Rückblick auf die Gemeinderatssitzung vom 03.06.2025
Erstelldatum12.06.2025
Nachfolgend gibt die Gemeindeverwaltung, ungeachtet ausführlicherer Berichterstattung zu Einzelthemen, eine Zusammenfassung über die in der zurückliegenden Gemeinderatssitzung behandelten Punkte.
Bei der Gemeinderatssitzung im Rathaus Ubstadt waren während der öffentlichen Sitzung 27 Zuhörer und ein Pressevertreter anwesend. Folgende Tagesordnungspunkte wurden öffentlich behandelt:
Sofern nichts Gegenteiliges vermerkt ist, wurden die Beschlüsse einstimmig getroffen.
Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es gab keine Fragen aus der Einwohnerschaft.
16. Änderung zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ubstadt-Weiher (ruhige Gebiete)
1. Der Gemeinderat beschloss ein Verfahren zur 16. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
2. Der Gemeinderat billigte den Entwurf zur 16. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.
3. Der Gemeinderat beschloss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
4. Der Gemeinderat beschloss die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Teilfortschreibung des Regionalplans "Vorranggebiete für Windenergieanlagen"
- Der Gemeinderat beschloss den vom Regionalverband im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgeschlagenen Standort für die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen auf der Gemarkung Ubstadt im Bereich Finsterloch/Sperbel (WE14) abzulehnen.
Mehrheitlich beschlossen mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung
- Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, weitere Untersuchungen eines Alternativstandortes an der A5 voranzutreiben. Es soll eine Stellungnahme analog der Sitzungsvorlage abgegeben werden, mit dem Ziel, dass die Eignung des vorgesehenen Vorranggebietes und der Alternativfläche unter Beachtung der vorgetragenen Aspekte vom Regionalverband erneut geprüft wird.
Mehrheitlich beschlossen mit einer Gegenstimme
- Außerdem soll der Standort Zeutern Nordost als weitere Alternative untersucht und vorgeschlagen werden.
Einstimmig beschlossen mit einer Enthaltung
Aufstellung des Bebauungsplanes "Aue, Brühl, Krautgärten 3. Erweiterung" im Ortsteil Stettfeld und Einleitung eines Verfahrens zur 17. Änderung der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes
- Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes „Aue, Brühl, Krautgärten 3. Erweiterung“ im Ortsteil Stettfeld nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Einleitung eines Verfahrens zur 17. Änderung der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes.
- Der Gemeinderat billigte den Bebauungsplanentwurf den Entwurf zur 17. Änderung der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes.
- Der Gemeinderat beschloss die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB).
- Der Gemeinderat beschloss die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/2027
- Der Gemeinderat nahm das Ergebnis der Elternumfrage zur Kenntnis.
- Aufgrund der Bedarfsumfrage ist aktuell kein akuter Bedarf für eine Ganztagsschule erkennbar.
- Die Bedarfsumfrage soll in regelmäßigen Zeitabständen (maximal zwei Jahren) wiederholt werden.
Festlegung der Eingruppierung der neuen Bürgermeisterin
Der Gemeinderat beschloss, die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters / der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Ubstadt-Weiher in die Besoldungsgruppe B3 einzugruppieren und beschloss die entsprechende Planstellenanweisung der Bürgermeisterin zum 1. August 2025. Eine entsprechende Stelle im Stellenplan ist vorhanden.
Antrag auf Ausnahme zur Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung im Baugebiet "Überrück Erweiterung" im Ortsteil Ubstadt
Der Gemeinderat versagte das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Ausnahme zur Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung im Baugebiet „Überrück Erweiterung“ im Ortsteil Ubstadt.
Das Thema wurde im Gemeinderat diskutiert. Laut Verwaltung können diese Beherbergungsbetriebe ausnahmsweise zugelassen werden. Das Gesetz unterscheide hier aber nicht zwischen Ferienwohnungen und sog. Monteurszimmern. Bei letzterer Vermietungsart könne es zu großen Problemen kommen, wenn zu viele Personen auf engem Raum leben. Im Ortsteil Zeutern habe man im Jahr 2021 das Einvernehmen zur Schaffung von Monteurszimmern seitens der Gemeinde versagt. Deshalb wollte man jetzt auch keinen neuen Präzedenzfall schaffen.
Ausnahme zur Änderung der Dachneigung um 10 % für ein Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Baugebiet "Überrück 2. Erweiterung" im Ortsteil Ubstadt
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme zur Änderung der Dachneigung um 10 % für ein Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Baugebiet „Überrück 2. Erweiterung“ im Ortsteil Ubstadt.
Bauantrag zur Überdachung des Absetzbeckens auf dem Grundstück Wasserwerk Weiher
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Überdachung des Absetzbeckens auf dem Grundstück Wasserwerk Weiher.
Zuwendung zur Sanierung des Mühlrads an der Unteren Mühle Zeutern
Der Gemeinderat stimmte einer Zuwendung für die Sanierung des historischen Mühlrads an der Unteren Mühle Zeutern aus Mitteln der Umwelt- und Denkmalstiftung zu.
Kanalreinigung 2025/2026
- Der Gemeinderat stimmte (wie bereits in den Vorjahren schon praktiziert), der Präventivstrategie (Schmutzwasser-, Mischwasser-, und Zuleitungskanäle werden jährlich gereinigt, Regenwasserkanäle im Intervall von 3 Jahren) zur Reinigung der Kanäle in Ubstadt-Weiher zu.
- Der Gemeinderat stimmte der Auftragserteilung für die Planungsleistung zu.
- Der Gemeinderat stimmte einer öffentlichen Ausschreibung nach VOL zur Kanalreinigung zu.
Rechenanlage der Kläranlage
Der Gemeinderat stimmte dem Austausch der beiden Flach-Feinsieb-Rechen mit integrierten Rechengutwaschpressen der Kläranlage zu.
Kernhaushalt - Bildung von Ermächtigungsübertragungen zum 31.12.2024
Der Gemeinderat stimmte der Bildung von Ermächtigungsübertragungen zum 31.12.2024 zu. Aufgrund dieser Ermächtigungsübertragungen wird das Haushaltsjahr 2024 belastet und das Haushaltsjahr 2025 entlastet.
Eigenbetrieb Abwasser - Bildung von Ermächtigungsübertragungen zum 31.12.2024
Der Gemeinderat stimmte auch hier der Bildung von Ermächtigungsübertragungen zum 31.12.2024 zu.
Mitteilungen und Anfragen:
- Bürgermeister Löffler informierte, dass über das Leader Programm ein Zuschuss für die geplante Arztpraxis in Zeutern genehmigt wurde. Dieser war nicht eingeplant. Auch wurde das Landessanierungsprogramm in Zeutern aufgestockt.
- Bürgermeister Löffler teilte mit, dass es wieder einen Stadtradeln Wettbewerb geben wird. Hierfür soll eine GemeindeRAD Gruppe gegründet werden.
- Ein Gemeinderat teilte mit, dass es am Katzbach in Zeutern eine regelrechte Nutria-Plage geben würde. Bürgermeister Löffler sagte zu, dass man sich darum nun kümmern werde.
- Eine Gemeinderätin fragte, ob nicht ein Basketballkorb in Zeutern bei der Schule angebracht werden sollte. Bürgermeister Löffler versprach, sich zu informieren.
- Eine Gemeinderätin teilte mit, dass eine Straßenbeleuchtung am verlängerten Rennerweg zugewachsen sei. Hier sei dringend ein Freischnitt nötig.
Beschlüsse in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
Bei der Gemeinderatssitzung am 03.06.2025 hat der Gemeinderat auch in nichtöffentlicher Sitzung Beschlüsse gefasst. Über das Ergebnis soll nachfolgend informiert werden.
- Der Gemeinderat stimmte der Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Gemeinde Ubstadt-Weiher zugunsten eines ortsansässigen Vereins zu.
- Der Gemeinderat stimmte der Verlängerung einer Bauverpflichtung zu.
- Der Gemeinderat stimmte der Festlegung des Verkaufspreises für Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Sand zu.
- Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zu einem Vorkaufsrecht zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat stimmte einem Stundungsantrag für Gewerbesteuer in zwei Fällen zu.
- Der Gemeinderat stimmte einer Personalangelegenheit zu.
Außerdem hat der Gemeinderat durch Entscheidung im elektronischen Verfahren folgenden Beschluss getroffen:
- Der Gemeinderat stimmte der Nichtausübung eines Vorkaufsrechts zu.