Gemeinderat
Erstelldatum17.09.2024
Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 24. September 2024, 19.30 Uhr*, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.
(*Bitte beachten Sie die geänderte Anfangszeit!)
1 Kindergartenbedarfsplanung
Vorlage: VÖ/116/2024
2 Festsetzung Kindergartenbeiträge
Vorlage: VÖ/115/2024
3 Kindergarten Wolkenflitzer
"Kapellenstraße 23" Abschluss eines Betriebskostenvertrages
Vorlage: VÖ/121/2024
4 Starkregenrisikomanagement Ubstadt-Weiher
Vorlage: VÖ/124/2024
5 Hochwasserschutzkonzeption Kraichbach
Vorlage: VÖ/123/2024
6 Hochwasserschutzmaßnahmen am Kraichbach oberhalb B3 in Ubstadt
Vorlage: VÖ/125/2024
7 Neues Wohnbaugebiet "Weiher Nord" im Ortsteil Weiher
Vorlage: VÖ/114/2024
8 Regenüberlaufbecken (RÜB) 4, Stettfeld
Hier: Vergabe der Leistungen zur baustatischen Prüfung und Überwachung der statisch relevanten Arbeiten
Vorlage: VÖ/117/2024
9 Sanierung/Umbau/Ertüchtigung Regenüberlaufbecken (RÜB) 2 "Wiesenstraße" im Ortsteil Zeutern
Hier: Beauftragung der Ingenieurleistung Leistungsphase 5-9 und Beschluss der öffentlichen Ausschreibung
Vorlage: VÖ/118/2024
10 Ausnahme zur Änderung der Dachform in ein Walmdach und Befreiung zur Änderung der Dachform bei der Garage in ein Pultdach für ein Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Baugebiet "Falltor" im Ortsteil Zeutern
Vorlage: VÖ/120/2024
11 Vergabe Mittagsverpflegung Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung
Vorlage: VÖ/127/2024
12 ÖPNV - Barrierefreie Bushaltestellen
Vorlage: VÖ/126/2024
13 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
14 Mitteilungen und Anfragen
gez. Tony Löffler, Bürgermeister
Kurzinformationen:
Zu TOP 1: Die Gemeinden sind verpflichtet, den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt zu planen und vorzuhalten. Die Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung erfolgt jährlich. Mit der Fortschreibung dieser Planung 2024/2025 wird der Gemeinderat aktuell über den Sachstand der Kindertagesbetreuung und den spezifischen Betreuungsbedarf für Kinder im Vorschulalter informiert. Es ist Aufgabe des Gemeinderates, über die Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung einen förmlichen Beschluss zu fassen, da die Änderungen des Betreuungsangebots in der Regel auch mit Kosten verbunden sind. Der Gemeinderat entscheidet über die Zustimmung zur Bedarfsplanung, ebenso entscheidet er über die Anpassung der Ganztagsöffnungszeiten.
Zu TOP 2: In den Ubstadt-Weiherer Kindertageseinrichtungen werden die Kindergartenbeiträge nach dem sogenannten baden-württembergischen Modell berechnet. Dieses System staffelt die Beiträge nach der Anzahl aller Kinder einer Familie, die unter 18 Jahre alt sind. Die Elternbeiträge in den Ubstadt-Weiherer Kindertagesstätten wurden letztmals zum 01.01.2024 um 8,5 % und zum 01.01.2023 um 3,9 %, jeweils gemäß den gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und der Kirchen, erhöht. Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 % und für das Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 %, mit der Begründung der allgemeinen und der tariflichen Kostensteigerungen. Der Gemeinderat entscheidet über die Anhebung der Elternbeiträge ab dem 01.01.2025 sowie ab dem 01.01.2026 in allen Kindergärten und Krippengruppen der Gemeinde.
Zu TOP 3: Der Gemeinderat hat am 23.04.2024 der grundsätzlichen Aufnahme der Wolkenflitzer gGmbH mit einer Krippengruppe U3 und einer Kindergartengruppe Ü3 in die Bedarfsplanung der Gemeinde Ubstadt-Weiher zugestimmt. Ebenso stimmte er am 23.04.2024 der Übernahme eines Baukostenzuschusses zu den Umbaumaßnahmen in Höhe von maximal 1,0 Millionen Euro zu. Zwischenzeitlich sind die ersten Umbaumaßnahmen erfolgt. Der entsprechende Bauantrag ist gestellt. Ziel ist es, dass die Kindertageseinrichtung Wolkenflitzer zum 01.09.2025 den Betrieb aufnimmt. Hierzu ist ein Betriebskostenvertrag zu schließen. Der Gemeinderat entscheidet über den Abschluss des Betriebskostenvertrages mit der Wolkenflitzer gGmbH zum 01.09.2025.
Zu TOP 4: Der Gemeinderat erhält einen aktuellen Sachstandsbericht zum Thema Starkregen. Aus der großen Menge an Einzelmaßnahmen wurden seitens der Verwaltung vier einzelne Maßnahmenpakete erarbeitet. Es handelt sich um die Themen „Einlaufbauwerke“, das sind Maßnahmen zur Verbesserung der Einlaufsituation, Bau von Einlaufbauwerken und Regenrückhaltebecken; Thema „Berz“-Bach, hier geht es um Retentionsmaßnahmen, Schachtbauwerke zur Oberflächenentwässerung oder Ableitungen über Kanäle und offene Gräben; „Altenberg“, das sind Maßnahmen im Gebiet der Altenberg- und Seegrabenstraße und das Paket „Zeutern Ost/L552“ - Maßnahmen im Gebiet Zeutern am östlichen Ortseingang/Landstraße Richtung Odenheim. Neben dem Starkregenrisikomanagement arbeitet die Verwaltung derzeit auch an einem Alarm- und Einsatzplan für den Krisenfall sowie die Einführung des Flutinformation- und Warnsystems FLIWAS. Hierzu erhält das Gremium ebenfalls Informationen sowie zu dem Ereignis am 13.08.2024.
Zu TOP 5: Der Gemeinderat erhält einen Sachstandsbericht zum Hochwasserschutz. Es geht um das Hochwasserökologieprojekt Kraichbach. Gemäß den Forderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie müssen zusammen mit den Hochwasserschutzmaßnahmen auch gewässerökologische Verbesserungen umgesetzt werden. Grundlage für die Maßnahmen ist eine ökologische Untersuchung am Kraichbach aus dem Jahr 2018. Um die dabei festgestellten Defizite des Kraichbachs zu beseitigen und einen gewässerökologisch guten Zustand zu erreichen, ist es Voraussetzung, dass der Kraichbach in seinem Verlauf im Naturschutzgebiet „Bruch bei Stettfeld“ auf etwa einem Kilometer Länge mit einem stark geschwungenen Verlauf neu angelegt wird, und zudem viele Strukturelemente wie Wurzelstöcke, Buhnen und Gehölzanpflanzungen eingebracht werden. Vertreter des Ingenieurbüros sind bei der Sitzung anwesend und erläutern die Einzelheiten, den Stand des Verfahrens und den Zeitplan.
Zu TOP 6: Der Gemeinderat erhält eine Sachstandsinformation zum Hochwasserschutz für den in Gemeindeeigentum befindlichen oberstromigen Abschnitt in Ubstadt im Gewässerverlauf von der Seegrabenstraße bis zur B3. Um die Hochwassergefahr auf der ca. 300 m langen Fließstrecke entlang der Salzbrunnenstraße zu bannen, sind Maßnahmen erforderlich, damit ein 100-jährlicher Hochwasserschutz hergestellt wird, wie Verwallungen/Damm und Mauern. Vertreter des betrauten Fach-Ingenieurbüros sind bei der Sitzung und erklären die Details.
Zu TOP 7: Seit dem Jahr 2016 verfolgt die Gemeinde das Ziel, in Weiher ein neues Wohnbaugebiet auszuweisen. Dazu müssen die einzelnen Verfahrensschritte durchlaufen werden; jetzt geht es um die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen, um den Umweltbericht mit Grünordnungsplan, den Bericht der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und das artenschutzrechtliche Maßnahmenkonzept, jeweils in überarbeiteter Fassung. Der Gemeinderat muss ferner entscheiden über die nochmalige öffentliche Auslegung der geänderten Planungsunterlagen und über die nochmalige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den geänderten Umwelt- und Artenschutzunterlagen. Außerdem geht es um die Deckung des Kompensationsdefizits aus der Eingriffs-Ausgleich-Bilanz durch Guthaben auf dem Ökokonto der Gemeinde und um den Preis pro Ökopunkt für den Verkauf von Ökokontoguthaben.
Zu TOP 8: Am 16.05.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, die Leistungen für den Bau des Regenüberlaufbeckens 4 in Stettfeld öffentlich auszuschreiben. Nach umfangreichen Planungsarbeiten und zwischenzeitlich erfolgten archäologischen Sondierungsgrabungen konnte die Ausschreibung im August 2024 veröffentlicht werden. Der Gemeinderat entscheidet jetzt über die Vergabe der Leistungen zur baustatischen Prüfung sowie zur Überwachung der statisch relevanten Arbeiten zum Neubau des Regenüberlaufbeckens an ein Ingenieurbüro.
Zu TOP 9: In Zeutern in Verlängerung der Wiesenstraße befindet sich im Bereich Langwiese das Regenüberlaufbecken II „Wiesenstraße“. Bei dieser Anlage handelt es sich um ein unterirdisches Becken (25 m lang, 13 m breit, ca. 980 m³ Volumen), das 1992 in Betrieb ging. Das mittlerweile 32 Jahre alte Bauwerk hat die Aufgabe, übermäßig anfallendes Wasser aus der Kanalisation des Ortsteils Zeutern zwischenzupuffern und bei Besserung der Kanalsituation dieses wieder an den Kanal abzugeben. Diverse technische Ausrüstungen und die Schaltanlage müssen erneuert werden, außerdem muss eine Betonsanierung erfolgen. Der Gemeinderat entscheidet über die Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 5 bis 9 für die Sanierung/Ertüchtigung des Regenüberlaufbeckens und über die öffentliche Ausschreibung der Leistungen für die Sanierung/Umbau/Ertüchtigung des Regenüberlaufbeckens.
Zu TOP 10: Auf einem Bauplatzgrundstück im Baugebiet „Falltor“ in Zeutern ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage geplant. Die Bauherren haben Abweichungen vom Bebauungsplan beantragt, die sich auf die Dachform beim Wohnhaus und bei der Garage beziehen. Der Gemeinderat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen.
Zu TOP 11: In den Schulkindbetreuungen der Gemeinde Ubstadt-Weiher steigen die Kinderzahlen mit warmen Mittagessen. Der Gemeinderat entscheidet über die Auftragsvergabe zur Lieferung von Schulverpflegung in Einrichtungen der Gemeinde Ubstadt-Weiher ab dem 01.01.2025.
Zu TOP 12: Nach und nach sollen Bushaltestellen der Gemeinde barrierefrei ausgebaut werden, damit auch in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Menschen die öffentlichen Verkehrsmittel besser nutzen können. In der Sitzung werden die einzelnen Projekte erläutert. Der Gemeinderat entscheidet über die Änderungen bezüglich Inhalt, Umfang und Zeitfolge dieser Maßnahmenpakete.