Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschlandPhone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Stage
Darstellung aller Social Media Inhalte
Verarbeitungsunternehmen
Jaimo Solutions GmbH, Friedrichstraße 52, 76669, Bad Schönborn
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Datenschutzkonforme Darstellung der Social Media Inhalte

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Wir speichern keinerlei Nutzerbezogene Daten.
Datenempfänger

Jaimo Solutions GmbH, Friedrichstraße 52, 76669, Bad Schönborn

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ubstadt-Weiher
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Weinberg Blick auf Zeutern
Ubstadt Blick auf den Ort
Bürgerbüro-Termin buchenÖff. BekanntmachungenZum Digitalen Rathaus
Vorlesen

Rückblick auf die Gemeinderatssitzung vom 23. Juli 2024

Erstelldatum26.07.2024

Nachfolgend gibt die Gemeindeverwaltung, ungeachtet ausführlicherer Berichterstattung zu Einzelthemen, eine Zusammenfassung über die in der zurückliegenden Gemeinderatssitzung behandelten Punkte.

Bei der Gemeinderatssitzung im Rathaus Ubstadt waren während der öffentlichen Sitzung zwei Zuhörer und ein Pressevertreter anwesend. Folgende Tagesordnungspunkte wurden öffentlich behandelt:

Sofern nichts Gegenteiliges vermerkt ist, wurden die Beschlüsse einstimmig getroffen.

Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

  • Ein Einwohner beklagte die Parksituation in Weiher im Bereich der Waldstraße/Hauptstraße. Dort seien die Straßen zu bestimmten Zeiten völlig zugeparkt. Der Bürgermeister sagte zu, dass nach einer Lösung gesucht werde.
  • Ein Einwohner äußerte den Wunsch nach einer Möglichkeit eines spontanen Besuchs, ohne Termin, im Bürgerbüro.

Umgestaltung Ortsmitte Zeutern
Hier: Beauftragung Ingenieurbüro Sternemann und Glup für Planung und Bauleitung der Verkehrswegebauarbeiten


Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung des Ingenieurbüros Sternemann und Glup aus Sinsheim für Planung und Bauleitung der Verkehrswegebauarbeiten im Bereich Ortsmitte Zeutern gemäß der HOAI in Höhe von ca. 42.800,00 € zu.

Bau einer Kindertagesstätte mit Arztpraxen in der Ortsmitte Zeutern
Hier: Beauftragung eines Landschaftsarchitekten für die Außenanlage

  1. Der Gemeinderat beschloss die Beauftragung an das Büro Kunder3 Landschaftsarchitekten GbR aus Leinfelden-Echterdingen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, zunächst die Leistungsphase 1 bis 4. Die Abrechnung erfolgt nach HOAI.
  2. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, dass sie je nach Planungsfortschritt die weiteren Leistungsphasen 5 bis 8 eigenverantwortlich weiter beauftragen kann, um das Projekt zügig durchzuführen. Die Abrechnung erfolgt nach HOAI.

Streuobstwiesenkindergarten im Ortsteil Zeutern unter der Trägerschaft des Vereins "Naturglück Helmsheim e.V." – Betriebskostenvertrag - Beginn des Betriebes - Baubeginn/Investitionskostenzuschuss

  1. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss eines Betriebskostenvertrags, mit Aufnahme einer Salvatorischen Klausel, mit Naturglück Helmsheim e.V. zum 01.09.2024 zu.
  2. Der Gemeinderat stimmte dem Beginn des Betriebs des Streuobstwiesenkindergartens in Zeutern voraussichtlich zum 01.11.2024 zu.
  3. Der Gemeinderat beschloss die Übernahme der Investitionskosten.

Neugestaltung Grundstück Hauptstr. 65 in Weiher
Hier: Beauftragung Verkehrswegebauarbeiten

Der Gemeinderat stimmte der Auftragserteilung für die Verkehrswegebauarbeiten im Bereich Hauptstr. 65, Weiher, an die Fa. Rapisarda aus Malsch in Höhe von ca. 146.597,17 € (brutto) zu.

11. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ubstadt" im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

  1. Der Gemeinderat beschloss die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen untereinander und gegeneinander.
  2. Der Gemeinderat beschloss die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ubstadt“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.

9. Änderung des Bebauungsplanes "Steinacker" im Ortsteil Zeutern nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung

  1. Der Gemeinderat beschloss die Einleitung eines Änderungsverfahrens zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Steinacker“ im Ortsteil Zeutern nach § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) – Bebauungsplan der Innenentwicklung.
  2. Der Gemeinderat beschloss die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
  3. Der Gemeinderat beschloss die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigsten Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Lichttechnische Sanierung der Grundschule in Zeutern
Hier: Zustimmung zur Auftragsvergabe

Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung der Fa. Elektro Essert aus Ubstadt-Weiher für den Beleuchtungsaustausch der Grundschule in Zeutern in Höhe von 63.218,20 € zu.

Betonsanierungsarbeiten am Denitrifikationsbecken III der Kläranlage Ubstadt-Weiher

  1. Der Gemeinderat stimmte der Betonsanierung am Denitrifikationsbecken III der Kläranlage Ubstadt-Weiher zu.
  2. Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung des Ingenieurbüros Willaredt Ingenieure PartG mbB zu.
  3. Der Gemeinderat stimmte der öffentlichen Ausschreibung zu.

Beschaffung einer Waschmaschine und eines Trockenschrankes für die Feuerwehr Ubstadt-Weiher

Der Gemeinderat beschloss die Beschaffung einer Waschmaschine und eines Trockenschrankes für die Zwecke der Feuerwehr Ubstadt-Weiher und beauftragte die Verwaltung mit der Beschaffung nach §11 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

Annahme von Spenden, § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung; Spendeneingänge 2. Quartal 2024

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der im zweiten Quartal 2024 bei der Gemeinde eingegangenen Spenden in Höhe von insgesamt 3.208.03 € zu.

Mitteilungen und Anfragen:

Bürgermeister Löffler informierte,

  • dass beim Sportplatz Zeutern  – auf Anregung aus der Bürgerschaft - ein Bewegungspark, ähnlich dem in der Ubstadter Hinterwiese, entstehen solle. Die Gemeinde habe auch Spenden erhalten, die man dafür verwenden werde. Aus dem Regionalentwicklungsprogramm LEADER seien Zuschüsse dafür generiert worden. Es solle hier ein Bodentrampolin, ein Calisthenics-Turm und eine Slack-Line entstehen.
  • dass die Aktion „Stadtradeln“ zu Ende sei. 422 Menschen in 28 Teams haben mitgemacht, dabei seien rund 74.000 km geradelt worden. Bei den Teams habe die Schule, wie eigentlich immer, am besten abgeschnitten. Auch der Gemeinderat Ubstadt-Weiher hatte ein Team, dieses habe im Vergleich zu den anderen Gemeinden aktuell am besten abgeschnitten. Diese gut laufende Aktion wolle man auch in Zukunft beibehalten.
  • Ein Gemeinderat fragte nach den Fortschritten bei der Erschließung des Neubaugebiets „Weiher Nord“. Bürgermeister Löffler informierte, dass am Tag vor der Sitzung ein Schreiben an alle Eigentümer verschickt worden sei. In der September-Sitzung komme die Angelegenheit nochmals auf die Tagesordnung, da es Änderungen beim Artenschutz gebe. Ziel sei es, dass der Bebauungsplan Ende des Jahres rechtskräftig werde. Ein Grund für die Verzögerung sei, dass die Anforderungen im Bereich Artenschutz mittlerweile sehr hoch seien, was Erschließungen von Baugebieten generell erschwere.
  • Eine Gemeinderätin fragte nach einem Hitzeschutzplan. Bürgermeister Löffler teilte mit, dass die Verwaltung dabei sei, Unterlagen zusammenzutragen und zu prüfen. Die Gemeinderätin erkundigte sich ferner nach dem Katastrophenschutzplan. Der Bürgermeister informierte hierzu, dass dieser so gut wie fertig sei. Was noch fehle, sei die formelle Inkraftsetzung für die Mitarbeiter.
  • Ein Gemeinderat wies zur Berichterstattung in den BNN zur konstituierenden Sitzung auf einen Fehler hin. Er möchte wissen, ob dies korrigiert werde. Eine Überprüfung wurde zugesichert.
  • Ein Gemeinderat sprach die Parksituation in Weiher an. Die Gehwege seien zugeparkt. Er erkundigte sich nach dem Bericht des Gemeindevollzugsdienstes und bat um eine Präsentation der Zahlen. Seiner Einschätzung nach werde zu wenig geahndet. Bürgermeister Löffler sagte zu, man werde den Bericht, der dem Gemeinderat im Mai vorgestellt worden sei, nochmals an das Gremium verteilen. Im Mitteilungsblatt habe es diese Woche zu diesem Thema einen Bericht gegeben. Die Anwohner der Ritterstraße seien ferner über ein einseitiges Halteverbot informiert worden. Man werde die Kontrollen verstärken.
  • Ein Gemeinderat fragte, ob es beim Thema Grundsteuerreform seitens der Gemeinde einen „Fahrplan“ gebe. Bürgermeister Löffler teilte mit, dass die Gemeinde aktuell die vorhandenen Daten zusammenstelle. Die Grundsteuermessbescheide seien aber noch nicht komplett vorhanden. Man wolle im Laufe des Spätjahres die Modalitäten dahingehend festlegen, dass die Gemeinde keine Zugewinne durch die Grundsteuer generieren möchte. Dennoch werde es Unterschiede in der individuellen Steuerlast für die Bevölkerung geben. Dies liege aber nicht an der Gemeinde, sondern an gesetzgeberischen Vorgaben, denn nur noch Größe und Bodenrichtwert seien hier ausschlaggebend; der Hebesatz müsse zu gegebener Zeit festgelegt werden. Der Gemeinderat bat um frühzeitige Informationen hierzu.
  • Eine Gemeinderätin gab bekannt, dass der Ortsverband der Grünen beabsichtigte, sich am „World clean up day“ – einer quasi übergemeindlichen Putzete – am 21. September zu beteiligen. Man benötige hierfür eventuell Zangen und Unterstützung bei der Entsorgung. Der Bürgermeister teilte mit, dass die Verwaltung wie seit Jahren selbst auch eine Aktion plane, dieses Jahr auch am „World clean up day“. Die Vereine werden um Beteiligung gebeten, man werde die Aktivitäten koordinieren.
  • Ein Gemeinderat bezog sich auf den Mitteilungsblattbericht zur Gemeinderatssitzung im Mitteilungsblatt Nr. 26, auf der die Straßenbenennung im Neubaugebiet Weiher Thema gewesen sei. Normalerweise finde eine Anonymisierung der Namen statt. Dies sei hier nicht der Fall gewesen, sondern sein Name sei erwähnt worden, wofür er sich bedanken wolle. (Anm.: Der Name wurde genannt, weil ein Antrag auf Änderung der Straßenbenennung gestellt worden war.)

Beschlüsse in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bei der Gemeinderatssitzung am 23.07.2024 hat der Gemeinderat auch in nichtöffentlicher Sitzung Beschlüsse gefasst. Über das Ergebnis soll nachfolgend informiert werden.

  1. Der Gemeinderat stimmte den Rahmenbedingungen für eine Veräußerung eines Teil-Grundstücks der Gemarkung Stettfeld zu und ermächtigte die Verwaltung, an den Käufer des neu zu bildenden Teilgrundstücks zu verkaufen.
  2. Der Gemeinderat stimmte der Nichtausübung des Vorkaufsrechts für den Verkauf eines Grundstücks in Stettfeld zu.
  3. Der Gemeinderat stimmte der Niederschlagung der Forderungen gegenüber dem Nachlass einer Privatperson in Höhe von 4.138,22 € zu.
  4. Der Gemeinderat stimmte der Nichtausübung eines Vorkaufsrechts für ein Grundstück der Gemarkung Ubstadt zu, da die Gemeinde keinen Verwendungszweck zum Wohl der Allgemeinheit für dieses Grundstück hat.
  5. Der Gemeinderat stimmte vier Personalentscheidungen zu.

Außerdem hat der Gemeinderat durch Entscheidung im elektronischen Verfahren folgenden Beschluss getroffen:

  1. Der Gemeinderat stimmte der Nichtausübung des Vorkaufsrechts für den Verkauf einer Wohnung in Zeutern zu. Ebenso stimmte die Gemeinde in ihrer Eigenschaft als WEG-Verwalter der Veräußerung zu.