Gemeinderat
Erstelldatum14.01.2025
Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 21.01.2025, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.
1 Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
- Festlegung des Wahltags sowie der weiteren damit in Verbindung stehenden Verfahrensschritte und Fristen
- Bestellung des Gemeindewahlausschusses
Vorlage: VÖ/001/2025
2 Aufstellung des Bebauungsplanes "Herbstbrühl III" im Ortsteil Stettfeld, sowie 15. Änderung zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Vorlage: VÖ/003/2025
3 Verkehrsangelegenheiten allgemein
1. Abschluss Verkehrsversuch Ritterstraße
2. Bericht über den ruhenden Verkehr in der Brunnenstraße
3. Beschilderung Besingstraße und Weiheräcker (K3586)
4. Verkehrssicherheit im Allmendweg in Ubstadt
Vorlage: VÖ/005/2025
4 Umsetzung der Eigenkontrollverordnung (EKVO); Kanalsanierung
Hier: Zustimmung zur Mittelbereitstellung, dem geplanten Sanierungsumfang, der Auftragserteilung an das Ingenieurbüro Willaredt und der öffentlichen Ausschreibung
Vorlage: VÖ/002/2025
5 Sirenennetzwerk im Ortsteil Weiher
Vorlage: VÖ/011/2025
6 Beschaffung einer Waschmaschine und eines Trockenschrankes für die Feuerwehr Ubstadt-Weiher
Vorlage: VÖ/170/2024
7 Annahme von Spenden; § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO); Spendeneingänge 4. Quartal 2024 vom 16.12.2024 bis 31.12.2024
Vorlage: VÖ/010/2025
8 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
9 Mitteilungen und Anfragen
gez. Tony Löffler, Bürgermeister
Kurzinformationen:
Zu TOP 1: Der derzeitige Bürgermeister, Tony Löffler, beendet seine Amtszeit vorzeitig wegen Eintritt in den Ruhestand am 31.07.2025. Auf Grund des Ablaufs der Amtszeit, müssen nun der Wahltag, sowie die weiteren Verfahrensschritte zur Wahl des neuen Bürgermeisters/der neuen Bürgermeisterin festgelegt werden. Die Verwaltung schlägt als Wahltag den 18. Mai 2025 vor, als Termin für eine etwaig erforderliche Stichwahl den 1. Juni 2025.
Zu TOP 2: Der Gemeinderat hat am 14.05.2024 ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Herbstbrühl III“ im Ortsteil Stettfeld, sowie zur 15. Änderung zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Außerdem hat der Gemeinderat am 22.10.2024 den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Öffentlichkeitsbeteiligung, sowie zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Der Gemeinderat entscheidet nun über die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahme untereinander und gegeneinander, sowie über den Bebauungsplan „Herbstbrühl III“ im Ortsteil Stettfeld als Satzung. Er beratschlagt außerdem über den Feststellungsbeschluss zur 15. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.
Zu TOP 3:
1. Im Rahmen einer Überprüfung der Parksituation in der Ritterstraße in Weiher wurde beidseitig durchgehend ordnungswidriges Gehwegparken sowie Unterschreitung der gesetzlichen Restfahrbahnbreite festgestellt. Ein eingeschränktes Haltverbot auf der nördlichen Straßenseite, zeigte durchgehend einen positiven Effekt. Der Gemeinderat beratschlagt nun darüber, die neuen Verkehrsregelungen dauerhaft anzuordnen.
2. Auch in der Brunnenstraße in Weiher wurde die Parksituation überprüft, mit ähnlichen Ergebnissen. Nachdem man die Anwohner auf die Problematik hingewiesen hatte, wurden die Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet. Seither werden nur noch sporadisch einzelne Verstöße festgestellt. Der Gemeinderat entscheidet darüber, ob die Überwachung wieder dem Regelüberwachungsintervall des Gemeindevollzugsdienstes übergeben werden soll.
3. Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Zeutern steht kurz vor dem Abschluss. Der Gemeinderat entscheidet, ob das Parken am Fahrbahnrand grundsätzlich möglich sein soll. Außerdem wird über die Anordnung einer durchgehenden Piktogrammkette mit dem Symbol „Fahrrad“ entschieden, um den Sicherheitsaspekt für Radfahrer zu erhöhen.
4. Der Allmendweg in Ubstadt befindet sich innerhalb einer Tempo 30 - Zone und ist mit Verkehrsberuhigungselementen in Form von sogenannten Baumscheiben ausgestattet. Zwei dieser Elemente befinden sich jedoch in einem unübersichtlichen Kurvenbereich. Aufgrund dessen wurde der Gemeindeverwaltung von der Verkehrsbehörde der Rückbau dieser beiden Elemente dringend nahegelegt. Hierüber wird nun der Gemeinderat entscheiden.
Zu TOP 4: Die Eigenkontrollverordnung (EKVO) gibt der Gemeinde vor, als Betreiber von kommunalen Abwassereinrichtungen diese in einem betriebssicheren Zustand zu unterhalten und regelmäßig zu prüfen. Diese Eigenkontrolle dient zur Reinhaltung unserer Gewässer. Für das mittlerweile ca. 83 km lange Kanalnetz in Ubstadt-Weiher bedeutet dies, dass die Hauptkanäle in einem regelmäßigen Intervall zwischen 10 und 15 Jahren mittels Kamera befahren werden müssen. Gemäß der EKVO steht nun eine turnusgemäße Wiederholungsbefahrung der Hauptkanäle aller Ortsteile an. Der Gemeinderat entscheidet über die öffentliche Ausschreibung, die Auftragserteilung und über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die notwendigen Arbeiten.
Zu TOP 5: Im Ortsteil Weiher gibt es lediglich einen Sirenenstandort bei der Grundschule, Schulstraße 3. Schallpegelpläne zeigen, dass Randbereiche mit neueren Lautsprechersirenen besser versorgt werden können. Der Gemeinderat entscheidet darüber, die aktuelle Sirene zu ersetzen und einen weiteren Sirenenstandort auf dem Dach eines geeigneten Firmengebäudes im Gewerbegebiet Sand zu errichten.
Zu TOP 6: Der Gemeinderat hat am 23.07.2024 die Beschaffung einer geeigneten Waschmaschine und eines Trockenschrankes zur Reinigung und Aufbereitung der Einsatzkleidung der Feuerwehr Ubstadt-Weiher beschlossen und die Verwaltung mit dem Beschaffungsvorgang beauftragt. Nun entscheidet der Gemeinderat über die Auftragsvergabe an den in der Sitzung vorgestellten, wirtschaftlichsten Bieter.
Zu TOP 7: Die bei der Gemeinde eingegangenen Spenden müssen vom Gemeinderat geprüft und zur Annahme freigegeben werden.