Insgesamt haben vier Firmen ein gültiges Angebot abgegeben. Die Prüfung und Wertung erfolgte durch ein Ingenieurbüro aus Sinsheim. Der Gemeinderat entscheidet nun über die Auftragsvergabe.

Zu TOP 13 + 14: Im Feststellungsbeschluss des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb „Freizeitzentrum Hardtsee“ wurden das Anlagevermögen mit falschen Beträgen ausgewiesen. Es wurden alle Beträge richtig berechnet und auch die Bilanz in der Anlage richtig ausgewiesen, aber im Feststellungbeschluss selbst waren falsche Zahlen enthalten. Der Feststellungbeschluss muss daher aufgehoben und korrigiert neu beschlossen werden.

TOP 15 + 16: In der Bilanz des Jahresabschlusses für die Schwimmhalle Ubstadt sowie das kumulierte Jahresergebnis für die Schwimmhalle Ubstadt und den Eigenbetrieb "Freizeitzentrum Hardtsee" wurde die allgemeine Rücklage mit falschen Beträgen ausgewiesen. Es wurden alle Beträge richtig berechnet, aber in der Einzelposition der Bilanz falsch ausgewiesen.Der Jahresabschluss 2020 muss daher aufgehoben und korrigiert neu beschlossen werden.

Zu TOP 17 - 22: In der Sitzung stellt der Gemeinderat die Jahresabschlüsse für das Wirtschaftsjahr 2021 für den Kernhaushalt und die Eigenbetriebe „Pflegeheim“, „Wasserwerk“, „Abwasserbeseitigung“, „Freizeitzentrum Hardtsee“ und für die Schwimmhalle Ubstadt sowie das kumulierte Jahresergebnis für die Schwimmhalle Ubstadt und den Eigenbetrieb "Freizeitzentrum Hardtsee" fest.

Zu TOP 23, 24 + 25: Im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2019 wurde für jede Stiftung ein eigener Geschäftsbereich eingerichtet. In der Sitzung beschließt der Gemeinderat beschließt die Jahresabschlüsse der unselbständigen Stiftungen der Gemeinde für die Jahre 2021, 2022 und 2023.

Zu TOP 26, 27 + 28: Die „Elisabeth-Veith-Stiftung“ ist eine rechtlich selbständige, örtliche Stiftung im Sinne des § 34 Absatz 2 des Stiftungsgesetzes. In der Sitzung stellt der Gemeinderat die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Stiftungsvermögen der Elisabeth-Veith-Stiftung jeweils zum 31.12. der Jahr 2021, 2022 und 2023 fest.

Zu TOP 29: Die bei der Gemeinde eingegangenen Spenden müssen vom Gemeinderat geprüft und zur Annahme freigegeben werden.

Die Sitzungsvorlagen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Ubstadt-Weiher, www.ubstadt-weiher.de, unter der Rubrik „Rathaus und Service“, „Politik“, „Gemeinderat“, „Hier finden Sie die Kontaktadressen und Informationen zu den Sitzungen“, „Sitzungen“.