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Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Weinberg Blick auf Zeutern
Ubstadt Blick auf den Ort
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Rückblick auf die Gemeinderatssitzung vom 26.11.2024

Erstelldatum03.12.2024

Nachfolgend gibt die Gemeindeverwaltung, ungeachtet ausführlicherer Berichterstattung zu Einzelthemen, eine Zusammenfassung über die in der zurückliegenden Gemeinderatssitzung behandelten Punkte. Bei der Gemeinderatssitzung im Rathaus Ubstadt waren während der öffentlichen Sitzung acht Zuhörer und ein Pressevertreter anwesend. Folgende Tagesordnungspunkte wurden öffentlich behandelt: Sofern nichts Gegenteiliges vermerkt ist, wurden die Beschlüsse einstimmig getroffen.

Verabschiedung des Wald-Betriebsplans 2025

Der Gemeinderat nahm den Bewirtschaftungsplan für das Forstjahr 2025 zur Kenntnis und beschloss die vorgestellten Ansätze. Sie bilden die Grundlage für die Haushaltsplanung 2025.

(siehe hier auch den ausführlichen Bericht)

Brennholzvergabe 2024/2025

  1. Der Gemeinderat stimmte der Brennholzvergabe (Schlagraum und Polterholz) 2024/2025 wie vorgeschlagen zu.
  2. Der Gemeinderat legte folgende Voraussetzungen für die Zuteilung von Brennholz fest:
  • Maximal eine Zuteilung/Hausnummer
  • Keine Zuteilung an Haushalte, die bereits in der Brennholzsaison 2023/2024 berücksichtigt wurden.
  • Vorlage eines Motorsägeführerscheins, ggfs. auch der eines Beauftragten.
  • Einwohner aus Ubstadt-Weiher
  • Vorlage Feuerstättenbescheid
  • Keine Bevorzugung von Haushalten, die ausschließlich mit Holz heizen.

    3.Der Gemeinderat legt die Brennholzpreise 2024/2025 wie folgt fest:
  • Polter: 75 €/Festmeter
  • Schlagraum: 20 € - 30 €/Ster

Alfred-Delp-Schulzentrum, Hermann-Gmeiner-Gebäude, Teildach- und Fassadensanierung

  1. Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf einschließlich der Farbgestaltung für die Fassaden der Kopfbauten zu.
  2. Der Gemeinderat stimmte den Ausschreibungen auf der Grundlage der erhöhten Wertgrenzen entsprechend der Festlegung des Innenministeriums zu. Die Festlegung der Bieterkreise wird durch die Verwaltung festgelegt. (siehe hier auch den ausführlichen Bericht)

Glasfaseranbindung Aussiedlerhöfe auf Gemarkung Ubstadt-Weiher

  1. Der Gemeinderat beschloss, den Landkreis Karlsruhe zu bevollmächtigen, das im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung hervorgegangene Angebot der Netze BW für den FTTB/H Ausbau der Aussiedlerhöfe auf Gemarkung Ubstadt-Weiher zu einem Pauschalpreis von 1.353.465,99 € netto auf Rechnung der Gemeinde Ubstadt-Weiher zu vergeben. Das Angebot wird vorbehaltlich der endgültigen Förderbestätigung durch den Bund angenommen.
  2. Der Gemeinderat stimmte der Anmietung von vorhandener Infrastruktur der Vodafone GmbH auf einer Länge von ca. 940 m zum Preis von insgesamt 45.560,00 € mit einer Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren zu.

Betonsanierungsarbeiten am Denitrifikationsbecken 3 der Kläranlage Ubstadt-Weiher

Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe für die Betonsanierungsarbeiten am Denitrifikationsbecken 3 (DNB 3) der Kläranlage Ubstadt-Weiher an die Fa. Heberger Hoch-, Tief-, Ingenieurbau GmbH aus 67105 Schifferstadt in Höhe von 196.851,83 € inkl. MwSt. zu.

Bauvorhaben zur Instandsetzung eines Gastronomiegebäudes nach Brand im Außenbereich der Gemarkung Weiher

Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben zur Instandsetzung eines Gastronomiegebäudes nach Brand im Außenbereich der Gemarkung Weiher.

§ 2 Umsatzsteuergesetz (USTG) - Optieren bis 31.12.2026

Im Hinblick auf die Neuregelung des § 2 b Umsatzsteuergesetz stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zu, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den Termin zur Umstellung nochmals um zwei Jahre bis 31.12.2026 /01.01.2027 zurückzustellen.

Verlängerung der Beteiligung "EnBW vernetzt" in Höhe von 3.930.000 €

  1. Der Gemeinderat stimmte der Erhaltung von Anteilen an der Netze BW GmbH über eine kommunale Beteiligungsgesellschaft in Höhe von 3.930.000 € auf die Dauer von weiteren 5 Jahren (01.07.2025 – 30.06.2030) zu.
  2. Der Gemeinderat stimmte der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 3.930.000 € mit einem Zinssatz p.a. 2,64% zur Finanzierung der Beteiligung zu. Die Rückzahlung des gesamten Darlehens erfolgt zum 30.06.2030.

Installation einer Anlegehilfe für Segelboote am Hardtsee

Der Gemeinderat stimmte der Installation einer Anlegehilfe auf dem Gelände der Segelabteilung des TVE Weiher am Hardtsee, das im Eigentum der Gemeinde Ubstadt-Weiher ist, grundsätzlich zu.

Neues Wohnbaugebiet im Ortsteil Weiher, Aufstellung des Bebauungsplanes "Weiher Nord"

  1. Der Gemeinderat beschloss eine Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen untereinander und gegeneinander gemäß §1 Abs.7 Baugesetzbuch (BauGB).
  2. Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Es wird ein Genehmigungsverfahren gemäß § 10 Abs. 2 BauGB eingeleitet.
  3. Der Gemeinderat beschloss die Örtlichen Bauvorschriften als Satzung. (siehe hier auch den ausführlichen Bericht)

Aufstellung des Bebauungsplanes "Obere Straße 24" im Ortsteil Ubstadt nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung

  1. Der Gemeinderat beschloss die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen untereinander und gegeneinander.
  2. Der Gemeinderat billigte den aktuellen Bebauungsplanentwurf.
  3. Der Gemeinderat beschloss die nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
  4. Der Gemeinderat beschloss die nochmalige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Mitteilungen und Anfragen:

Bürgermeister Löffler informierte darüber, dass Bürgermeisterstellvertreter Patrick Wippel und Hauptamtsleiterin Michaela Schmidt, zusammen mit einer kleinen Delegation aus Ubstadt Weiher, für ein paar Tage die Partnergemeinde Csolnok in Ungarn besucht hatten. Herr Wippel gab dazu noch einen kurzen Bericht.

Beschlüsse in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bei der Gemeinderatssitzung am 26.11.2024 hat der Gemeinderat auch in nichtöffentlicher Sitzung Beschlüsse gefasst. Über das Ergebnis soll nachfolgend informiert werden.

  1. Der Gemeinderat stimmte dem Verkauf eines Gewerbegrundstücks zu.
  2. Der Gemeinderat stimmte dem Weiterverkauf eines Gewerbegrundstücks zu.
  3. Der Gemeinderat stimmte in drei Fällen der Stundung von Gewerbesteuer zu.
  4. Der Gemeinderat stimmte in zwei Fällen der Stundung von Kosten aus der Anschlussunterbringung zu.
  5. Der Gemeinderat stimmte der Niederschlagung von Gewerbesteuer zu.
  6. Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe zur Korrektur, Fertigstellung und Erstellung der Jahresabschlüsse zu.
  7. Der Gemeinderat stimmte einer Personalmaßnahme zu.

Außerdem hat der Gemeinderat durch Entscheidung im elektronischen Verfahren folgenden Beschluss getroffen:

  1. Der Gemeinderat stimmte in sechs Fällen der Nichtausübung eines Vorkaufsrechts zu, da die Gemeinde keinen Verwendungszweck zum Wohl der Allgemeinheit für diese Grundstücke hat.