Gemeinderat
Erstelldatum08.05.2024
Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 14. Mai 2024, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.
- Kindergartenneubau Zeutern
Vorlage: VÖ/068/2024
- Aufstellung des Bebauungsplanes "Ortsmitte Zeutern" nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung
Vorlage: VÖ/062/2024
- Aufstellung des Bebauungsplanes "Obere Str. 24" im Ortsteil Ubstadt nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung
Vorlage: VÖ/061/2024
- Fortschreibung des Regionalplans mittlerer Oberrhein
- 2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange
Vorlage: VÖ/069/2024
- Aufstellung des Bebauungsplanes "Herbstbrühl III" im Ortsteil Stettfeld
Vorlage: VÖ/065/2024
- Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern
Hier: Vertragsabschluss mit der BürgerEnergiegenossenschaft (BEG) Kraichgau
Vorlage: VÖ/073/2024
- Verabschiedung der Klimaschutzziele Ubstadt-Weiher und Beschluss des kommunalen Energieplans
Vorlage: VÖ/067/2024
- Reparatur der Straßen- und Feldwegschäden 2024
Hier: Erweiterung der Gehwegreparaturarbeiten im Zusammenhang mit der Verlegung von Glasfaserleitungen
Vorlage: VÖ/060/2024
- Lichttechnische Sanierung der Grundschule in Zeutern
Hier: Zustimmung zum Planungsauftrag und zur öffenltichen Ausschreibung
Vorlage: VÖ/059/2024
- Vorstellung des Planungs- und Umgestaltungsentwurfs für die Hauptstraße/Ortsmitte Weiher
Vorlage: VÖ/066/2024
- Lärmaktionsplanung, 4. Runde
- Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen
- Beschluss des Lärmaktionsplans
Vorlage: VÖ/063/2024
- Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportfahrzeuge für die Feuerwehrabteilungen Ubstadt und Zeutern
Vorlage: VÖ/071/2024
- Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Vorlage: VÖ/070/2024
- Verlängerung des Deutschlandtickets
Vorlage: VÖ/055/2024
- Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
- Mitteilungen und Anfragen
gez. Tony Löffler, Bürgermeister
Kurzinformationen:
Zu TOP 1: In der Ortsmitte Zeutern soll ein Kindergarten mit vier Kindergartengruppen (zwei für über Dreijährige und zwei für unter Dreijährige) sowie Raum für Arztpraxen entstehen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.02.2024 die dazu vorgelegte Planung des Büros Weindel als Grundlage für die weiteren Planungsphasen genehmigt. Bei Untersuchung des Baugrundes wurde festgestellt, dass aufgrund des hohen Grundwasserspiegels und des Vorkommens von Schichtwasser für eine Kellerabsicherung umfangreiche Maßnahmen erforderlich wären. Deshalb wird vorgeschlagen, aus Kostengründen auf eine Unterkellerung des Gebäudes zu verzichten. Die aktuelle Planung wurde bei der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 30. April vorgestellt; dieser hat der geänderten Planung einstimmig zugestimmt. Bei der Sitzung wird Projektleiterin Verena Burchert vom Büro Weindel zur Erläuterung und Beantwortung von Fragen anwesend sein. Der Gemeinderat entscheidet grundsätzlich über die geänderte Planung und über die Bildung eines „Begleitausschusses“ für den Neubau des Kindergartens und des Ärztebereiches Zeutern.
Zu TOP 2: In der Ortsmitte Zeutern sollen ein Kindergarten sowie Arztpraxen entstehen (siehe auch TOP 1). Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, muss zunächst ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Hierzu hat das Stadtplanungsbüro Sternemann und Glup einen Bebauungsplanentwurf erstellt, der in der Sitzung vorgestellt wird. Der Gemeinderat entscheidet über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Zeutern“. Ebenso entscheidet er über die Billigung des Bebauungsplanentwurfs und über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie über die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Zu TOP 3: Der Gemeinderat hat am 23.01.2024 ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Str. 24“ im Ortsteil Ubstadt nach § 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung - eingeleitet. In der Sitzung hat der Gemeinderat Fragen zur Mülleimer- und Parksituation aufgeworfen sowie das Thema Entsiegelung bzw. Nichtversiegelung der Flächen. Das beauftragte Planungsbüro hat daraufhin die Planung optimiert. Dieser neue Bebauungsplanentwurf wurde am 14.03.2024 in einem Bürgergespräch vorgestellt. Vom 15.03.2024 bis 19.04.2024 lag der Bebauungsplanentwurf öffentlich aus. Der Gemeinderat entscheidet über den modifizierten Bebauungsplanentwurf und über die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie über die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß.
Zu TOP 4: Der Planungsausschuss des Regionalverbands mittlerer Oberrhein hat am 31.03.2024 den nach der ersten Anhörungsrunde geänderten Planentwurf sowie die Durchführung eines erneuten (zweiten) Anhörungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans mittlerer Oberrhein 2003 beschlossen. Der Planentwurf enthält Festsetzungen zur räumlichen Entwicklung und Ordnung in der Region, zur regionalen Siedlungsstruktur (Kategorien, Entwicklungsachsen, zentrale Orte, Siedlungsentwicklung), zur regionalen Freiraumstruktur (regionale Grünzüge und Grünzäsuren, Gebiete für besonderen Freiraumschutz, Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen, Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz, Gebiete für Rohstoffvorkommen) und zur regionalen Infrastruktur (Verkehr, Energie). Die Planunterlagen können auf der Internetseite des Regionalverbands eingesehen werden (https://www.region-karlsruhe.de/regionalplan/regionalplan-2022). Die Gemeinde als Träger öffentlicher Belange erhält Gelegenheit, eine Stellungnahme zu dem aktuellen Entwurf der Regionalplanfortschreibung abzugeben. Der Gemeinderat entscheidet über die Beauftragung der Gemeindeverwaltung mit der Abgabe einer Stellungnahme unter Berücksichtigung der in der Gemeinderatsvorlage genannten Aspekte.
Zu TOP 5: Im Gewann „Herbstbrühl“ besteht seit den 1990er Jahren eine genehmigte landwirtschaftliche Lagerhalle sowie ein Wirtschaftsgebäude. Dieser Bereich wird zudem als Lagerplatz und zum Abstellen von Fahrzeugen, insbesondere Wohnmobilen, genutzt. Eine Zufahrt ist sowohl über den Scheffelweg, als auch über die Straße „Herbstenbrühl“ neben dem bestehenden Lebensmittelmarkt am Ortsausgang von Stettfeld möglich. Um die künftige städtebauliche Entwicklung zu steuern, schlägt die Verwaltung die Überplanung dieses Bereiches mit einem Bebauungsplan vor. Der Gemeinderat entscheidet über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Herbstbrühl III“ im Ortsteil Stettfeld, über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und über die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Zu TOP 6: Im Zuge der Klimaschutzstrategie des Landkreises „zeozweifrei 2035“ ist es ein wichtiges Zwischenziel, dass der Photovoltaikausbau auf allen geeigneten kommunalen Dächern im Landkreis erfolgen soll. In Ubstadt-Weiher sind dadurch folgende Dachflächen betroffen: Jugendzentrum Weiher, Schulzentrum Weiher, Grundschule Stettfeld, Pflegeheim Ubstadt, Schulzentrum Hebelstraße, Bauhof Ubstadt und die Kläranlage. Der Gemeinderat entscheidet über den Abschluss von Verträgen (Stromlieferverträge und Gestattungsvertrag) zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern mit der BürgerEnergieGenossenschaft Kraichgau.
Zu TOP 7: Analog dem Klimaschutzziel des Landkreises Karlsruhe bekräftigt der Gemeinderat über das Klimaschutzziel „Ubstadt-Weiher zeozweifrei 2035“. Dadurch soll für Ubstadt-Weiher eine bilanzielle Klimaneutralität bis 2035 angestrebt werden. Außerdem entscheidet der Gemeinderat über den Energieplan als begleitendes Instrument zur Erreichung des Klimaschutzziels „Ubstadt-Weiher zeozweifrei 2035“ und dass er künftig in den Verwaltungsprozess der Gemeinde integriert werden soll. Ferner entscheidet er darüber, ob mindestens fünf der im Energieplan erarbeiteten „priorisierten Maßnahmen“ innerhalb der auf die Veröffentlichung folgenden nächsten fünf Jahre weiter konkretisiert und nach Möglichkeit mit der Umsetzung begonnen werden sollen.
Zu TOP 8: Seit Juli 2023 wird in Ubstadt-Weiher die Infrastruktur für die Anbindung der privaten Haushalte mit Glasfaser verlegt. Die Verlegung erfolgt hauptsächlich in den Gehwegen und in Ausnahmefällen in der Straße. Aufgrund der Glasfaserverlegung sind somit fast alle Gehwege in allen vier Ortsteilen von den Aufgrabungen betroffen. Oberflächen von Straßen und Gehwegen müssen auf einer Breite von ca. 60 cm vom Versorgerträger erneuert werden, Asphaltflächen von einer Breite weniger als 35 cm müssen ebenfalls vom Versorgungsträger auf dessen Kosten erneuert werden. Die restliche Gehwegfläche ist dann bei Bedarf von der Gemeinde zu erneuern. Der Gemeinderat entscheidet über die von der Gemeinde vorgeschlagenen Vorgehensweise über die Gehwegreparaturarbeiten im Zuge der Glasfaserverlegung, außerdem über die Finanzierung. Außerdem geht es um die Übertragung der Entscheidung weiterer Sanierungsarbeiten bei möglichen Einsparungen.
Zu TOP 9: Seitens des Landratsamtes und eines Büros für Arbeitsschutz wurde eine unzureichende Ausleuchtung der Grundschule Zeutern bemängelt. Ca. 40 Jahre alte Leuchten in den Fluren, WCs und Klassenräumen müssen ausgetauscht und in Einzelbereichen ergänzt werden, um eine fachgerechte Elektroinstallation sowie eine DIN-gerechte Ausleuchtung der Grundschule gewährleisten zu können. Hierfür sind in Teilen auch neue Elektrobauteile und Kabelinstallationen erforderlich. Der Gemeinderat entscheidet über die Beauftragung eines Planungsbüros mit den Leistungsphasen 5 bis 8 nach HOAI und über die öffentliche Ausschreibung.
Zu TOP 10: In der Sitzung am 23.01.2024 hatte der Gemeinderat die Fortsetzung der Planung zur Umgestaltung und Stärkung der Ortsmitte Weiher mit Verkehrsverbesserung beschlossen und das Ingenieurbüro Modus Consult mit der Weiterführung der Planung beauftragt. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 30.04. haben Vertreter des Ingenieurbüros die Vorentwürfe präsentiert und erläutert. Der Gemeinderat entscheidet über den vorgestellten Vorplanungsentwurf, außerdem über die Beauftragung der Verwaltung, auf dieser Basis die Fördermöglichkeiten zu sondieren und die Antragstellung vorzubereiten. Über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planung sowie über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Freigabe der Umsetzung der Baumaßnahmen (Verkehrswegebau, Ortsgestaltung und Kanalarbeiten) soll der Gemeinderat zu gegebener Zeit Beschluss fassen.
Zu TOP 11: Die Lärmaktionsplanung ist Teil der kommunalen Planungshoheit. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist verbindlich. Der Entwurf des Lärmaktionsplans war für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und auf der Homepage der Gemeinde eingestellt. Die Behörden/Träger öffentlicher Belange wurden von der Auslegung benachrichtigt und hatten - ebenso wie die Öffentlichkeit - die Möglichkeit, Anregungen und Stellungnahmen abzugeben. Der Gemeinderat entscheidet über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und über die Endfassung des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans, 4. Runde.
Zu TOP 12: Die Mannschaftstransportfahrzeuge der Feuerwehrabteilungen Ubstadt und Zeutern sind in die Jahre gekommen und sollen ersetzt werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Ersatzbeschaffung der beiden Fahrzeuge, außerdem über die öffentliche Ausschreibung in zwei Losen sowie über die Bevollmächtigung des Bürgermeisters, die Aufträge für beide Lose zu erteilen, sofern die gesamten Kosten den für die Beschaffung vorgesehenen Ansatz nicht überschreiten.
Zu TOP 13: Nach § 19 der Gemeindeordnung (GemO) haben ehrenamtlich Tätigkeit Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls bzw. ihres entstandenen Zeitversäumnisses. Die Höhe und Art der Entschädigung ist in einer Entschädigungssatzung festzulegen. Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Ubstadt-Weiher wurde zuletzt am 24.04.2018 grundlegend neu erlassen. Eine Änderung hinsichtlich der Höhe der Fraktionspauschale wurde im Jahr 2019 vorgenommen. Ansonsten ist seit 2018 keine Anpassung erfolgt. Aus Sicht der Verwaltung besteht hier Anpassungsbedarf; dies zum einen im Hinblick auf den immer höheren Arbeitsaufwand für Gemeinderäte sowie im Hinblick auf die Inflation. Der Gemeinderat entscheidet über die Neufassung der Entschädigungssatzung.
Zu TOP 14: Der Gemeinderat hat im Mai 2023 der Einführung des Jobtickets für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Ubstadt-Weiher zugestimmt. Aktuell nehmen 23 Personen das Jobticket in Anspruch. Der Zuschuss für das Deutschlandticket/Jobticket war auf ein Jahr befristet und läuft zum 31.05.2024 aus. Es wird daher vorgeschlagen, dass die Gemeinde weiterhin einen Abschlag von 50 Prozent gewährt. Ebenso beteiligen sich weiterhin der Bund und die Länder mit einem Abschlag von fünf Prozent. Der Gemeinderat entscheidet über die Verlängerung der Arbeitgebervergünstigung für das Jobticket ab dem 01.06.2024.
Beschlüsse in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
Bei der Gemeinderatssitzung am 23.04.2024 hat der Gemeinderat auch in nichtöffentlicher Sitzung Beschlüsse gefasst. Über das Ergebnis soll nachfolgend informiert werden.
- Der Gemeinderat stimmte der Niederschlagung der Forderungen gegenüber einer Privatperson zu.
Außerdem hat der Gemeinderat durch Entscheidung im elektronischen Verfahren folgende Beschlüsse getroffen:
- Der Gemeinderat stimmte der Finanzierung der Mehrkosten für erforderliche Beauftragungen und Nachträge (bis 30.000 € im Einzelfall) für die Sanierung des Drosselschachts beim Regenüberlaufbecken 212 in der Hinterwiese Ubstadt zu.
- Der Gemeinderat stimmte der Finanzierung der Restarbeiten der Betonsanierung an der Hubstufe II und am Denitrifikationsbecken II der Kläranlage Ubstadt-Weiher durch Einsparungen beim Projekt RÜB 4 im Jahr 2024 zu. Die Kosten im Jahr 2024 werden ca. 138.000,00 € betragen.