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Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Weinberg Blick auf Zeutern
Ubstadt Blick auf den Ort
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Einladung zur Gemeinderatssitzung am 18.02.2025

Erstelldatum11.02.2025

Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 18.02.2025, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.

Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs 2025 der Gemeinde Ubstadt-Weiher sowie der Eigenbetriebe "Pflegeheim", "Freizeitzentrum Hardtsee", "Abwasserbeseitigung" und "Wasserwerk"
Vorlage: VÖ/020/2025

Bau eines Regenwasserkanals in Zusammenhang mit dem Neubau des Kindergartens, Oberdorfstraße Zeutern
Hier: Zustimmung zur geplanten Baumaßnahme, der Mittelbereitstellung, der Auftragserteilung an das Ingenieurbüro Willaredt für die LP 5-9 und dem freihändigen Vergabeverfahren
Vorlage: VÖ/026/2025

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/2027
Vorlage: VÖ/028/2025

Bürgermeisterwahl 2025
hier: Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses, Wahl der Beisitzer
Vorlage: VÖ/027/2025

a)Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ubstadt-Weiher, Abt. Ubstadt und dessen Stellvertretern
b)Zustimmung zur Wahl des Stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ubstadt-Weiher, Abt. Weiher
Vorlage: VÖ/025/2025

Festlegung der Kindergartenelternbeiträge für Betreuung in der Ganztageskrippe
Vorlage: VÖ/024/2025

2. Änderung und Erweiterung des Beauungsplanes "Aue, Brühl, Krautgärten 2. Erweiterung" im Ortsteil Stettfeld
a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: VÖ/019/2025

Befreiung zur Überschreitung der vorderen Baugrenze und Ausnahme zur Änderung der Dachform für einen Nebengiebel für ein Bauvorhaben zur Erweiterung eines Wohnhauses im Baugebiet "Viehtrieb" im Ortsteil Ubstadt
Vorlage: VÖ/021/2025

gez. Tony Löffler, Bürgermeister

Kurzinformationen:

Zu TOP 1: Hier haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, dem versammelten Ratsgremium Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben. Antworten werden, wenn möglich, sofort gegeben. Sollten weitere Untersuchungen notwendig sein, werden die Stellungnahmen im Nachhinein schriftlich erteilt.

Gemäß der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind Wortmeldungen von Zuhörern in der Gemeinderatssitzung nur während der Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner gestattet. Wortmeldungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten während der Sitzung sind leider nicht möglich. Die Fragestunde sollte 60 Minuten nicht überschreiten. Jeder Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

Zu TOP 2: Nachdem die Grundzüge des Haushaltsplanentwurfs einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung im Rahmen einer Klausurtagung am 23.01.2025 den Gemeinderäten vorgestellt wurden, wird Bürgermeister Löffler jetzt den Entwurf des Haushalts 2025 der Gemeinde und ihrer Eigenbetriebe einbringen. Ein Bürgergespräch zum Thema Haushalt 2025 findet am 26.02.2025 um 19.00 Uhr statt, die Verabschiedung des Haushalts im Gemeinderat ist am 18.03.2025 vorgesehen.

Zu TOP 3: Der Neubau des Kindergartens in Zeutern macht den Bau eines Regenwasserkanals vom Kindergarten zum benachbarten Katzbach erforderlich. Somit kann der neue Kindergarten im Trennsystem angeschlossen werden. Des Weiteren besteht dann die Möglichkeit, dass auch anliegende Grundstücke am neuen Regenwasserkanal angeschlossen werden können. Dies trägt zu einer Entlastung der Kläranlage bei. Der Gemeinderat entscheidet nun über diese Baumaßnahme, über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel und über die Auftragsvergabe.

Zu TOP 4: Am 12. Oktober 2021 trat das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter in Kraft. Damit wird ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter festgelegt. Dieser Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 26/27 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1, und umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen in der Woche. Der Rechtsanspruch kann durch eine Ganztagsschule, eine kommunale Betreuung oder eine Kombination beider Angebote erfüllt werden. Durch den bestehenden Schülerhort ist der Rechtsanspruch in Ubstadt-Weiher bereits erfüllt. Zur Verbesserung der Betreuungssituation schlägt die Verwaltung vor, die Betreuungszeiten der Kernzeitbetreuung in allen Ortsteilen bereits ab dem Schuljahr 2025/2026 von derzeit 14 Uhr auf 15 Uhr auszudehnen. Ob darüber hinaus noch ein weiterer Betreuungsbedarf besteht, soll eine Elternumfrage zeigen.

Zu TOP 5: Gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Bürgermeisterwahl und die Feststellung des Wahlergebnisses. Er hat sicherzustellen, dass die Vorbereitung und Durchführung der Wahl vorschriftsmäßig erfolgt. Der Gemeinderat hat am 21.01.2025 festgelegt, dass der Gemeindewahlausschuss aus 4 Beisitzern bestehen soll und jede Fraktion einen Besetzungsvorschlag für die Funktion Beisitzer / Stellvertretung abgeben soll. In der Sitzung sollen die Beisitzer und Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses gewählt werden.

Zu TOP 6: Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ubstadt-Weiher, Abt. Ubstadt am 18.01.2025 wurden Oberbrandmeister Timo Küstner zum Abteilungskommandanten- sowie Löschmeister Aaron Küstner und Brandmeister Timo Postweiler zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ubstadt-Weiher, Abteilung Ubstadt für eine fünfjährige Amtszeit gewählt. Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ubstadt-Weiher, Abt. Weiher am 5.01.2025 wurde Brandmeister Jochen Heger zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ubstadt-Weiher, Abteilung Weiher für eine fünfjährige Amtszeit gewählt. Die Wahlen erfolgten jeweils in einem ordnungsgemäßen Wahlverfahren nach den Vorgaben des Feuerwehrgesetzes, der Feuerwehrsatzung Ubstadt-Weiher und den analog anzuwendenden allgemeingültigen Wahlrechtsvorschriften in geheimer Abstimmung. Alle genannten Feuerwehrangehörige erfüllen sowohl fachlich als auch persönlich die Voraussetzungen zur Übernahme des jeweiligen Amtes gemäß Feuerwehrgesetz. Gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) bedarf die Wahl des Kommandanten der Zustimmung des Gemeinderates, bevor die Bestellung durch den Bürgermeister erfolgen kann.

Zu TOP 7: Voraussichtlich zum Kindergartenjahr 2025/26 wird in Zeutern, Kapellenstraße 23, die Kindertageseinrichtung Wolkenflitzer gGmbH eröffnen. Sowohl im Ü3 Bereich (Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt) sowie im U3 Bereich (Kinder zwischen einem und drei Jahren) wird die Wolkenflitzer gGmbH sowohl VÖ-Betreuungszeiten (07:00 – 14:00 Uhr) als auch Ganztagesbetreuungszeiten (07:00-16.00 Uhr) anbieten. Da bisher in Ubstadt-Weiher Ganztagesbetreuungszeiten für U3 Kinder noch nicht angeboten wurden, muss nun für dieses Ganztagesangebot der Elternbeitrag noch festgelegt werden. Dieser soll an die Elternbeiträge für die bereits vorhandenen fünf und sieben Stunden U3-Betreuungszeiten angepasst werden.

Zu TOP 8: Der Gemeinderat hat am 21.11.2023 ein Verfahren zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Aue, Brühl, Krautgärten 2. Erweiterung“ im Ortsteil Stettfeld eingeleitet. Im Zuge des Änderungsverfahrens ist vorgesehen eine Fläche für einen Löschwassertank zu vergrößern und die überbaubare Grundstücksfläche in nördliche Richtung auszudehnen. Durch den Gemeinderat wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Nun sollen die vorgebrachten Stellungnahmen untereinander und gegeneinander abgewogen werden. Danach kann das Verfahren mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden und die Bebauungsplanänderung in Kraft treten.

Zu TOP 9: Im Baugebiet „Viehtrieb“ soll ein bestehendes Wohnhaus durch einen Anbau erweitert werden. Dadurch wird die vordere Baugrenze geringfügig überschritten. Nach Auffassung der Verwaltung wird der festgesetzte Sichtwinkel hier aber nicht beeinträchtigt, insbesondere da das Vorhaben ausschließlich im Obergeschoss geplant ist. Der Anbau soll außerdem in Flachdachbauweise ausgeführt werden. Da es sich lediglich um einen Nebengiebel handelt, sieht die Verwaltung hier ebenfalls keine Probleme. Für die beiden Abweichungen schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor.

Die Sitzungsvorlagen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Ubstadt-Weiher, www.ubstadt-weiher.de, unter der Rubrik „Rathaus und Service“, „Politik“, „Gemeinderat“, „Hier finden Sie die Kontaktadressen und Informationen zu den Sitzungen“, „Sitzungen“.