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Ubstadt Blick auf den Ort
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Einladung zur Gemeinderatssitzung am 03.06.2025

Erstelldatum28.05.2025

Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 03.06.2025, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.

  1. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
     
  2. 16. Änderung zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ubstadt-Weiher (ruhige Gebiete)
    Vorlage: VÖ/088/2025
     
  3. Teilfortschreibung des Regionalplans "Vorranggebiete für Windenergieanlagen"
    Hier: Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
    Vorlage: VÖ/092/2025
     
  4. Aufstellung des Bebauungsplanes "Aue, Brühl, Krautgärten 3. Erweiterung" im Ortsteil Stettfeld und Einleitung eines Verfahrens zur 17. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes
    Vorlage: VÖ/087/2025
     
  5. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/2027
    - Auswertung der Elternumfrage
    Vorlage: VÖ/086/2025
     
  6. Festlegung der Eingruppierung der neuen Bürgermeisterin
    Vorlage: VÖ/089/2025
     
  7. Antrag auf Ausnahme zur Nutzungsänderung einer Wohung in eine Ferienwohnung im Baugebiet "Überrück Erweiterung" im Ortsteil Ubstadt
    Vorlage: VÖ/091/2025
     
  8. Ausnahme zur Änderung der Dachneigung um 10 % für ein Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Baugebiet "Überrück 2. Erweiterung" im Ortsteil Ubstadt
    Vorlage: VÖ/085/2025
     
  9. Bauantrag zur Überdachung des Absetzbeckens auf dem Grundstück Wasserwerk Weiher, Flst. 5660
    Vorlage: VÖ/082/2025
     
  10. Zuwendung zur Sanierung des Mühlrads an der Unteren Mühle Zeutern
    Vorlage: VÖ/090/2025
     
  11. Kanalreinigung 2025/2026
    Beschluss zur Reinigungsstrategie, Beschluss zur Beauftragung Ingenieurbüro Willaredt sowie Beschluss zur öffentlichen Ausschreibung
    Vorlage: VÖ/084/2025
     
  12. Rechenanlage der Kläranlage
    Hier: Austausch von zwei Flach-Feinsieb-Rechen mit Rechengutwaschpressen
    Vorlage: VÖ/083/2025
     
  13. Kernhaushalt - Bildung von Ermächtigungsübertragungen zum 31.12.2024
    Vorlage: VÖ/070/2025
     
  14. Eigenbetrieb Abwasser - Bildung von Ermächtigungsübertragungen zum 31.12.2024
    Vorlage: VÖ/071/2025
     
  15. Mitteilungen und Anfragen
     
  16. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

gez. Tony Löffler, Bürgermeister

Kurzinformationen:

Zu TOP 1: Hier haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, dem versammelten Ratsgremium Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben. Antworten werden, wenn möglich, sofort gegeben. Sollten weitere Untersuchungen notwendig sein, werden die Stellungnahmen im Nachhinein schriftlich erteilt.

Gemäß der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind Wortmeldungen von Zuhörern in der Gemeinderatssitzung nur während der Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner gestattet. Wortmeldungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten während der Sitzung sind leider nicht möglich. Die Fragestunde sollte 60 Minuten nicht überschreiten. Jeder Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

Zu TOP 2: Ruhige Gebiete sind für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger von besonderer Bedeutung. Sie dienen der Erholung, dem Schutz der Gesundheit und der Erhaltung eines angenehmen Wohnumfeldes. Diese Gebiete sind durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie durch das Bundesimmissionsschutzgesetz besonders geschützt. Es spielt aber nicht nur der Lärmpegel eine Rolle. Viele Menschen bestimmen die Qualität solcher Ruhe- und Erholungsräume auch über andere Faktoren wie die Begrünung, die Aussicht, Sitzgelegenheiten usw. Bereits im Jahr 2021 wurde für die Gemeinde Ubstadt-Weiher ein Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Gemeinderat entscheidet darüber, ob diese Planungsabsicht nun mit der konkreten Aufnahme der zentral im Gemeindegebiete gelegenen Fläche „Großer Wald/Pauluskapelle“ in die 16. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ubstadt-Weiher verstärkt und wirksam werden soll. Als nächster Verfahrensschritt stünde dann die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der Öffentlichkeit an.

Zu TOP 3: Durch die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zum 01.02.2023 ergibt sich für den Verband Region Karlsruhe (vormals Regionalverband Mittlerer Oberrhein) die Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche, d.h. 3.854 ha festzulegen. Die Gemeinde Ubstadt-Weiher hatte den vorgeschlagenen Standort in Ubstadt anlässlich der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung 2024 auf eigene Kosten in Zusammenarbeit mit Planungsbüros bewertet, woraufhin der Gemeinderat beschlossen hat, den vom Verband Region Karlsruhe vorgeschlagenen Standort für die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen auf der Gemarkung von Ubstadt im Bereich Finsterloch/Sperbel abzulehnen. Der Verband Region Karlsruhe ist jedoch aus Sicht der Verwaltung leider unzureichend auf die Argumente der Gemeinde Ubstadt-Weiher eingegangen und das Vorranggebiet soll weiterhin verfolgt werden. Die von den Planungsbüros ermittelten Aspekte haben weiterhin Gültigkeit und wurden in einzelnen Punkten weiter vertieft untersucht. Aus unterschiedlichen Gründen erscheint der Gemeindeverwaltung eine Alternativfläche an der A5 besser geeignet für die Umsetzung von Windkraftprojekten. Der Gemeinderat diskutiert deshalb erneut über den vom Regionalverband im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgeschlagenen Standort für die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen auf der Gemarkung Ubstadt im Bereich Finsterloch/Sperbel.

Zu TOP 4: Im aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ubstadt-Weiher gibt es keine weiteren Gewerbegebiete, die überplant bzw. erschlossen werden könnten. Zur Stärkung des Gewerbestandortes müssen aber dringend weitere Gewerbeflächen ausgewiesen werden. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren bereits mehrfach intensive Gespräche mit dem Verband Region Karlsruhe (ehemals Regionalverband Mittlerer Oberrhein) geführt. Infolgedessen wurde nun insbesondere der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Aue, Brühl in Stettfeld in Richtung Norden (in Richtung Langenbrücken) zugestimmt. Der Gemeinderat entscheidet nun über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Aue, Brühl, Krautgärten 3. Erweiterung“ im Ortsteil Stettfeld sowie die Einleitung eines Verfahrens zur 17. Änderung der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Um möglichst frühzeitig eine erste Rückmeldung von allen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu erhalten, soll außerdem die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Danach wird der Gemeinderat dann umfassend über die Stellungnahmen informiert bzw. diese sind abzuwägen.

Zu TOP 5: Der Gemeinderat hat sich am 18.02.2025 mit dem Thema Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/2027 auseinandergesetzt und der Ausdehnung der Öffnungszeiten an den Betreuungseinrichtungen der Gemeinden in den Ortsteilen Weiher, Stettfeld und Zeutern zum Schuljahresbeginn 2025/2026 auf 15 Uhr zugestimmt. Ferner hat der Gemeinderat die Durchführung einer Bedarfsumfrage bei den Eltern bzgl. des Bedarfs an Betreuungszeiten für Grundschulkinder beschlossen. Das Ergebnis dieser Umfrage wird nun in der Sitzung präsentiert und besprochen.

Zu TOP 6: Die Besoldung der hauptamtlichen Bürgermeister richtet sich nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz (LKomBesG). Die sachgerechte Bewertung hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vorzunehmen. Dem Gremium steht bei der Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu. In die Beurteilung dürfen nur objektive Kriterien einbezogen werden, die sich aus dem Amt ergeben. Persönliche Verhältnisse des Amtsinhabers, wie bspw. Qualifikation und berufliche Erfahrung, dürfen nicht als Kriterien herangezogen werden. Somit sind für die richtige Eingruppierung zwei Punkte für die Beurteilung entscheidend. Das ist zum einen die Einwohnerzahl und zum anderen der Umfang und der Schwierigkeitsgrad des Amtes. Der Gemeinderat entscheidet nun über die Eingruppierung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters / der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Ubstadt-Weiher und über die entsprechende Planstellenanweisung der Bürgermeisterin zum 1. August 2025.

Zu TOP 7: Bei einem bestehenden Zweifamilienhaus soll die Dachgeschosswohnung des Anwesens in eine Ferienwohnung umgenutzt werden. Der Gemeinderat entscheidet nun über das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Ausnahme zur Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung im Baugebiet „Überrück Erweiterung“ im Ortsteil Ubstadt.

Zu TOP 8: Auf einem Bauplatzgrundstück im Baugebiet „Überrück 2. Erweiterung“ ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage geplant. Der Bebauungsplan schreibt bei Satteldächern eine Dachneigung von 33-37 Grad vor. Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Wohnhauses mit Satteldach und einer Dachneigung von 30 Grad. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur beantragten Ausnahme vor.

Zu TOP 9: Der Zweckverband Wasserversorgung Kraichbachgruppe beabsichtigt, das bestehende Absetzbecken mit einer Überdachung auszustatten. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind unter anderem Vorhaben im Außenbereich zulässig, die der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser sowie der Abwasserwirtschaft dienen. Diese Voraussetzungen liegen nach Auffassung der Verwaltung beim vorliegenden Bauantrag vor. Dem Gemeinderat wird daher die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgeschlagen.

Zu TOP 10: Das Gebäude der Unteren Mühle in Zeutern ist mit allen Bestandteilen, die zur Funktion des einstigen Mühlbetriebs erforderlich waren, als Ensemble denkmalgeschützt. Das historische Mühlrad an der Unteren Mühle war zuletzt durch Verschleiß nicht mehr funktionsfähig und wurde kürzlich von den Eigentümern des Anwesens umfassend saniert. Diese haben die Gemeinde über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und mitgeteilt, dass sie das Mühlenanwesen gerne bedingt öffentlich zugängig machen möchten. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung eine Zuwendung zu den Sanierungskosten aus den liquiden Mitteln der Denkmalstiftung in Höhe von 10 % der Sanierungskosten vor. Den privaten Eigentümern entsteht kein wirtschaftlicher Vorteil aus der Reaktivierung des Mühlrades, sondern der Grund für die Sanierung war der Wunsch nach Erhalt des historischen Bauteils und seiner Funktion.

Zu TOP 11: Die Kanalreinigungsarbeiten müssen neu ausgeschrieben werden, da der bisherige Vertrag endete. Die Schmutzwasser-, Mischwasser- und Zuleitungskanäle werden jährlich gereinigt, die Regenwasserkanäle alle 3 Jahre. Des Weiteren werden die Sonderbauwerke (neun Pumpwerke, drei Hebestationen, ein Regenklärbecken, acht Regenüberlaufbecken und zwei Regenrückhaltebecken) ebenfalls jährlich gereinigt. Der Gemeinderat entscheidet nun über diese Präventivstrategie, wie bereits in den Vorjahren praktiziert. Außerdem soll die öffentliche Ausschreibung beschlossen werden.

Zu TOP 12: Als erste Reinigungsstufe in einer Abwasserbehandlungsanlage haben die sogenannten Rechen die Aufgabe die nachfolgenden Anlagen vor Beschädigungen und vor Verzopfungen zu schützen. Im Zuge der Kläranlagenerweiterung (2002-2004) wurde zur bereits bestehenden Rechenanlage (eingebaut ca. Mitte der 90er-Jahre) eine zweite Rechenanlage installiert. Beide Anlagen sind inzwischen nach rund 30- bzw. 20-jährigem Betrieb verschlissen und müssen ausgetauscht werden. Der Gemeinderat entscheidet nun über die Auftragsvergabe für den Austausch der beiden Flach-Feinsieb-Rechen mit integrierten Rechengutwaschpressen der Kläranlage.

Zu TOP 13: Der Gemeinderat entscheidet über die Bildung von Ermächtigungsübertragungen zum 31.12.2024. Aufgrund dieser Ermächtigungsübertragungen wird das Haushaltsjahr 2024 belastet und das Haushaltsjahr 2025 entlastet. Die Bildung der Haushaltsreste/Ermächtigungsübertragungen zum 31.12. eines Jahres und die Übertragung ins Folgejahr – zeitlich vorgezogen und losgelöst von der Beschlussfassung über die Jahresrechnung – ermöglicht eine bessere und übersichtlichere Bewirtschaftung der einzelnen Ansätze durch die Verwaltung. So zeigt sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt exakt, ob und in welcher Höhe für laufende Maßnahmen Mittel aus dem Vorjahr zur Verfügung stehen.

Zu TOP 14: Auch beim Eigenbetrieb Abwasser entscheidet der Gemeinderat über die Bildung von Ermächtigungsübertragungen zum 31.12.2024.

Die Sitzungsvorlagen finden Sie unter der Rubrik „Rathaus und Service“, „Politik“, „Gemeinderat“, „Hier finden Sie die Kontaktadressen und Informationen zu den Sitzungen“, „Sitzungen“. ​​​​​​​