Gemeinderat
Erstelldatum19.11.2024
Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 26. November 2024, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.
- Verabschiedung des Wald-Betriebsplans 2025
Vorlage: VÖ/157/2024
- Brennholzvergabe 2024/2025
Vorlage: VÖ/158/2024
- Alfred-Delp-Schulzentrum, Hermann-Gmeiner-Gebäude, Teildach- und Fassadensanierung
Hier: Entwurfsvorstellung und Ausschreibung
Vorlage: VÖ/154/2024
- Glasfaseranbindung Aussiedlerhöfe auf Gemarkung Ubstadt-Weiher - Auftragsvergabe
Vorlage: VÖ/155/2024
- Betonsanierungsarbeiten am Denitrifikationsbecken 3 der Kläranlage Ubstadt-Weiher
Hier: Vergabeentscheidung
Vorlage: VÖ/146/2024
- Bauvorhaben zur Instandsetzung eines Gastronomiegebäudes nach Brand im Außenbereich der Gemarkung Weiher
Vorlage: VÖ/150/2024
- § 2 Umsatzsteuergesetz (USTG) - Optieren bis 31.12.2026
Vorlage: VÖ/147/2024
- Verlängerung der Beteiligung "EnBW vernetzt" in Höhe von 3.930.000 €
Vorlage: VÖ/152/2024
- Installation einer Anlegehilfe für Segelboote am Hardtsee
- Grundsätzliche Zustimmung der Gemeinde als Eigentümer des Geländes
Vorlage: VÖ/122/2024
- Neues Wohnbaugebiet im Ortsteil Weiher, Aufstellung des Bebauungsplanes "Weiher Nord"
Vorlage: VÖ/156/2024
- Aufstellung des Bebauungsplanes "Obere Straße 24" im Ortsteil Ubstadt nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung
Vorlage: VÖ/153/2024
- Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
- Mitteilungen und Anfragen
gez. Tony Löffler, Bürgermeister
Kurzinformationen:
Zu TOP 1: Der Gemeinderat hat jährlich den Wald-Betriebsplan zu beschließen. Der Betriebsplan umfasst den Holzeinschlag, die Kulturarbeiten mit Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben sowie evtl. vorgesehene Investitionen. Forstbezirksleiterin Anne Klama und Revierleiterin Anette Brand werden an der Sitzung teilnehmen und Details erläutern. Der Gemeinderat nimmt den Bewirtschaftungsplan für das Forstjahr 2025 zur Kenntnis und entscheidet über die vorgestellten Ansätze. Sie bilden die Grundlage für die Haushaltsplanung 2025.
Zu TOP 2: In der Zeit vom 31.10. bis 17.11.2024 bestand die Möglichkeit, Brennholzbestellungen in Form von Polterholz oder Schlagraum bei der Gemeinde anzumelden. Der Gemeinderat entscheidet in der Sitzung über die Modalitäten der Brennholzvergabe (Schlagraum und Polterholz) 2024/2025. Außerdem legt er die Voraussetzungen für die Zuteilung von Brennholz fest und entscheidet über die Brennholzpreise 2024/2025.
Zu TOP 3: Das Hermann-Gmeiner-Gebäude wurde ca. 1964 errichtet. 1994/95 erfolgten noch die beiden Kopfbauten in Richtung Karl-Walter-Straße mit einem Flachdach und in Richtung Hebelstraße mit Sheddächern. Die beiden als Satteldach ausgebildeten Hauptdächer sollen gegen Pultdächer ausgetauscht werden. Im Flachdachbereich in Richtung Karl-Walter-Straße gab es mehrere Undichtigkeiten, sodass 2023 ein Provisorium aufgebracht werden musste. Auch dieses ursprüngliche Flachdach soll mit einem Pultdach versehen werden. Die Kopfbauten des Hermann-Gmeiner-Gebäudes sind noch mit alten Eternitplatten als Fassadenplatten verkleidet. Auch diese Fassaden sollen erneuert werden. Der Gemeinderat entscheidet über den Entwurf einschließlich der Farbgestaltung für die Fassaden der Kopfbauten, außerdem über die Ausschreibungen.
Zu TOP 4: Der Gemeinderat hat am 23.04.2024 der Ausschreibung zur Glasfaseranbindung der Aussiedlerhöfe durch den Landkreis Karlsruhe zugestimmt. Im Einzelnen betrifft dies im Ortsteil Ubstadt den Linden- und den Erlenhof; im Ortsteil Weiher das Forsthaus; im Ortsteil Stettfeld die Hardtsiedlung und im Ortsteil Zeutern den Martinus- und den Damianushof. Der Landkreis Karlsruhe hat für mehrere Glasfaser-Ausbau-Projekte im Landkreis eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt. Für das Los 4 Ubstadt-Weiher wurden zwei Angebote abgegeben. In der Sitzung geht es um die Vergabe des Ausbauauftrags durch den Landkreis, außerdem um die Anmietung von vorhandener Infrastruktur der Vodafone GmbH.
Zu TOP 5: Der Gemeinderat hat am 23.07.2024 der Ausschreibung der Betonsanierungsarbeiten am Denitrifikationsbecken 3 (DNB 3) zugestimmt. Angelehnt an die Sanierungsempfehlung, wurden bereits 2019 die Hubstufe 1 sowie 2024 die Hubstufe 2 und das DNB 2 betonsaniert. Gemäß Prioritätenliste steht nun die Betonsanierung am DNB 3 an. Die Becken müssen verfahrenstechnisch nacheinander saniert werden. Aufgrund von Verzögerungen beim DNB 2 können die Arbeiten für das DNB 3 erst jetzt vergeben werden. Die Arbeiten wurden gemäß Gemeinderatsbeschluss öffentlich ausgeschrieben. 13 Angebote wurden eingereicht. Der Gemeinderat entscheidet über die Auftragsvergabe für die Betonsanierungsarbeiten an eine Fachfirma.
Zu TOP 6: Nach einem Brand ist das bisherige Gastronomiegebäude des Kleinztierzuchtvereins Weiher nicht mehr nutzbar. Es soll wieder instandgesetzt werden. Neben den erforderlichen Sanierungsarbeiten ist auch eine geringfügige Erweiterung des Küchenbereiches vorgesehen. Zudem soll in einem Teilbereich des Gebäudes ein neues Dach aufgebaut werden. Die Firsthöhe dieses Gebäudetraktes erhöht sich demnach von bislang 3,69 m auf 4,58 m. Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens über das gemeindliche Einvernehmen zur Instandsetzung des Gastronomiegebäudes des Kleintierzuchtvereins Weiher.
Zu TOP 7: Auf Grundlage der Neuregelung des § 2 b UStG müssen auch Städte und Gemeinden die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes anwenden. Die Gemeinde Ubstadt-Weiher ist damit einerseits verpflichtet, bei erbrachten Leistungen Umsatzsteuer zu berechnen und diese an das Finanzamt abzuführen; im Gegenzug ist sie aber auch berechtigt, bei Rechnungen, in denen Vorsteuer ausgewiesen ist, Vorsteuer vom Finanzamt wieder zurückzufordern. Es gibt die Option, diese Neuregelung zu verschieben. Im Jahressteuergesetz 2022 wurde zuletzt die Möglichkeit zur Verschiebung der Einführung bis zum 01.01.2025 eingeräumt. Der Gemeinderat hatte diese Option beschlossen. Aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes war es jedoch bisher nicht möglich, dieses Datum einzuhalten. Das neue Jahressteuergesetz 2024 sieht die Möglichkeit vor, die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes erst zum 01.01.2027 anzuwenden. Der Gemeinderat entscheidet über die Zurückstellung des Termins zur Umstellung nochmals um zwei Jahre bis 31.12.2026 / 01.01.2027.
Zu TOP 8: Die Gemeinde Ubstadt-Weiher hat zum 01.07.2021 mittelbar über eine kommunale Beteiligungsgesellschaft Anteile an der Netze BW GmbH erworben. Die Haltefrist der erworbenen Anteile betrug bei Eintritt mindestens vier Jahre. Danach steht es der Kommune frei, alle fünf Jahre zu entscheiden, ob sie weiterhin an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt bleibt oder die Beteiligung durch Kündigung beendet und ihren Kommanditanteil zurückübereignet. Wie bisher soll die Finanzierung der Beteiligung durch ein Darlehen in gleicher Höhe erfolgen, welches am Ende der Laufzeit zur Rückzahlung fällig wird. Der Gemeinderat entscheidet über die Erhaltung von Anteilen an der Netze BW GmbH über eine kommunale Beteiligungsgesellschaft auf die Dauer von weiteren fünf Jahren. Außerdem wird über die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der Beteiligung entschieden. Die Rückzahlung des gesamten Darlehens erfolgt zum 30.06.2030.
Zu TOP 9: Der TVE Weiher/Abteilung Segeln plant, eine Anlegehilfe für Segelboote am Hardtsee zu errichten, da es, insbesondere bei Wind aus östlicher Richtung, schwierig ist, am Ufer des Segelgeländes anzulegen. Eine Anlegehilfe mit Ausrichtung in östliche Richtung würde das An- und Ablegen erheblich erleichtern. Die geplante Anlegehilfe soll aus einer schwimmenden Plattform und einer Rampe bestehen. Die Rampe soll vom Ufer auf die Plattform führen. Die Gemeinde ist Eigentümer des Geländes, so muss der Gemeinderat über die Installation der Anlegehilfe entscheiden.
Zu TOP 10: Der Gemeinderat hat sich letztmals am 24.09.2024 mit dem Bebauungsplan „Weiher Nord“ bzw. der in diesem Zusammenhang erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes befasst. Danach wurde entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates umgehend die nochmalige öffentliche Auslegung und die nochmalige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Inhalt der nochmaligen Anhörung waren der geänderte Umweltbericht sowie die Ausarbeitungen zum Artenschutz, als gesonderte Bestandteile der Begründung sowie die damit in Verbindung stehende Festsetzung (§ 4a Abs. 3 Baugesetzbuch). Der Entwurf des Bebauungsplanes lag vom 10.10. bis 12.11.2024 erneut öffentlich aus. Parallel hierzu wurden die von der Fortschreibung des Bebauungsplanentwurfes betroffenen Träger öffentlicher Belange um ihre erneute Stellungnahme gebeten. Der Gemeinderat entscheidet über die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen und über den Bebauungsplan als Satzung. Außerdem entscheidet das Gremium über die Örtlichen Bauvorschriften als Satzung.
Zu TOP 11: Der Gemeinderat hat am 23.01.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Straße 24“ im Ortsteil Ubstadt beschlossen. Nach Freilegung des mit einer Gewerbebrache bebauten Areals soll hier künftig eine Wohnanlage mit neun Reihenhäusern (neun Wohneinheiten) und 18 Stellplätzen entstehen. Am 14.03.2024 wurde die Planung in einem Bürgergespräch vorgestellt, danach lag der Bebauungsplanentwurf vom 15.03. bis 19.04.2024 öffentlich aus. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergab Stellungnahmen, die jetzt abzuwägen sind. Es kam zu geringfügigen Änderungen - insbesondere geht es um die artenschutzrechtliche Prüfung - daher muss der Bebauungsplanentwurf nochmals öffentlich ausgelegt werden; ferner sind die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nochmals am Verfahren zu beteiligen. Der Gemeinderat muss entscheiden über die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen, über den aktuellen Bebauungsplanentwurf und über die nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.