Windkraft in Ubstadt-Weiher
Erstelldatum07.03.2024
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Thema Windkraft lässt die Bürger in Ubstadt nicht zur Ruhe kommen. Kommt ein Windrad jetzt quasi vor unsere Haustüre? Mit der vom Regionalverband vorgeschlagenen Ausweisung von Vorranggebieten - auf unserer Gemarkung just im Bereich Finsterloch, dem Naherholungsgebiet mit dem Waldfestplatz – wäre diese Möglichkeit zumindest eröffnet.
Ursprünglich war der Regionalverband mit vier Suchräumen gestartet. Das Gebiet im Bereich Bösinger Wald war zu klein für einen Windpark und im Wald, das Gebiet Rollenberg wurde von Bruchsal abgelehnt und war auch zu klein. Das Gebiet im Hohberg/Zeutern an der Gemarkungsgrenze zu Odenheim war uns zunächst geeigneter erschienen. Der Regionalverband hat dem Gebiet „Finsterloch“ gegenüber allen anderen den Vorzug gegeben.
Der Regionalverband ist verpflichtet, 1,8 % seiner Fläche für Windenergie als Vorrangfläche bereitzustellen - mit den derzeitigen Entwürfen sind etwas mehr als 3 % im Verfahren. Ob bei einer Ablehnung aller Flächen durch die Gemeinde Ubstadt-Weiher im Gesamtverband die 1,8 % noch erreicht werden können, ist offen, da viele Flächen in vielen Gemeinden auf Ablehnung stoßen. Wird dieses 1,8 %-Ziel nicht erreicht, droht die sogenannte Superprivilegierung, bei der Windräder dann überall im Außenbereich errichtet werden können, das heißt, die mit dem Vorranggebiet verbundene Steuerungswirkung wäre dann verloren. Es ist zwar immer noch ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich, aber da der Bau von Windenergieanlagen mittlerweile ein im überwiegenden öffentlichen Interesse liegendes Ziel ist, steht es über allen anderen öffentlichen Belangen. Argumente wie Artenschutz oder Landschaftsbild können ihm dann nicht mehr als unüberwindbar entgegengehalten werden. Es gelten dann lediglich Lärmschutzabstände, die durchaus auch unter den jetzt vom Regionalverband gewählten 850 m liegen können. Von dem her gilt es, die Umstände genau auszuloten.
Viele Bürger sind nicht gegen Windkraft, sie stellen sich aber vor, dass diese weit weg von menschlichen Siedlungen sein sollte. Wenn Windenergie auf unserer Gemarkung erzeugt wird, sollte auch die Gesamtgemeinde – also jedermann - davon profitieren können. Ob es eine solche Konstellation geben kann, muss untersucht werden. Weil wir die Entscheidung für das Finsterloch nicht nachvollziehen konnten, lässt die Gemeinde jetzt auch die drei anderen Gebiete untersuchen und auch die ehemals favorisierte Fläche an der Autobahn A 5.
Bevor wir eine Entscheidung treffen, sollen die Hintergründe genau erforscht werden, und dann soll auch eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden. Gedacht ist an Mitte/Ende April. Eine Positionierung der Gemeinde ist bis 22. Mai 2024 erforderlich.
Unter „Aktuelles“ finden Sie auf unserer Homepage auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Windkraft. Wir verweisen auch auf die aktuell noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung des Regionalverbandes https://rvmo.raumordnung-online.de/
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Tony Löffler, Bürgermeister