Gemeinderat
Erstelldatum15.10.2024
Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 22. Oktober 2024, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.
1 Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
2 Änderung der Hebesatzsatzung vom 12.12.2023
Vorlage: VÖ/137/2024
3 Sozialkaufhaus Zeutern
Vorlage: VÖ/136/2024
4 Bau einer Kindertagesstätte mit Arztpraxen in der Ortsmitte Zeutern
- Zustimmung zur Kostenberechnung
Vorlage: VÖ/134/2024
5 3. Änderung des Bebauungsplanes "SB-Markt Ubstadt" und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im Gewann "Tiefenweg unterhalb" nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung
Vorlage: VÖ/139/2024
6 Aufstellung des Bebauungsplanes "Herbstbrühl III" im Ortsteil Stettfeld sowie 15. Änderung zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Vorlage: VÖ/140/2024
7 Neubau Regenüberlaufbecken (RÜB) 4 in Stettfeld
Hier: Vergabe der Bauleistungen
Vorlage: VÖ/119/2024
8 Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Ubstadt-Weiher vom 29.04.1998
Vorlage: VÖ/138/2024
9 Verkauf Wohngebäude Kapellenstraße 83, Zeutern
Vorlage: VÖ/144/2024
10 Kriminal- und Verkehrsstatistik 2023
Vorlage: VÖ/145/2024
11 Annahme von Spenden, § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung; Spendeneingänge 3. Quartal 2024
Vorlage: VÖ/143/2024
12 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
13 Mitteilungen und Anfragen
gez. Tony Löffler, Bürgermeister
Kurzinformationen:
Zu TOP 1: Hier haben Einwohner die Möglichkeit, dem versammelten Ratsgremium Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben. Antworten werden, wenn möglich, sofort gegeben. Sollten weitere Untersuchungen notwendig sein, werden die Stellungnahmen im Nachhinein schriftlich erteilt.
Gemäß der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind Wortmeldungen von Zuhörern in der Gemeinderatssitzung nur während der Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner gestattet. Wortmeldungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten während der Sitzung sind leider nicht möglich. Die Fragestunde sollte 60 Minuten nicht überschreiten. Jeder Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
Zu TOP 2: Das neue Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) tritt ab 01.01.2025 in Kraft. Die Neuregelung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist. Grund dafür ist, dass gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt werden. Die bisherige Grundsteuer basierte auf Berechnungen alter Grundstückswerte. Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen. Der Hebesatz, mit dem der Messbetrag multipliziert wird, wird allein durch die Gemeinde festgelegt. Dabei hat die Gemeinde für die Grundsteuer A und B (die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Grundstücke; das „A“ steht dabei für „agrarisch“; die Grundsteuer B steht für „baulich“ und fällt bei bebauten und unbebauten privaten sowie gewerblichen Grundstücken an) für das gesamte Gemeindegebiet jeweils einen einheitlichen Hebesatz festzulegen. Unterschiedliche Hebesätze für Teilflächen innerhalb der Gemeinde sind demnach nicht möglich. Mit der Grundsteuer C können Verwaltungen ab 2025 unbebaute, baureife Grundstücke (die nicht der Grundsteuer A zugeordnet werden können) durch einen speziellen Hebesatz höher belasten. Ziel der Grundsteuer C soll dabei die Schließung von Baulücken und die Schaffung neuen Wohnraumes sein. Der Verwaltungsausschuss hat am 08.10.2024 getagt und dem Gemeinderat einen Vorschlag unterbreitet, über den dieser in der Sitzung befinden soll.
Zu TOP 3: Die Kleiderkammer in Zeutern, die im Jahr 2022 im Zuge des Ukrainekriegs von Ehrenamtlichen der Flüchtlingsinitiative des DRK Ortsverbandes Zeutern initiiert wurde, musste aus dem alten Feuerwehrhaus in Zeutern ausziehen, da das Feuerwehrhaus weichen musste, um dort einem Kindergarten mit Arztpraxen Platz zu machen. Geflüchtete konnten in der Kleiderkammer kostenlos gespendete Kleidung, Haushaltsgegenstände und Möbel erhalten. Mit Abriss des alten Feuerwehrhauses wurde nach Möglichkeiten gesucht, die Tätigkeit der Ehrenamtlichen fortführen zu können. Die Gemeindeverwaltung hat daher im April 2024 das ehemalige Modehaus Michenfelder in Zeutern angemietet und ein neues Konzept erarbeitet. Dem Verwaltungsausschuss wurde dieses am 08.10.2024 vorgestellt: Aus der Kleiderkammer soll in den neuen Räumlichkeiten ein Second-Hand-Laden werden, der für alle Menschen zugänglich ist. Ehrenamtliche des DRK Zeutern werden den Laden betreiben, die Integrationsbeauftragte wird bei Bedarf unterstützen. Der Verwaltungsausschuss hat dem Gemeinderat eine Empfehlung für die Umsetzung und Finanzierung gegeben. Der Gemeinderat entscheidet jetzt über das Konzept zum geplanten Second-Hand-Laden und über die Übernahme der Mietkosten.
Zu TOP 4: In der Ortsmitte Zeutern soll auf dem Areal des alten Feuerwehrhauses und Nebengebäuden ein Kindergarten mit vier Kindergartengruppen (zwei für über Dreijährige und zwei für unter Dreijährige) sowie Raum für eine Arztpraxis im Obergeschoss entstehen. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 01.10.2024 getagt und dem Gemeinderat empfohlen, der Planung des Ingenieurbüros zuzustimmen und die weiteren Leistungsphasen 5 bis 8 zu vergeben. Der Gemeinderat soll darüber befinden.
Zu TOP 5: Der Gemeinderat am 27.02.2024 ein Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „SB-Markt Ubstadt“ im Gewann „Tiefenweg unterhalb“ eingeleitet. Im Zuge dieses Änderungsverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung einer Bäckereifiliale geschaffen werden. Vorgesehen ist ein Einzelhandel mit einem Hauptsortiment Brot und Backwaren mit einer Verkaufsfläche von bis zu 40 m². Hinzukommen soll zudem ein Café mit einer Gastraumfläche bis maximal 100 m². Für die geplante Ansiedlung ist ein zusätzliches Baufenster im Bebauungsplangebiet mit einer Fläche von 18 m x 15 m vorgesehen, hierzu soll ein Teil der bestehenden Parkplatzfläche aufgegeben werden. Der Gemeinderat befindet über die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen, außerdem über die 3. Änderung des Bebauungsplanes „SB-Markt Ubstadt“ und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im Gewann „Tiefenweg unterhalb“ nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – Bebauungsplan der Innenentwicklung als Satzung.
Zu TOP 6: Der Gemeinderat hat am 14.05.2024 ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Herbstbrühl III“ in Stettfeld sowie die 15. Änderung zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes eingeleitet und den Bebauungsplanentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Im Gewann „Herbstbrühl“ besteht seit den 1990er Jahren eine landwirtschaftliche Geräte- und Lagerhalle sowie ein Wirtschaftsgebäude. Dieser Bereich wird zudem seit einiger Zeit als Lagerplatz etc. genutzt. Eine Zufahrt ist sowohl über den Scheffelweg, als auch über die Straße „Herbstenbrühl“ neben dem bestehenden Lebensmittelmarkt am Ortsausgang von Stettfeld möglich. Um die künftige städtebauliche Entwicklung zu steuern und störende Nutzungen auszuschließen, schlägt die Verwaltung die Überplanung dieses Bereiches mit einem Bebauungsplan vor. Der Gemeinderat entscheidet über die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen und über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Zu TOP 7: Der Gemeinderat hat am 16.05.2023 der Ausschreibung der Arbeiten zum geplanten Bau des Regenüberlaufbeckens 4 Stettfeld am Festplatz hinter dem alten Rathaus zugestimmt. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat entscheidet über die Auftragsvergabe der Leistungen für den Bau des Regenüberlaufbeckens an eine Fachfirma.
Zu TOP 8: Der Gemeinderat hat bereits am 12.12.2023 über die Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ubstadt-Weiher beraten. Dabei wurde damals beschlossen, dass sich der Wasserzins für den Bezug von Frischwasser von vorher 1,68 €/cbm (netto) bzw. 1,80 €/cbm (brutto) auf 2,05 €/cbm netto erhöht und der ermäßigte Steuersatz von 7 % zur Anwendung kommt. Weiter wurde beschlossen, dass die Grundgebühr weiterhin 35,28 €/Jahr (netto) bzw. 37,75 €/Jahr (brutto) mit ermäßigtem Steuersatz von 7 % beträgt. Auch der Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 (einjähriger Bemessungs-/ Kalkulationszeitraum 2024) wurde seinerzeit zugestimmt. Aufgrund des damals jedoch fehlenden Beschlussvorschlages über die Änderung der Satzung bedarf es der jetzigen Zustimmung des Gemeinderates zur Satzungsänderung.
Zu TOP 9: Die Gemeinde ist Eigentümer des Anwesens Kapellenstraße 83 in Zeutern. Das Haus war zum Verkauf ausgeschrieben; das Mindestgebot lag bei 200.000 €. Ein privater Käufer ist bereit, das Anwesen für 207.000 € zu übernehmen. Der Gemeinderat entscheidet über den Verkauf.
Zu TOP 10: Alljährlich legt die Polizei Erhebungen vor, die dann im Vergleich gegenüber bestimmter Referenzwerte Schlussfolgerungen über die Entwicklung der Kriminalitäts- und Verkehrssituation in Ubstadt-Weiher zulassen. Der Leiter des Polizeireviers Bad Schönborn, Erster Polizeihauptkommissar Gerald Gack, wird in der Gemeinderatssitzung detailliert über die Situation im vergangenen Jahr berichten.
Zu TOP 11: Die bei der Gemeinde eingegangenen Spenden müssen vom Gemeinderat geprüft und zur Annahme freigegeben werden.