Einladung zur Sitzung des Verwaltungsausschusses
Erstelldatum28.01.2025
Tagesordnung der öffentlichen Verwaltungsausschusssitzung am Dienstag, dem 04.02.2025, 19 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Bruchsaler Str. 1 – 3.
1 Sachstandsbericht Asyl und Integration
Vorlage: VÖ/015/2025
2 Sachstandsbericht Offene Kinder-, Jugend-, und Familienarbeit
Vorlage: VÖ/016/2025
3 Sachstandsbericht Schulsozialarbeit
Vorlage: VÖ/014/2025
4 Schulbericht 2024/2025
Vorlage: VÖ/018/2025
5 Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/2027
Vorlage: VÖ/017/2025
6 Mitteilungen und Anfragen
gez. Tony Löffler, Bürgermeister
Kurzinformationen:
Zu TOP 1: Die Integrationsbeauftragte Damaris Frenzl wird den Verwaltungsausschuss am 04.02.2025 über die Integrationsarbeit 2024 informieren und einen Ausblick auf das Jahr 2025 geben.
Themenübersicht:
- Aktuelle Zahlen 2024/2025
- Änderungen im Integrationsmanagement
- Durchgeführte und geplante Integrationsmaßnahmen
Zu TOP 2: Die Jugendsozialarbeiterin Felica Zorn wird den Verwaltungsausschuss am 04.02.2025 über die Offene Kinder-, Jugend-, und Familienarbeit im Jahr 2024 informieren und einen Ausblick auf das Jahr 2025 geben.
Themenübersicht:
- Angebote und Veranstaltungen Jugend- und Familienzentrum 2024
- Aktuelle Projekte
- Ausblick 2025
Zu TOP 3: Die Schulsozialarbeiterinnen werden den Verwaltungsausschuss am 04.02.2025 über die Schulsozialarbeit im Schuljahr 2023/2024 informieren und einen Ausblick auf das aktuelle und neue Schuljahr geben.
Zu TOP 4: Jedes Jahr wird von der Verwaltung ein Schulbericht erstellt, um über die aktuelle Situation an den Ubstadt-Weiherer Bildungseinrichtungen zu informieren. Neben den aktuellen Schülerzahlen gewährt der Schulbericht vor allem auch einen Blick in die Zukunft. Anhand der aktuellen Geburten- und Einwohnerzahlen wird eine Prognose für die zukünftigen Schülerzahlen erstellt.
Zu TOP 5: Am 12. Oktober 2021 trat das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter in Kraft. Damit wird ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter festgelegt. Dieser Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 26/27 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1, und umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen in der Woche. Der Rechtsanspruch kann durch eine Ganztagsschule, eine kommunale Betreuung oder eine Kombination beider Angebote erfüllt werden. Durch den bestehenden Schülerhort ist der Rechtsanspruch in Ubstadt-Weiher bereits erfüllt. Zur Verbesserung der Betreuungssituation schlägt die Verwaltung vor, die Betreuungszeiten der Kernzeitbetreuung von derzeit 14 Uhr auf 15 Uhr auszudehnen. Ob darüber hinaus noch ein weiterer Betreuungsbedarf besteht, soll eine Elternumfrage zeigen.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind Wortmeldungen von Bürgern zu den einzelnen Tagesordnungspunkten während der Sitzung leider nicht möglich.