Stimmzettel werden allen Wahlberechtigten nach Hause geschickt
Erstelldatum15.05.2024
Die Wahlräume sind am Wahltag, Sonntag, 9. Juni 2024 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, welchem Wahlbezirk Sie zugeordnet sind und wo sich der Wahlraum befindet.
Die Stimmzettel für die Gemeinderatswahl (Farbe: Hellrosa) und die Kreistagswahl (Farbe: Grün) werden allen Wahlberechtigten rechtzeitig vor dem Wahltag nach Hause zugestellt. Somit können Sie sich in aller Ruhe mit der Stimmabgabe befassen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie das Merkblatt zur Stimmabgabe, das mit dem Stimmzettel verbunden ist, gründlich durch. Die fertig ausgefüllten Stimmzettel bringen Sie dann bitte mit ins Wahllokal, dort erhalten Sie dann die Wahlumschläge. Selbstverständlich werden aber auch im Wahllokal die Stimmzettel bereitgehalten und auf Wunsch ausgegeben.
Bitte beachten: Der Versand der Stimmzettel für die Gemeinderats- und Kreistagswahl hat nichts mit der Briefwahl zu tun. Vielmehr ist im Kommunalwahlgesetz geregelt, dass alle Wahlberechtigten diese Stimmzettel im Voraus übersandt bekommen, unabhängig davon, ob Sie Briefwahl beantragt haben oder beantragen. Briefwähler können diese zusätzlichen Stimmzettel vernichten.
Der Stimmzettel für die Europawahl (hier hat man nur 1 Stimme) wird nicht im Voraus versandt, sondern erst im Wahllokal ausgehändigt.
Wichtige Fristen: Briefwahl beantragen und abschicken
Wer per Briefwahl an der Wahl teilnehmen will, findet auf der Wahlbenachrichtigung die Wählernummer und kann die Briefwahlunterlagen mittels dieses Formulars oder auch online (www.ubstadt-weiher.de), per E-Mail oder durch persönliche Abholung beantragen – nicht telefonisch –.
Die Briefwahl kann bis zum 7. Juni, 18 Uhr, beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen ist dies sogar noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich – etwa bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Hinweise dazu, wie man durch Briefwahl wählt, sind in den Unterlagen, die den Antragstellern zugehen, enthalten. Bitte gehen Sie nach der dort beschriebenen Anleitung vor.
Wichtig zu beachten ist, dass es sich bei Europawahl und Kommunalwahl um getrennte Wahlbriefe handelt und für die Europawahl der rote Versandumschlag und für die Kommunalwahl-Gemeinderat/Kreistag – der gelbe Versandumschlag für die Rücksendung zu verwenden ist.
Denken Sie unbedingt an die rechtzeitige Rücksendung der Wahlbriefe. Die Wahlbriefe müssen spätestens am 9. Juni, dem Wahlsonntag, bis 18 Uhr beim Wahlamt vorliegen. Dann endet die Wahl und es wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Die Übersendung per Post dauert mehrere Tage! Besser: Abgabe oder Einwurf in die Rathausbriefkästen. Jeder und jede trägt selbst das Risiko, dass der eigene Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Zu spät eintreffende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Wie ist das Wahlamt erreichbar?
Für Fragen und Auskünfte zur Europa- und Kommunalwahl steht Ihnen die Gemeindeverwaltung -Wahlamt- (Frau Schlageter) unter Telefon 07251/617-45 gerne zur Verfügung. Das Wahlamt hat seinen Sitz im Rathaus Ubstadt, Zimmer 45, und ist am Freitag, dem 7. Juni 2024, durchgehend bis 18.00 Uhr und am Wahlsonntag, dem 9. Juni 2024 ab 8.00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Öffnungszeiten erreichen Sie das Wahlamt unter Tel.: 0170/1479155.
Reihenfolge und Örtlichkeiten der Stimmenauszählung und öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses:
Vorgeschrieben ist, dass nach Schließung der Wahllokale am Sonntag, 9. Juni 2024 ab 18 Uhr zuerst das Ergebnis der Europawahl ermittelt werden muss.
Diese Vorgabe berücksichtigend, hat der Gemeindewahlausschuss für die Auszählung der Kommunalwahlen folgende Reihenfolge festgelegt:
Am Sonntag wird im Anschluss an die Europawahlauszählung, die in den Wahlräumen stattfindet, noch das Ergebnis der Kreistagswahl ermittelt. Dazu werden alle Urnenwahlbezirke aus Ubstadt, Weiher, Stettfeld und Zeutern ins Rathaus Ubstadt umziehen, da ein computergestütztes Verfahren für die Stimmeneingabe Anwendung findet. Die Stimmenauszählung für die Gemeinderatswahl wird am Montag, den 10. Juni 2024 ab 08.00 Uhr ebenfalls im Rathaus Ubstadt stattfinden. Die Briefwahlvorstände haben ihren Sitz in der Sport- und Kulturhalle, Hebelstraße 2 in Ubstadt. Alle Wahlhandlungen und -auszählungen sind öffentlich.
Am Montag, 10. Juni 2024, 17.30 Uhr findet eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses im Rathaus Ubstadt -Sitzungssaal- statt, um das Gesamtergebnis der Kommunalwahlen in Ubstadt-Weiher festzustellen.
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Die Wahlergebnisse werden auf der Homepage der Gemeinde Ubstadt-Weiher unter www.ubstadt-weiher.de bereitgestellt und die Ergebnisse auf Landkreisebene finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landratsamt-karlsruhe.de.