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Netze BW GmbH
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Weinberg Blick auf Zeutern
Ubstadt Blick auf den Ort
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Rückblick auf die Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2024

Erstelldatum17.05.2024

Nachfolgend gibt die Gemeindeverwaltung, ungeachtet ausführlicherer Berichterstattung zu Einzelthemen, eine Zusammenfassung über die in der zurückliegenden Gemeinderatssitzung behandelten Punkte. Bei der Gemeinderatssitzung im Rathaus Ubstadt waren während der öffentlichen Sitzung neun Zuhörer und ein Pressevertreter anwesend. Folgende Tagesordnungspunkte wurden öf-fentlich behandelt: Sofern nichts Gegenteiliges vermerkt ist, wurden die Beschlüsse einstimmig getroffen.

Kindergartenneubau Zeutern

  1. Der Gemeinderat stimmte der geänderten Planung grundsätzlich zu.
  2. Der Gemeinderat stimmte der Bildung eines „Begleitausschusses“ für den Neubau des Kindergartens und des Ärztebereiches in der Ortsmitte Zeutern mit Vertretern aus allen Fraktionen zu.
    (siehe hier auch den ausführlichen Bericht)

Aufstellung des Bebauungsplanes "Ortsmitte Zeutern" nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung

  1. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Zeutern“ nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – Bebauungsplan der Innenentwicklung.
  2. Der Gemeinderat billigte den Bebauungsplanentwurf und stimmt diesem zu.
  3. Der Gemeinderat beschloss die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
  4. Der Gemeinderat beschloss die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
    (siehe hier auch den ausführlichen Bericht)

Aufstellung des Bebauungsplanes "Obere Str. 24" im Ortsteil Ubstadt nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung

  1. Der Gemeinderat billigte den modifizierten Bebauungsplanentwurf und stimmt diesem zu.
  2. Der Gemeinderat beschloss die vorgebrachten Stellungnahmen bei der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) untereinander und gegeneinander.
  3. Der Gemeinderat beschloss die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Fortschreibung des Regionalplans mittlerer Oberrhein

- 2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat nahm die aktuelle Planung zur Fortschreibung des Regionalplans zur Kenntnis und beauftragte die Gemeindeverwaltung mit der Abgabe einer Stellungnahme unter Berücksichtigung der in der Gemeinderatsvorlage genannten Aspekte.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Herbstbrühl III" im Ortsteil Stettfeld

  1. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes „Herbstbrühl III“ im Ortsteil Stettfeld, sowie ein Verfahren zur 15. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
  2. Der Gemeinderat beschloss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
  3. Der Gemeinderat beschloss die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Diese Entscheidungen fielen einstimmig, bei einer Enthaltung. Außerdem hat der Bürgermeister wegen Befangenheit an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern

Hier: Vertragsabschluss mit der BürgerEnergiegenossenschaft (BEG) Kraichgau

Der Gemeinderat stimmte den vorliegenden Verträgen (Stromlieferverträge und Gestattungsvertrag) zu und beauftragte die Verwaltung, diese Verträge und alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Vollmachten mit der BürgerEnergieGenossenschaft Kraichgau abzuschließen.
(siehe hier auch den ausführlichen Bericht)

Verabschiedung der Klimaschutzziele Ubstadt-Weiher und Beschluss des kommunalen Energieplans

  1. Analog zum Klimaschutzziel des Landkreises Karlsruhe beschloss der Gemeinderat das Klimaschutzziel „Ubstadt-Weiher zeozweifrei 2035“. Dadurch soll für Ubstadt-Weiher eine bilanzielle Klimaneutralität bis 2035 angestrebt werden.
  2. Der Gemeinderat beschloss den Energieplan als begleitendes Instrument zur Erreichung des Klimaschutzziels „Ubstadt-Weiher zeozweifrei 2035“.
  3. Der Energieplan soll künftig in den Verwaltungsprozess der Gemeinde integriert werden.
  4. Mindestens fünf der im Energieplan erarbeiteten „priorisierten Maßnahmen“ sollen innerhalb der auf die Veröffentlichung folgenden nächsten fünf Jahre weiter konkretisiert und nach Möglichkeit mit der Umsetzung begonnen werden (vgl. § 27 Abs.2 KlimG BW).

Reparatur der Straßen- und Feldwegschäden 2024

Hier: Erweiterung der Gehwegreparaturarbeiten im Zusammenhang mit der Verlegung von Glasfaserleitungen

  1. Der Gemeinderat stimmte der von der Gemeinde vorgeschlagenen Vorgehensweise über die Gehwegreparaturarbeiten im Zuge der Glasfaserverlegung zu.
  2. Der Gemeinderat stimmte der genannten Finanzierung zu. Des Weiteren ermächtigte der Gemeinderat Bürgermeister Löffler, mögliche Einsparungen der dargelegten Maßnahmen (Leerrohre Ubstadt-Weiher, LED-Umrüstung Straßenbeleuchtung, Schulsanierung Zeutern und Sanierung Weiherer Str. 1) zur Finanzierung weiterer Sanierungsarbeiten im Zusammenhang mit der Verlegung von Glasfaserleitungen zu verwenden.

Lichttechnische Sanierung der Grundschule in Zeutern

Hier: Zustimmung zum Planungsauftrag und zur öffenltichen Ausschreibung

Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung des Planungsbüros Gantert & Braun für die lichttechnische Sanierung der Grundschule Zeutern mit den Leistungsphasen 5 bis 8 nach HOAI und der öffentlichen Ausschreibung zu.

Vorstellung des Planungs- und Umgestaltungsentwurfs für die Hauptstraße/Ortsmitte Weiher

  1. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Technik und stimmte dem dort vorgestellten Vorplanungsentwurf für die Hauptstraße/Ortsmitte Weiher zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis die Fördermöglichkeiten zu sondieren und die Antragstellung vorzubereiten.
  3. Der Gemeinderat wird über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planung sowie über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Freigabe der Umsetzung der Baumaßnahmen (Verkehrswegebau, Ortsgestaltung und Kanalarbeiten) und dann zu gegebener Zeit Beschluss fassen.

Lärmaktionsplanung, 4. Runde

- Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen

- Beschluss des Lärmaktionsplans

  1. Der Gemeinderat beschloss, die eingegangenen Stellungnahmen - wie vorgeschlagen - unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen.
  2. Der Gemeinderat beschloss die Endfassung des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans, 4. Runde, für die Gemeinde Ubstadt-Weiher.

Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportfahrzeuge für die Feuerwehrabteilungen Ubstadt und Zeutern

  1. Der Gemeinderat beschloss die Ersatzbeschaffung der Mannschaftstransportfahrzeuge der Abteilungen Ubstadt und Zeutern, gemäß Vorlage, und beauftragte die Verwaltung mit der erforderlichen Ausschreibung.
  2. Der Gemeinderat bevollmächtigte den Bürgermeister, alle Aufträge zur Beschaffung zu erteilen, sofern die ins gesamten Kosten den für die Beschaffung vorgesehenen Ansatz nicht überschreiten.

Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Der Gemeinderat beschloss – bei einer Enthaltung, sonst Zustimmung - die Neufassung einer Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gemäß dem Satzungsmuster. Diese Satzung soll zum 01.07.2024 in Kraft treten. Insbesondere beschließt er folgenden Satzungsinhalt:

  1. Die Entschädigung nach Durchschnittssätzen für ehrenamtlich Tätige (keine Gemeinderäte) soll künftig bei einer Dauer bis zu drei Stunden 20,- €, bei einer Dauer von mehr als drei bis zu sechs Stunden 40,- € und bei einer Dauer von mehr als sechs Stunden (Tageshöchstsatz) 60,- € betragen.
  2. Die Entschädigung der Gemeinderäte soll durch einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von weiterhin 75,- € und ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,- € pro Sitzung erfolgen.
  3. Die Entschädigung der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters beträgt für einen halben Vertretungstag 50,- € und für einen ganzen Vertretungstag 100,- €.
  4. Der Fraktionszuschuss beträgt weiterhin für den Vorsitzenden 200,- € pro Jahr, pro Fraktion 200,- € pro Jahr und je Mitglied 20,- € pro Jahr.
  5. Mitglieder des Gemeinderats erhalten eine zusätzliche Sitzungspauschale in Höhe von
    50,- € pro Sitzungstag, wenn während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeiten Aufwendungen für die Betreuung von pflege- und betreuungsbedürftigen Angehörigen entstehen.
  6. Ehrenamtlich Tätige als Wahlhelfer sowie andere ehrenamtlich Tätige für die Gemeinde, die die erforderlichen Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- und betreuungsbedürftigen Angehören während ihrer Tätigkeit glaubhaft machen können, erhalten weiterhin eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,- € je angefangener Tätigkeitsstunde.

Verlängerung des Deutschlandtickets

Der Gemeinderat stimmte der Verlängerung der Arbeitgebervergünstigung für das Jobticket für die Mitarbeitenden der Gemeinde Ubstadt-Weiher ab dem 01.07.2024 zu.

Mitteilungen und Anfragen:

Bürgermeister Löffler informierte,

  • dass am Morgen des 13. Mai ein Feuerwehreinsatz am Erlenhof zwischen Ubstadt und Unteröwisheim stattgefunden habe. Er dankte der Feuerwehr für den Einsatz.
  • dass die Feuerwehr am Wochenende ihre Jugendübung unter großer Beteiligung der Bevölkerung veranstaltet habe;
  • im Rahmen der Baumaßnahme „Bau des Regenüberlaufbeckens 4“ in Stettfeld hinter dem Rathaus jetzt die Erkundungsausgrabungen begonnen haben; danach werde die Baumaßnahme selbst beginnen. Die Parksituation um das alte Rathaus werde während der Bauarbeiten in Mitleidenschaft gezogen, was jedoch unvermeidbar sei. So könne auch während der Bauzeit die elektrische Ladesäule, die dort sei, nicht mehr angefahren werden. Eine Ersatzladesäule werde derzeit geprüft.

Beschlüsse in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bei der Gemeinderatssitzung am 14.05.2024 hat der Gemeinderat auch in nichtöffentlicher Sitzung Beschlüsse gefasst. Über das Ergebnis soll nachfolgend informiert werden.

  1. Der Gemeinderat stimmte der Anmietung einer Privatimmobilie zur Weitervermietung an Flüchtlinge zu.
  2. Der Gemeinderat stimmte einem Vergleich in einem Rechtsstreit zu.
  3. Der Gemeinderat stimmte der Stundung von Gewerbesteuerforderungen zu.
  4. Der Gemeinderat stimmte einer Personalentscheidung zu.