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Netze BW GmbH
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Gemeinderat

Erstelldatum17.07.2024

Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 23. Juli 2024, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.

1. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

2. Umgestaltung Ortsmitte Zeutern
Hier: Beauftragung Ingenieurbüro Sternemann und Glup für Planung und Bauleitung der Verkehrswegebauarbeiten
Vorlage: VÖ/106/2024

3. Bau einer Kindertagesstätte mit Arztpraxen in der Ortsmitte Zeutern
Hier: Beauftragung eines Landschaftsarchitekten für die Außenanlage
Vorlage: VÖ/105/2024

4. Streuobstwiesenkindergarten im Ortsteil Zeutern unter der Trägerschaft des Vereins "Naturglück Helmsheim e.V."
- Betriebskostenvertrag
- Beginn des Betriebes
- Baubeginn/Investitionskostenzuschuss
Vorlage: VÖ/112/2024

5. Neugestaltung Grundstück Hauptstr. 65 in Weiher
Hier: Beauftragung Verkehrswegebauarbeiten
Vorlage: VÖ/107/2024

6. 11. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ubstadt" im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
- Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Vorlage: VÖ/110/2024

7. 9. Änderung des Bebauungsplanes "Steinacker" im Ortsteil Zeutern nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung
Vorlage: VÖ/113/2024

8. Lichttechnische Sanierung der Grundschule in Zeutern
Hier: Zustimmung zur Auftragsvergabe
Vorlage: VÖ/103/2024

9. Betonsanierungsarbeiten am Denitrifikationsbecken III der Kläranlage Ubstadt-Weiher
Vorlage: VÖ/108/2024

10. Beschaffung einer Waschmaschine und eines Trockenschrankes für die Feuerwehr Ubstadt-Weiher
Vorlage: VÖ/111/2024

11. Annahme von Spenden, § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung; Spendeneingänge 2. Quartal 2024
Vorlage: VÖ/109/2024

12. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

13. Mitteilungen und Anfragen
 

gez. Tony Löffler, Bürgermeister

Kurzinformationen:

Zu TOP 1: Hier haben Einwohner die Möglichkeit, dem versammelten Ratsgremium Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben. Antworten werden wenn möglich sofort gegeben. Sollten weitere Untersuchungen notwendig sein, werden die Stellungnahmen im Nachhinein schriftlich erteilt.

Gemäß der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind Wortmeldungen von Zuhörern in der Gemeinderatssitzung nur während der Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner gestattet. Wortmeldungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten während der Sitzung sind leider nicht möglich. Die Fragestunde sollte 60 Minuten nicht überschreiten. Jeder Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

Zu TOP 2: Der Gemeinderat hat am 04.04.2023 die Umgestaltung der Ortsmitte Zeutern im Bereich des alten Feuerwehrhauses beschlossen. Auf dem Areal soll ein Gebäude entstehen, in dem im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss ein Kindergarten und im 2. Obergeschoss eine Arztpraxis oder Wohnung vorgesehen ist. Gegenüber dem alten Feuerwehrhaus, auf dem Anwesen Oberdorfstraße 12, könnte z.B. ein Gastronomiebetrieb angesiedelt werden. Die Abrissarbeiten wurden bereits beauftragt, sie sind für August dieses Jahres geplant. Die Umgestaltung der Ortsmitte Zeutern hat auch eine Verlegung des Straßenverlaufs in dem Bereich zur Folge. Hierbei sollen mit der Straßenraumgestaltung historische Strukturen aufgenommen und gleichzeitig eine Verbindung mit der Architektur des Kindergartengebäudes hergestellt werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Beauftragung eines Fach-Ingenieurbüros für Planung und Bauleitung der Verkehrswegebauarbeiten im Bereich Ortsmitte Zeutern.

Zu TOP 3: Für die Kindertagesstätte mit Arztpraxen in der Zeuterner Ortsmitte (siehe auch TOP 2) sind bis auf die Landschaftsarchitektenleistungen alle erforderlichen Planungsleistungen vergeben. Drei Angebote für die Freianlagenplanung des Kindergartens wurden eingeholt. Der Gemeinderat entscheidet über die Beauftragung, außerdem über die Ermächtigung der Verwaltung, dass sie je nach Planungsfortschritt die weiteren Leistungsphasen eigenverantwortlich weiter beauftragen kann, um das Projekt zügig durchzuführen.

Zu TOP 4: Der Gemeinderat hat am 20.06.2023 der Umsetzung eines Streuobstwiesenkindergartens im Ortsteil Zeutern unter der Trägerschaft des Vereines „Naturglück Helmsheim e.V.“ zugestimmt sowie der Übernahme der Investitionskosten und Betriebskosten in voller Höhe, wie es bei Waldkindergärten und naturnahen Kindergärten auch in anderen Gemeinden üblich ist. Die vorbereitenden Arbeiten sind zwischenzeitlich vorangeschritten, und der Beginn des Kindergartenbetriebes ist auf 01.11.2024 terminiert. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl die Baugenehmigung vorliegt sowie die entsprechenden Investitionen/Einrichtungen abgeschlossen sind und die Betriebserlaubnis vorliegt. Der Gemeinderat entscheidet in der Sitzung über den Abschluss eines Betriebskostenvertrags mit „Naturglück Helmsheim e.V.“ zum 01.09.2024, er entscheidet über den Beginn des Betriebs des Streuobstwiesenkindergartens und über die Übernahme von Investitionskosten.

Zu TOP 5: Der Gemeinderat hat am 23.04.2024 der öffentlichen Ausschreibung für die Verkehrswegebauarbeiten im Bereich der Hauptstr. 65 in Weiher (Bäckerei-Café) zugestimmt. Neben dem Neubau von acht Stellplätzen wird auch die Feuerwehrzufahrt zur Grundschule sowie der Vorplatz des zukünftigen Cafés mit einem Pflasterbelag ausgeführt. Die Verkehrswegebauarbeiten sollen voraussichtlich Ende Oktober/Mitte November begonnen werden. Die Submission der Arbeiten hat am 02.07.2024 stattgefunden, fünf Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der Gemeinderat entscheidet über die Auftragsvergabe.

Zu TOP 6: Der Gemeinderat hat am 23.04.2024 ein Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ubstadt“ eingeleitet und den Änderungsentwurf für die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und für die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Mit der vorgesehenen Änderung sollen künftig Beherbergungsbetriebe und Wohnheime im gesamten Plangebiet ausgeschlossen und für einen bereits genehmigten Betrieb eine „Fremdkörperfestsetzung“ getroffen werden. Der Änderungsentwurf lag vom 23.05. bis 28.06.2024 öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Im Rahmen der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen vorgebracht. Der Gemeinderat entscheidet über die Abwägung dieser Stellungnahmen und über die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ubstadt“ im vereinfachten Verfahren als Satzung.

Zu TOP 7: Der Bebauungsplan „Steinacker“ Zeutern aus dem Jahr 1974 enthält eine Festsetzung am östlichen Rand des Plangebietes mit einem Spielplatz sowie einem Fahrweg mit öffentlichem Parkplatz. Weder der Spielplatz noch der Parkplatz wurden tatsächlich umgesetzt, und das Gelände befindet sich ausschließlich in Privateigentum. Die Fläche des Parkplatzes wurde zu einem Bauplatz umgewidmet und mit einem Wohnhaus bebaut. Die Fläche des Spielplatzes ist derzeit noch unbebaut und wird als Garten genutzt. De facto ist somit dieser Bereich des Bebauungsplanes mit Parkplatz und Spielplatzfläche nicht mehr umsetzbar. Daher schlägt die Verwaltung vor, diesen Bereich aus dem Bebauungsplan „Steinacker“ herauszunehmen. Ein Bebauungsplanänderungsverfahren zur Herausnahme der besagten Grundstücke sollte dann eingeleitet werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einleitung des Änderungsverfahrens zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Steinacker“ und über die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, außerdem über die die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigsten Träger öffentlicher Belange.

Zu TOP 8: Nach der Zustimmung des Gemeinderats in der Sitzung am 14.05.2024 wurde die öffentliche Ausschreibung für den Beleuchtungstausch der Grundschule in Zeutern veranlasst. Die Submission fand am 27.06.2024 statt. Vier Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der Gemeinderat entscheidet über die Beauftragung einer dieser Fachfirmen.

Zu TOP 9: Bauwerke in kommunalen Kläranlagen bestehen zum überwiegenden Teil aus Stahlbeton. Sie sind den Witterungseinflüssen, mechanischen und chemischen Beanspruchungen, Angriffen aus dem Grundwasser, dem Boden und nicht zuletzt dem mehr oder weniger aggressiven Abwasser ausgesetzt. Daher ist es erforderlich, die einzelnen Bauwerke in regelmäßigen Abständen zu begutachten, um bei Bedarf frühzeitig Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung zu ergreifen. 2019 wurde bereits die Hubstufe I (mit Pumpenzulauf) betonsaniert. Aktuell befinden sich die Betonsanierungsarbeiten an der Hubstufe II sowie am Denitrifikationsbecken II im Abschluss. Im Jahr 2024 steht nun noch die Instandsetzung der Oberflächen des Denitrifikationsbeckens III an. Hierzu entscheidet der Gemeinderat über die Betonsanierung generell und über die Beauftragung eines Fach-Ingenieurbüros, außerdem über die öffentliche Ausschreibung.

Zu TOP 10: Die Feuerwehr Ubstadt-Weiher lässt ihre Einsatzkleidung seit ca. zehn Jahren professionell gegen entsprechenden Kostenersatz bei der Feuerwehr Bruchsal waschen. Alleine der Transfer nach Bruchsal ist unwirtschaftlich, eine eigene Wäscherei wäre sinnvoll. Dazu soll eine entsprechende Waschmaschine und ein Trockenschrank angeschafft werden. Der Standort soll im neuen Feuerwehrhaus Zeutern sein. Drei Hersteller wurden als geeignet bewertet. Der Gemeinderat entscheidet generell über die Beschaffung und über die Finanzierung einer Waschmaschine und eines Trockenschrankes sowie über die Auftragsvergabe.

Zu TOP 11: Die bei der Gemeinde eingegangenen Spenden müssen vom Gemeinderat geprüft und zur Annahme freigegeben werden.

Die Sitzungsvorlagen finden Sie hier
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