Einladung zur Gemeinderatssitzung am 01.07.2025
Erstelldatum25.06.2025
Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 01.07.2025, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.
1 Bürgerbegehren zum Thema Windkraft
Vorlage: VÖ/100/2025
2 Kindergartenbedarfsplanung
Vorlage: VÖ/081/2025
3 Bau einer Kindertagesstätte mit Arztpraxis in der Ortsmitte Zeutern
- Änderung der Planung
- Zustimmung zur Ausschreibung
Vorlage: VÖ/095/2025
4 Verabschiedung von neuen Richtlinien für die Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Ubstadt-Weiher
Vorlage: VÖ/099/2025
5 Ersatzbeschaffung Rollstuhlfahrzeug Josefshaus
Vorlage: VÖ/098/2025
6 Einzelraumregelung durch Thermostate
Ausstattung der Grundschule Stettfeld mit intelligenten Thermostaten als Pilotprojekt
Vorlage: VÖ/101/2025
7 Benennung der Straßen für das Neubaugebiet "Tiefeweg" im Ortsteil Ubstadt
Vorlage: VÖ/094/2025
8 Vereidigung und Verpflichtung von Bürgermeisterin Katharina Kimmich
Hier: Wahl des Mitglieds des Gemeinderats, das die Vereidigung und Verpflichtung vornimmt
Vorlage: VÖ/093/2025
9 Bauvorhaben zum Anbau und zur Aufstockung eines Wohnhauses im unverplanten Innenortsbereich der Gemarkung Ubstadt
Vorlage: VÖ/097/2025
10 Vergabe Querungshilfe L 552 Penny Stettfeld
Bau Querungshilfe L 552 Stettfeld (Höhe Penny-Markt)
- Vergabe der Verkehrswegebauarbeiten
Vorlage: VÖ/102/2025
11 Mitteilungen und Anfragen
12 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Kurzinformationen:
Zu TOP 1: Der Gemeindeverwaltung wurden Unterschriftenlisten für ein Bürgerbegehren übergeben. Mit dem Bürgerbegehren beantragen die Unterzeichnenden einen Bürgerentscheid der Gemeinde Ubstadt-Weiher zu folgender Fragestellung: „Soll die Verpachtung oder sonstige Überlassung von Flächen im Eigentum der Gemeinde Ubstadt-Weiher an Windanlagenbetreiber/-Investoren unterbleiben“? Bei der Sitzung wird die Anhörung der Vertrauenspersonen stattfinden.
Zu TOP 2: Die Gemeinden sind verpflichtet, den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt zu planen und vorzuhalten. Die Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung erfolgt jährlich. In der Sitzung wird der Gemeinderat über den aktuellen Sachstand der Kindertagesbetreuung und den spezifischen Betreuungsbedarf für Kinder im Vorschulalter informiert. Er hat dann die Aufgabe, über die Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung einen förmlichen Beschluss zu fassen, da die Änderungen des Betreuungsangebots in der Regel auch mit Kosten verbunden sind. Es wird außerdem vorgeschlagen, einen Arbeitskreis mit Mitgliedern des Gemeinderats, Mitarbeitern der Verwaltung, aller Leitungen der Kitas in Ubstadt-Weiher, sowie der Geschäftsführung von der kath. Verrechnungsstelle zu bilden.
Zu TOP 3: Im Rahmen der Weiterentwicklung wurde die Planung der Kindertagesstätte mit Arztpraxis in der Ortsmitte Zeutern nochmals optimiert. Die entsprechenden Änderungen werden in der Sitzung erläutert. Die Gemeinde ist verpflichtet, 80 % der Gewerksummen europaweit auszuschreiben. Sollte der Gemeinderat zustimmen, wird dieser erste Block noch im Juli ausgeschrieben. Für die restlichen 20 % der Bauleistungen kann das nationale Verfahren herangezogen werden.
Zu TOP 4: Aufgrund fortschreitender Gerichtsentscheidungen und damit einhergehender Änderung von Rechtsgrundlagen innerhalb der letzten 5 Jahre ist eine neue Richtlinie zur Vergabe von Bauplätzen nötig. Um die Bauplatzvergabe in der angespannten Marktlage transparent und nachvollziehbar, diskriminierungsfrei sowie juristisch möglichst wenig angreifbar zu gestalten, empfiehlt die Verwaltung die Einführung von gemeindespezifischen Bauplatzvergaberichtlinien für das neue Baugebiet „Weiher Nord“. Da in den kommenden Jahren noch weitere Gerichtsurteile und Rechtsänderungen erwartet werden, soll für weitere zukünftige Baugebiete die Vergaberichtlinie jeweils neu geprüft werden. Des Weiteren befindet sich auf Gemarkung Zeutern noch der Bauplatz Flurstück 10732 „Wiesenstr. 34“ mit 543m². Dieser soll entgegen dem Beschluss vom 08.04.2025 nicht im Vergabeverfahren sondern im Höchstgebotsverfahren vergeben werden. Das Mindestgebot wird mit 185.000 € angesetzt.
Zu TOP 5: Beim Seniorenzentrum Josefshaus sind für die Hol-und Bringdienste der Tagespflegegäste, für die Fahrdienste des Seniorenmittagstischs, für Arzt-, Versorgungs- und Besorgungsfahrten des betreuten Wohnens sowie für die Hol- und Bringdienste im Rahmen des 60plus Programmes zwei Fahrzeuge notwendig. Zwischenzeitlich ist eins der beiden Fahrzeuge in die Jahre gekommen und weist viele Mängel auf, die nicht mehr wirtschaftlich repariert werden können. Eine Ersatzbeschaffung ist notwendig.
Zu TOP 6: Die Gemeindeverwaltung hat das Ziel, spätestens 2040 eine klimaneutrale Kommunalverwaltung zu erreichen. Dafür ist die Umsetzung von Maßnahmen, die zur Verringerung des Energieverbrauches führen notwendig. Da vor allem der Wärmebedarf von Gebäuden sehr hoch ist, liegt hier ein hohes Einsparpotential. Als Einstiegsprojekt ist in der Grundschule Stettfeld eine Maßnahme zur Reduzierung des Heizwärmebedarfs mittels Einzelraumtemperaturregelung geplant, worüber der Gemeinderat nun entscheiden wird.
Zu TOP 7: Für das geplante Neubaugebiet „Tiefeweg“ im Ortsteil Ubstadt steht noch die Benennung der Straßen mit den jeweiligen Hausnummern an. Darüber soll nun in der Sitzung entschieden werden.
Zu TOP 8: Am 18.05.2025 wurde Katharina Kimmich zur neuen Bürgermeisterin von Ubstadt-Weiher gewählt. Sie löst damit Bürgermeister Tony Löffler zum 01.08.2025 ab. Die Vereidigung und Verpflichtung soll am 30. Juli stattfinden. Zuvor hat der Gemeinderat aus seiner Mitte das Mitglied, das die Vereidigung und Verpflichtung vornimmt, noch zu wählen. Dies soll in der Sitzung erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, dass der erste Bürgermeisterstellvertreter, Patrick Wippel, die Vereidigung und Verpflichtung übernimmt.
Zu TOP 9: Im unverplanten Innenortsbereich der Gemarkung Ubstadt ist ein Anbau und eine Aufstockung eines geplanten Wohnhauses vorgesehen. Dadurch soll im Dachgeschoss eine zusätzliche Wohneinheit entstehen. Der Gemeinderat entscheidet nun über das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben.
Zu TOP 10: Der Gemeinderat hat am 22. November 2022 der im Landesprogramm RadNetz Baden-Württemberg vorgesehenen Einrichtung einer Querungshilfe als Fahrbahnteiler in der L 552 in Stettfeld am östlichen Ortsrand auf Höhe des Penny-Marktes zugestimmt und die Verwaltung bevollmächtigt, mit dem Land, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, eine Bau- und Finanzierungsvereinbarung abzuschließen. Der Gemeinderat hat am 24. Oktober 2023 die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme beschlossen. Die Prüfung und Wertung der Angebote durch das Ingenieurbüro und die anschließende Vorlage an das Regierungspräsidium zur Freigabe laufen noch. Die näheren Informationen erfolgen deshalb erst in der Sitzung.
Die Sitzungsvorlagen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Ubstadt-Weiher, www.ubstadt-weiher.de, unter der Rubrik „Rathaus und Service“, „Politik“, „Gemeinderat“, „Hier finden Sie die Kontaktadressen und Informationen zu den Sitzungen“, „Sitzungen“.



