Bundestagswahl am 23. Februar 2025 – Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2025 für Ubstadt-Weiher
Hier finden Sie die Wahlergebnisse der Bundestagswahl vom 23.02.2025 für Ubstadt-Weiher:
Erreichbarkeit und Kontakt des Bürgerbüros und des Wahlamts vor der Bundestagswahl
Das Wahlamt hat seinen Sitz im Rathaus Ubstadt, Zi. 45, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher, Tel. 07251 617-45, außerhalb der Dienstzeiten besteht Rufbereitschaft unter 0170 1479155.
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros aufgrund der anstehenden Wahl:
- Mittwoch, 19.02.2025, 08.00 - 16.00 Uhr
- Donnerstag, 20.02.2025, 08.00 - 19.00 Uhr
- Freitag, 21.02.2025, 08.00 - 15.00 Uhr
Wann und wo wird gewählt?
Wahltag ist Sonntag, 23. Februar 2025.
Wählen können Sie im Wahllokal von 8 – 18 Uhr.
Die Angaben zum Wahlraum finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Die Wahlräume befinden sich unter folgenden Adressen:
im Ortsteil Ubstadt:
• Wahlbezirk 003-01 im Rathaus Ubstadt/Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1-3
• Wahlbezirk 003-02 im Seniorenzentrum Josefshaus Ubstadt, Weiherer Str. 5
• Wahlbezirk 003-03 im Kelterhaus Ubstadt, Obere Str. 11
im Ortsteil Weiher:
• alle Wahlbezirke in der Mehrzweckhalle Weiher, Schulstr. 1
im Ortsteil Stettfeld:
• alle Wahlbezirke in der Grundschule Stettfeld, Humboldtstr. 2
im Ortsteil Zeutern:
• alle Wahlbezirke in der Mehrzweckhalle Zeutern, Aue 1
Sämtlich Wahlräume verfügen über einen rollstuhlgerechten Zugang.
Wie wird gewählt?
Bei der Bundestagswahl hat man 2 Stimmen, nämlich eine Erststimme und eine Zweitstimme.
So sieht der Stimmzettel aus:
Briefwahlanträge
Sämtliche Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen sind auf den Wahlbenachrichtigungen ausführlich dargestellt. Briefwahlanträge können im Rathaus persönlich gestellt werden, – es besteht für Briefwähler auch die Möglichkeit zur Stimmabgabe gleich vor Ort im Rathaus –, schriftlich (Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per E-Mail oder per Internet
Wer sich kurzfristig vor Fristende für die Briefwahl entscheidet, möchte die Unterlagen bitte persönlich im Bürgerbüro in Ubstadt abholen, da aus Zeitgründen die Zustellung zu knapp werden könnte.
Bitte beachten Sie dass die Möglichkeit, den Briefwahlantrag per Internet (Link auf der Homepage der Gemeinde oder Verwendung des QR-Codes) zu stellen nur bis Donnerstag, 20.2.2025, 12.00 Uhr, freigeschaltet sein wird.
Danach können Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 21.2.2025, 15.00 Uhr persönlich im Wahlamt / Bürgerbüro beantragt und mitgenommen werden.
Bitte unbedingt beachten: Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar, 18.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher, Bruchsaler Straße 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher eingegangen sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden!
Ersatzunterlagen dürfen bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr ausgestellt werden.
Briefwahl kann im Krankheitsfall auch noch am Wahlsonntag bis spätestens um 15 Uhr beantragt werden.
Nehmen Sie in diesen Fällen bitte umgehend Kontakt auf mit dem Wahlamt.
Das Wahlamt hat seinen Sitz im Rathaus Ubstadt, Zi. 45, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher, Tel. 07251 617-45, außerhalb der Dienstzeiten besteht Rufbereitschaft unter 0170 1479155.
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros aufgrund der anstehenden Wahl:
- Mittwoch, 19.02.2025, 08.00 - 16.00 Uhr
- Donnerstag, 20.02.2025, 08.00 - 19.00 Uhr
- Freitag, 21.02.2025, 08.00 - 15.00 Uhr
Eine Terminvereinbarung für Briefwahlabholung im Bürgerbüro ist nicht notwendig.
Wahlbenachrichtigungen
Für die Teilnahme an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist allen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung per Post zugegangen.
Bitte gut aufbewahren und beim Gang ins Wahllokal mitnehmen, ansonsten den Personalausweis vorhalten.
Repräsentative Wahlstatistik
Wie bereits bei früheren Parlamentswahlen wird auch bei der Bundestagswahl 2025 eine repräsentative Wahlstatistik nach dem Wahlstatistikgesetz durchgeführt. Dafür hat die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin und dem Statistischen Landesamt und unter Einbeziehung der betroffenen Städte und Gemeinden knapp 2.700 Wahlbezirke (einschließlich 900 Briefwahlbezirke) zufällig ausgewählt, darunter auch ein Urnenwahlbezirk und ein Briefwahlbezirk der Gemeinde Ubstadt-Weiher:
– Urnenwahlbezirk 002-02 im OT Weiher (Wahllokal in der Mehrzweckhalle Weiher)
– Briefwahlbezirk 900-03 (umfasst alle Briefwahlanträge im OT Ubstadt)
zugeordnet sind.
Wählerinnen und Wähler in diesem Urnenwahlbezirk bzw. die Briefwählerinnen und Briefwähler des Briefwahlbezirks erhalten deshalb Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Dieser Unterscheidungsaufdruck ist auf dem Stimmzettel in der linken oberen Ecke angebracht.
Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahrgruppe analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahrgruppen an der Wahl beteiligt und wie sie abgestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Die Statistik ist anonym, es werden keine personenbezogenen Daten erhoben – das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt. Die Daten aus der repräsentativen Wahlstatistik werden nach der Wahl vom Statistischen Landesamt und vom Statistischen Bundesamt ausgewertet.
Warum ist bei den Stimmzetteln die obere rechte Ecke abgeschnitten
Zur Sicherstellung der Möglichkeit der selbstständigen Wahlteilnahme von Blinden oder Sehbehinderten sind alle Stimmzettel an der rechten oberen Ecke abgeschnitten.
Informationen zur Beförderung von Wahlbriefen
Die Deutsche Post hat das Wahlamt gebeten, die Briefwähler darüber zu informieren, dass bei Verwendung des Postweges empfohlen wird, die Wahlbriefe allerspätestens 3 Tage vor dem Wahltermin in einen ihrer Briefkästen einzuwerfen oder in einer ihrer Filialen abzugeben.
Nur dann kann eine rechtzeitige Zustellung gewährleistet werden. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr beim Wahlamt im Rathaus Ubstadt eingehen!
Das Wahlamt weist hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, die Rathausbriefkästen, die es in allen Ortsteilen gibt, für die Rückgabe der Briefwahlunterlagen zu verwenden.
Hilfsmittel für Sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarerer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: Telefonnummer: 0761 36122.“
Für alle Fragen rund um die Bundestagswahl steht Ordnungsamtsleiterin Brunhilde Schlageter unter Telefonnummer: 07251 617-45 zur Verfügung.
Der Blick voraus: Bürgermeisterwahl 2025
Der Termin für die anstehende Bürgermeisterwahl ist vom Gemeinderat auf Sonntag, 18. Mai 2025, festgelegt worden.
Falls eine Stichwahl erforderlich wird, findet diese am Sonntag, 1. Juni 2025, statt.
Die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg ist in der Ausgabe vom Freitag, 7. März 2025, vorgesehen.
Die Bewerbungsfrist beginnt am Tag nach der Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg.
Die Bewerbungsfrist endet am Dienstag, 22. April 2025, 18 Uhr.
Allgemeine Fragen zur Bundestagswahl und zur Bürgermeisterwahl
Für Fragen zur Bundestagswahl und zur Bürgermeisterwahl steht Ihnen die Gemeindeverwaltung – Wahlamt – unter Telefonnummer: 07251 61745 (Frau Schlageter) zur Verfügung. Außerhalb der Öffnungszeiten unter Telefonnummer: 0170 1479155.
Wahlbekanntmachung
Hier können Sie die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23.02.2025 abrufen:
Video: Das musst du wissen
Ein neues Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss: Wer darf überhaupt wählen? Wie kann man die Briefwahl beantragen? Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?
Erklär-Video (deutsch): mobile Ansicht (hochkant)Desktop-Ansicht (quer)
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