Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschlandPhone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Stage
Darstellung aller Social Media Inhalte
Verarbeitungsunternehmen
Jaimo Solutions GmbH, Friedrichstraße 52, 76669, Bad Schönborn
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Datenschutzkonforme Darstellung der Social Media Inhalte

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir speichern keinerlei Nutzerbezogene Daten.
Datenempfänger

Jaimo Solutions GmbH, Friedrichstraße 52, 76669, Bad Schönborn

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ubstadt-Weiher
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Weinberg Blick auf Zeutern
Ubstadt Blick auf den Ort
Bürgerbüro-Termin buchenÖff. BekanntmachungenBürgermeisterwahlZum Digitalen Rathaus
Vorlesen

Rückblick auf die Gemeinderatssitzung vom 08.04.2025

Erstelldatum15.04.2025

Nachfolgend gibt die Gemeindeverwaltung, ungeachtet ausführlicherer Berichterstattung zu Einzelthemen, eine Zusammenfassung über die in der zurückliegenden Gemeinderatssitzung behandelten Punkte. Bei der Gemeinderatssitzung im Rathaus Ubstadt waren während der öffentlichen Sitzung 6 Zuhörer und ein Pressevertreter anwesend.

Sofern nichts Gegenteiliges vermerkt ist, wurden die Beschlüsse einstimmig getroffen.

Thema Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es gab keine Fragen aus der Einwohnerschaft

Erstellung der Jahresabschlüsse 2022-2024
Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe für die Erstellung der Jahresabschlüsse 2022 bis 2024 an die Firma Rödl & Partner zu.

Aufhebung des Jahresabschlusses 2019
Der Gemeinderat hob den Beschluss über die Jahresrechnung für das Jahr 2019 vom 25.07.2023 auf.

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 – Kernhaushalt
Gemäß § 95 Gemeindeordnung stellte der Gemeinderat die Jahresrechnung für das Jahr 2019 fest. Der Gemeinderat stimmte der Zuführung des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.910.806,59 Euro in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu. Der Gemeinderat stimmte ferner der Verrechnung des Fehlbetrags beim Sonderergebnis in Höhe von 325.509,69 Euro mit dem Basiskapital zu. Das Gesamtergebnis des Jahresabschlusses 2019 beträgt somit 2.585.296,90 Euro.

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 Kernhaushalt
Gemäß § 95 Gemeindeordnung stellte der Gemeinderat die Jahresrechnung für das Jahr 2020 fest. Der Gemeinderat stimmte der Zuführung des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.394.249,31 Euro in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses sowie der Zuführung des Sonderergebnisses in die Rücklagen aus Überschüssen in Höhe von 2.108.436,77 Euro des Sonderergebnisses zu. Das Gesamtergebnis des Jahresabschlusses 2020 beträgt somit 3.502.686,08 Euro

Elisabeth-Veith-Stiftung; Feststellung des Stiftungsvermögens zum 31.12.2020
Der Gemeinderat stellte die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Stiftungsvermögen der Elisabeth-Veith-Stiftung zum 31.12.2020 fest.

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 – Stiftungen der Gemeinde
Der Gemeinderat beschloss die Jahresabschlüsse der unselbständigen Stiftungen der Gemeinde.

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 – Eigenbetrieb „Freizeitzentrum Hardtsee“
Der Gemeinderat stellte das Jahresergebnis des Eigenbetriebs „Freizeitzentrum Hardtsee“ fest.

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 – Schwimmhalle Ubstadt
Der Gemeinderat stellte das Jahresergebnis der Schwimmhalle Ubstadt sowie das kumulierte Jahresergebnis für die Schwimmhalle Ubstadt und den Eigenbetrieb "Freizeitzentrum Hardtsee" fest.

Aufhebung Wasserwerk 2019
Der Gemeinderat hebt den Beschluss über den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom 25.07.2023 auf.

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 - Eigenbetrieb "Wasserwerk"
Gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 für den Eigenbetrieb „Wasserwerk“ fest.

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 – Eigenbetrieb „Wasserwerk“
Aufgrund von § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Ubstadt-Weiher für das Jahr 2020 fest.

Aufhebung Abwasser 2018
Der Gemeinderat hebt den Beschluss über den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung vom 25.07.2023 auf.

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 - Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung"
Gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“ fest.

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 – Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“
Aufgrund von § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ubstadt-Weiher für das Jahr 2020 fest.

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 – Eigenbetrieb „Pflegeheim“
Der Gemeinderat stellte das Jahresergebnis des Eigenbetriebs „Pflegeheim“ fest.

Friedhofswesen – Anpassung der Gebührenverordnung zum 01.05.2025
Der Gemeinderat beschloss die 2. Änderungssatzung der Friedhofssatzung einschließlich des Gebührenverzeichnisses wie in der Sitzung dargestellt.

Aufstellung einer Satzung über die Zulässigkeit von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) in Ubstadt-Weiher
Der Gemeinderat beschloss von der Aufstellung einer Satzung über die Zulässigkeit von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) in Ubstadt-Weiher abzusehen. Es soll aber ein Appell an die Grundstückseigentümer ergehen, von Werbetafeln abzusehen. Das Baurechtsamt wird aufgefordert im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit Werbeanlagen restriktiv umzugehen. Siehe hierzu auch den separaten Bericht. Der Beschluss wurde mehrheitlich getroffen, mit einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen.

Bauvorhaben zur Aufstellung eines Containers zum Verkauf von Backwaren im unverplanten Innenortsbereich des Ortsteiles Ubstadt
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstellung eines Containers zum Verkauf von Backwaren auf einem Grundstück im unverplanten Innenortsbereich des Ortsteils Ubstadt.

Bewertungsschema Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen
Der Gemeinderat beauftragte die Gemeindeverwaltung mit der Anwendung des Bewertungsschemas als Orientierungshilfe für die Aufstellung von Bebauungsplänen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen

Umsetzung der Eigenkontrollverordnung (EKVO)
Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe über die TV-Befahrung der Hauptkanäle im Ortsteil Stettfeld gemäß der Eigenkontrollverordnung (EKVO) an den wirtschaftlichsten Bieter zu.

Annahme von Spenden, § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung; Spendeneingänge 1. Quartal 2025
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden zu.

Mitteilungen und Anfragen:

  • Bürgermeister Löffler informierte, dass der Gemeinde eine neue Sitzbank gespendet wurde, welche inzwischen in Weiher an der Ecke Hirschstraße/Westring steht.
  • Er informierte außerdem über das Spendenkonto der AVG für den Stadtbahn-Unfall in Zeutern. Hier seien einige Spenden eingegangen.
  • Bürgermeister Löffler sprach auch über die Verunreinigung des Bodens durch den Stadtbahn-Unfall. Die Bodenschutzbehörde und der Gewässerschutz seien hier tätig.
  • Bürgermeister Löffler informiert darüber, dass in der Unterdorfstraße beim ehemaligen Gasthaus Ritter ab dem 22. April für eine Woche eine halbseitige Sperrung eingerichtet werden soll.
  • Ein Gemeinderat teilte mit, dass der Fußgängerüberweg beim Bahnübergang vom Sportplatz Zeutern zur Bachstraße als gefährlich einzustufen sei, da es weder eine Lichtzeichenanlage, noch einen Lautsprecher oder ein Tonsignal gebe. Bürgermeister Löffler erklärte daraufhin, dass ohnehin alle Bahnübergänge in Ubstadt-Weiher im Rahmen einer Bahnverkehrsschau angeschaut und überprüft werden.

Beschlüsse in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
Bei der Gemeinderatssitzung am 08.04.2025 hat der Gemeinderat auch in nichtöffentlicher Sitzung Beschlüsse gefasst. Über das Ergebnis soll nachfolgend informiert werden.

  1. Der Gemeinderat stimmte als Schulträger dem Besetzungsvorschlag der Schulleiterstelle an der Grundschule Weiher zum Schuljahr 2025/2026 zu.
  2. Der Gemeinderat diskutierte darüber die Bezuschussung von Heizöltankanlagen in Wasserschutzgebieten einzustellen. Eine endgültige Entscheidung ist in der Gemeinderatssitzung am 06.05.2025 vorgesehen.
  3. Der Gemeinderat stimmte der Änderung des Betriebsführungsvertrags mit dem NaturGlück Helmsheim e.V. zu.
  4. Der Gemeinderat stimmte der Durchführung einer Ersatzvornahme zum Einbau von selbstregulierenden Klärüberläufen in die Regenüberlaufbecken der Kläranlage und der Beauftragung zu.
  5. Der Gemeinderat beschloss die Ausübung des Wiederkaufsrechts und den Wiederverkauf eines Grundstücks.
  6. Der Gemeinderat entschied über den Abschluss eines Pachtvertrages mit einer Bäckerei zum Aufstellen eines Verkaufscontainers.
  7. Der Gemeinderat genehmigte den Abschluss eines neuen Pachtvertrags für die Gastronomie am Freizeitzentrum Hardtsee.
  8. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von Informationen über die Waldemar-Kunz-Stiftung.
  9. Der Gemeinderat stimmte der Stundung von Gewerbesteuer in zwei Fällen zu.
  10. Der Gemeinderat stimmte einer Stundung von Kinderbetreuung zu.

Außerdem hat der Gemeinderat durch Entscheidung im elektronischen Verfahren folgenden Beschluss getroffen:

  1. Der Gemeinderat stimmte der Nichtausübung eines Vorkaufsrechts zu.