Gemeinderat
Erstelldatum11.12.2024
Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 17. Dezember 2024, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.
1 Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
2 Neues Wohnbaugebiet "Weiher Nord" im Ortsteil Weiher
Zustimmung zur Infrastrukturplanung und Kenntnisnahme der weiteren Vorgehensweise
Vorlage: VÖ/168/2024
3 Aufstellung des Bebauungsplanes "Ortsmitte Zeutern" nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung
a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: VÖ/166/2024
4 Beschaffung einer Waschmaschine und eines Trockenschrankes für die Feuerwehr Ubstadt-Weiher
Vorlage: VÖ/170/2024
5 Handlungsfelder Klimaschutz und Jahresziele 2025
Vorlage: VÖ/165/2024
6 Festlegung über verschiedene Steuern, Gebühren und Entgelte für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Ubstadt-Weiher
Vorlage: VÖ/161/2024
7 Installation eines Pumptracks beim Jugendzentrum
Vorlage: VÖ/167/2024
8 Bauvorhaben zum Neubau von 6 Pickleball-Plätzen, 6 Garagen und eines Parkplatzes im Außenbereich des Ortsteiles Weiher
Vorlage: VÖ/164/2024
9 Neubau Regenüberlaufbecken (RÜB) 4 in Stettfeld
Hier: Vergabe baubegleitende archäologische Untersuchungen
Vorlage: VÖ/163/2024
10 Hochwasser- und Ökologieprojekt Kraichbach Ubstadt-Weiher
hier: Abschluss Bau- und Finanzierungsvereinbarung
Vorlage: VÖ/149/2024
11 Mitgliedsbeiträge Tierheim Bruchsal
Vorlage: VÖ/172/2024
12 Austausch Fenster und Balkontüren - Weiherer Str. 57
Vorlage: VÖ/174/2024
13 Tagespflege Seniorenzentrum Josefshaus
- Zustimmung zum Ergebnis der Pflegesatzverhandlungen
Vorlage: VÖ/162/2024
14 Verlängerung der Arbeitgebervergünstigung für das Deutschlandticket
Vorlage: VÖ/171/2024
15 Annahme von Spenden; § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO); Spendeneingänge 4. Quartal 2024
Vorlage: VÖ/169/2024
16 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
17 Mitteilungen und Anfragen
gez. Tony Löffler, Bürgermeister
Kurzinformationen:
Zu TOP 1: Hier haben Einwohner die Möglichkeit, dem versammelten Ratsgremium Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben. Antworten werden, wenn möglich, sofort gegeben. Sollten weitere Untersuchungen notwendig sein, werden die Stellungnahmen im Nachhinein schriftlich erteilt.
Gemäß der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind Wortmeldungen von Zuhörern in der Gemeinderatssitzung nur während der Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner gestattet. Wortmeldungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten während der Sitzung sind leider nicht möglich. Die Fragestunde sollte 60 Minuten nicht überschreiten. Jeder Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
Zu TOP 2: Der Gemeinderat hat am 26.11.2024 den Bebauungsplan „Weiher Nord“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan muss jetzt noch vom Landratsamt Karlsruhe (Baurechtsamt) genehmigt werden. Der Beginn der Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet "Weiher Nord“ soll im April 2025 erfolgen. Damit dies möglich ist, muss die Infrastrukturplanung so weit vorangetrieben werden, dass die Ausschreibungsunterlagen Anfang Januar an den entsprechenden Bieterkreis versendet werden können. Der Gemeinderat entscheidet über die vorgestellte Infrastrukturplanung für das neue Baugebiet „Weiher Nord“ und über den dazugehörigen Ausbaustandard. Außerdem soll der Rat über die Terminschiene und die Vorgehensweise der Ausschreibung und Vergabe informiert werden.
Zu TOP 3:
Der Gemeinderat hat am 14.05.2024 ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Zeutern“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen zum Neubau eines Kindergartens und einer Arztpraxis geschaffen werden. Ferner hat der Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Verwaltung schlägt vor, die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen untereinander und gegeneinander abzuwägen. Nach dem erforderlichen Abwägungsprozess, kann das Verfahren mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Durch anschließende öffentliche Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan dann in Kraft. Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen untereinander und gegeneinander, sowie den Bebauungsplan.
Zu TOP 4: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.07.2024 die Beschaffung einer geeigneten Waschmaschine und eines Trockenschrankes zur Reinigung und Aufbereitung der Einsatzkleidung der Feuerwehr Ubstadt-Weiher beschlossen und die Verwaltung mit dem Beschaffungsvorgang beauftragt. Der Gemeinderat entscheidet nun über die Auftragsvergabe an den in der Sitzung vorgestellten, wirtschaftlichsten Bieter.
Zu TOP 5: Seit 01.Oktober 2024 ist die Stelle im kommunalen Klimaschutz neu besetzt. Aus diesem Anlass wird sich die Klimaschutzbeauftragte, Frau Siemer, dem Gemeinderat vorstellen und die verschiedenen Handlungsfelder aufzeigen. Zudem wird es einen kurzen Ausblick auf die voraussichtlichen Themen und Ziele im nächsten Jahr geben.
Zu TOP 6: Der Gemeinderat entscheidet über die Festlegung verschiedener Steuern, Gebühren und Entgelte für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Ubstadt-Weiher.
Zu TOP 7: Seit mehreren Jahren besteht bei Kindern und Jugendlichen in Ubstadt-Weiher der Wunsch nach einer Fahrstrecke für BMX, Mountainbike und anderen Fahrzeugen. Der Gemeinderat hat bereits 2022 als möglichen Standort eine Fläche hinter dem Jugendzentrum für diese Strecke freigegeben. Nach vielen Gesprächen und Recherchen wird nun vorgeschlagen, dass ein Fertig-Pumptrack installiert werden soll. Der Gemeinderat entscheidet über den Kauf einer Fertig-Pumptrack, Modell U.
Zu TOP 8: Auf einem bestehenden Gelände eines Sportparks ist neben den bereits vorhandenen Tennisaußenplätzen die Anlegung von 6 Pickleball-Feldern mit 6 Garagen und Parkplätzen vorgesehen. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Gemarkung Weiher. Im Außenbereich sind Vorhaben nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Diese Voraussetzungen werden nach Auffassung der Verwaltung erfüllt. Gemäß dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Sonderbaufläche für Sport- und Vereinsnutzung ausgewiesen. Der Gemeinderat entscheidet über das Bauvorhaben zum Neubau von 6 Pickleball-Plätzen, 6 Garagen und eines Parkplatzes im Außenbereich des Ortsteiles Weiher.
Zu TOP 9: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.10.2024 die Auftragsvergabe der Leistungen für den Bau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) 4 im Ortsteil Stettfeld an eine Bietergemeinschaft aus Heidelberg beschlossen. Im Vorfeld wurden vom Landesamt für Denkmalpflege geforderte archäologische Untersuchungen durchgeführt, da das Baufeld im Bereich eines Kulturdenkmals „Siedlung aus der Römerzeit“ liegt. Tatsächlich entdeckte man eine Schicht, die wahrscheinlich Fundamentreste eines mittelalterlichen Gebäudes enthält. Aufgrund dessen ordnete die Denkmalschutzbehörde erweiterte baubegleitende archäologische Untersuchungen während der Aushubphase an. Nach Rücksprache mit dem Landesdenkmalamt, wurden hierfür geeignete Fachfirmen um ein Angebot gem. Leistungsverzeichnis angefragt. Der Gemeinderat entscheidet über die Auftragsvergabe der Leistungen für die baubegleitenden archäologischen Untersuchungen beim Bau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) 4 im Ortsteil Stettfeld.
Zu TOP 10: Der Gemeinderat war in der Sitzung am 24. September 2024 voll umfänglich über das Projekt, die Planung, alle Inhalte und Auswirkungen des „Hochwasserschutz- und Ökologieprojektes (HÖP) Kraichbach Ubstadt-Weiher“ informiert worden. Es wird darüber abgestimmt, dem Abschluss der Bau- und Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, über die Beteiligung an den Kosten der Baumaßnahme und der Unterhaltung des Projektes, sowie den darin enthaltenen Grundstücksgeschäften, in zuzustimmen und den entfallenen Kostenanteil zu tragen. Die Verwaltung soll bevollmächtigt werden, die entsprechenden Willenserklärungen abzugeben und den Vollzug in allen betroffenen Bereichen zu veranlassen.
Zu TOP 11: Seit dem 01.01.2000 unterhält die Gemeinde Ubstadt-Weiher mit dem Tierschutzverein Bruchsal eine jährlich kündbare Vereinbarung über die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren und herrenlosen Tieren im Tierheim Bruchsal. Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung muss der Mitgliedsbeitrag ab 01.01.2025 von 0,20 Euro/Einwohner auf 0,80 Euro/Einwohner erhöht werden. Das Tierheim hat allen Kommunen eine Vertragskündigung zum 31.12.2024 ausgesprochen, für den Fall, dass die nötige Änderung des Mitgliedsbeitrags nicht akzeptiert wird. Ohne diese Vereinbarung müsste die Gemeinde Ubstadt-Weiher zur Erfüllung dieser Pflichtaufgabe eine Unterbringungsmöglichkeit für Fundtiere und herrenlose Tiere schaffen und diese auch personell selbst unterhalten. Der Gemeinderat entscheidet darüber, ob die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags akzeptiert werden soll und somit die Vereinbarung weiterhin bestehen bleibt.
Zu TOP 12: Die Fenster im Anwesen Weiherer Str. 57, Ubstadt-Weiher, Baujahr 1991 sind in einem desolaten Zustand. Das Holz ist teilweise verfault. Bei den meisten Fenstern zieht es an mehreren Stellen rein. Für die Erneuerung der Fenster wurden verschiedene Angebote eingeholt. Der Gemeinderat entscheidet über die die Erneuerung der Fenster und über die Auftragsvergabe.
Zu TOP 13: In der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024 hat der Gemeinderat zugestimmt, dass die Verwaltung die Pflegekassen und die Sozialhilfeträger zu Pflegesatzverhandlungen für die Pflegesätze der Tagespflege im Josefshaus Ubstadt auffordert. Die Verhandlungen wurden zwischenzeitlich auf Montag, 09.12.2024 terminiert. Sobald das Ergebnis der Verhandlungen und das Angebot der Pflegekassen / Sozialhilfeträger vorliegt, soll der Gemeinderat darüber entscheiden.
Zu TOP 14: Der Gemeinderat hat am 16.05.2023 der Einführung eines Zuschusses für das Deutschlandticket auf ein Jahr befristet zugestimmt und die Arbeitgebervergünstigung am 14.05.2024 dauerhaft verlängert. Die Gemeinde hat sich als Arbeitgeber mit einem Zuschuss von 24,50 Euro pro Mitarbeitendem und Monat beteiligt. Aufgrund einer Preiserhöhung des Deutschlandtickets ab dem 01.01.2025, muss über die Höhe der Arbeitgebervergünstigung nun neu entschieden werden.
Zu TOP 15: Die bei der Gemeinde eingegangenen Spenden müssen vom Gemeinderat geprüft und zur Annahme freigegeben werden.