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Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Kriminalitätsstatistik auf Rekordtiefstand

Erstelldatum31.10.2024

In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte der Polizeirevierleiter des Reviers Bad Schönborn, Gerald Gack, die Kriminalitäts- und Verkehrsstatistik für das Jahr 2023 vor. Revierleiter Gack bedankte sich bei der Gemeinde und dem Gemeindevollzugsdienst für die sehr gute Zusammenarbeit.

Er teilte mit, dass der Polizeiposten Ubstadt aus personellen Gründen vom 1. Dezember 2023 bis April 2024 geschlossen war, seitdem aber wieder besetzt ist. Im Jahr 2023 seien die Straftaten weiter gesunken, ein Trend der Vorjahre verstetigte sich damit. Die Aufklärungsquote liege bei knapp 57 Prozent.

Angestiegen sei jedoch der Anteil Jugendlicher unter den Tatverdächtigen bei Kriminalfällen, bei den Straftaten ist ein kontinuierlicher Trend nach unten im Fünfjahresvergleich zu beobachten, so Gack. Insgesamt seien beim Polizeirevier 2.618 Vorgänge in Ubstadt-Weiher im Jahr 2023 registriert worden. Damit liege man im Kreisvergleich im unteren Drittel. Die Zahl der Straftaten sank auf 349.

Im Vergleich zum Jahr 2022 habe die Polizei auch weniger Verkehrsunfälle verzeichnen müssen. Die Zahlen sanken von 132 auf 120 Unfälle. Dabei gab es in Ubstadt-Weiher einen Verkehrstoten. Insgesamt zeichnete Revierleiter Gerald Gack eine durchaus positive Entwicklung der Statistik in Ubstadt-Weiher, welche Bürgermeister Tony Löffler und der Gemeinderat zur Kenntnis nahmen.

Im Anschluss an den statistischen Jahresbericht der Polizei berichtete auch der Gemeindevollzugsdienst (GVD) von seiner Arbeit auf dem Gemarkungsgebiet Ubstadt-Weiher. Seit Juli 2021 gibt es – mit personell bedingten Unterbrechungszeiten – bereits diese Stelle des „Ortspolizisten“ bei der Gemeindeverwaltung, die seit nunmehr eineinhalb Jahren mit dem heutigen Stelleninhaber besetzt ist. Angesiedelt im Ordnungsamt der Gemeinde liegen die Zuständigkeiten, insbesondere im Bereich der Verkehrssicherheit, dem Natur- und Tierschutz, dem Jugendschutz und dem Vollzug des Meldewesens. Kraft Gesetz hat der Bedienstete des Vollzugdienstes die Stellung eines Polizeibeamten und genießt damit besondere Rechte, hat aber auch entsprechende Pflichten. Der Dienst wird in Uniform versehen, diese ist mit dem Gemeindewappen als Hoheitszeichen ausgestattet. Der Bericht gab einen Einblick in die Arbeitsorganisation und die Aufgabenvielfalt im Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Rahmenbedingungen und örtlichen Gegebenheiten sowie den vorhandenen Erwartungen der Verkehrsteilnehmer und der Bevölkerung. Anhand von Schaubildern und Grafiken wurde das hohe zeitliche Engagement in Sachen Schulwegsicherheit aufgezeigt und die Ergebnisse aus der Verkehrsüberwachung. So wurden von Oktober 2023 bis Oktober 2024 insgesamt 301 kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen, daraus beläuft sich die Gesamteinnahme auf 9.460,00 €. 25 Verfahren mussten an die zuständige Bußgeldstelle übergeleitet werden, wurden dort in einem Verfahren weitergeführt und mit der Verhängung eines Bußgeldes abgeschlossen.