Gemeinderat
Erstelldatum20.02.2024
Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 27. Februar 2024, 19.00 Uhr, im Rathaus Ubstadt, Sitzungssaal, Bruchsaler Str. 1 - 3.
1 | Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner |
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2 | Verabschiedung des Haushaltsplans 2024; Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für den Gemeindehaushalt sowie Beschlüsse über die Feststellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe "Pflegeheim", "Hardtsee", Abwasserbeseitigung" und "Wasserwerk" |
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3 | Kindergartenneubau Zeutern |
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4 | Neues Wohnbaugebiet in Weiher / Aufstellung des Bebauungsplanes "Weiher Nord" und Änderung des Flächennutzungsplanes |
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5 | Umsetzung der Eigenkontrollverordnung (EKVO); Kanalsanierung |
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6 | 3. Änderung des Bebauungsplanes "SB-Markt Ubstadt" im Gewann "Tiefenweg unterhalb" nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung |
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7 | Teilfortschreibung des Regionalplans "Vorranggebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen" |
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8 | Regionaler Fernwärmeausbau zur Geothermienutzung - Entscheidung zur Fortführung der Projektentwicklungsgesellschaft PEG bis zum 30. Juni 2025, Zustimmung zur Zuleitung und Planung der Wärmeverteilung |
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9 | Grundstücksangelegenheiten - Verkauf der Liegenschaft Schönbornstr. 9, Stettfeld |
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10 | Kommunalwahlen 2024 |
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11 | Änderung der Mitteilungsblattrichtlinien |
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12 | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
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13 | Mitteilungen und Anfragen |
gez. Tony Löffler, Bürgermeister
Kurzinformationen:
Zu TOP 1: Hier haben Einwohner die Möglichkeit, dem versammelten Ratsgremium Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben. Antworten werden, wenn möglich, sofort gegeben. Sollten weitere Untersuchungen notwendig sein, werden die Stellungnahmen im Nachhinein schriftlich erteilt.
Gemäß der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat sind Wortmeldungen von Zuhörern in der Gemeinderatssitzung nur während der Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner gestattet. Wortmeldungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten während der Sitzung sind leider nicht möglich. Die Fragestunde sollte 60 Minuten nicht überschreiten. Jeder Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
Zu TOP 2: Der Gemeinderat entscheidet über den in der Sitzung am 12. Dezember 2023 von Bürgermeister Löffler eingebrachten Haushaltsplanentwurf 2024 einschließlich der Haushaltssatzung 2024 für den Gemeindehaushalt und die Feststellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 2024, jeweils einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027. Zuvor werden die Sprecher der drei Fraktionen im Gemeinderat - CDU, FWV und SPD - in ihren Haushaltsreden ihre Sicht der Haushaltslage darlegen. Die Haushaltsreden der Fraktionen werden im Nachgang zur Sitzung im Mitteilungsblatt unter der Rubrik „Mitteilungen der Gemeinderatsfraktionen“ und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Zu TOP 3: Der Gemeinderat hat im Oktober 2023 als Ergebnis eines umfangreichen Vergabeverfahrens u.a. das Büro Weindel Architekten Waldbronn mit der Objektplanung Gebäude und Innenräume beauftragt. Beim VGV-Verfahren hat das Büro Studien eines künftigen Gebäudes vorgelegt. Mit dem künftigen Kindergartenträger, der katholischen Verrechnungsstelle sowie der pädagogischen Fachaufsicht der Caritas laufen derzeit Abstimmungsgespräche hinsichtlich der Planung. Ggf. sind noch einzelne Korrekturen erforderlich. Der Gemeinderat entscheidet über die Planung, die das Büro Weindel im Vergabeverfahren eingereicht hat, als Grundlage für die weiteren Planungsphasen.
Zu TOP 4: Der Gemeinderat hat sich letztmals im Dezember 2023 mit dem Bebauungsplan „Weiher Nord“ befasst; dabei wurde der Bebauungsplan geringfügig geändert. Aufgrund der damaligen Änderung des Bebauungsplanes ist eine nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. eine Offenlage des geänderten Bebauungsplanes erforderlich. Aktuell soll der Bebauungsplan jetzt nochmals in einem weiteren Bereich geringfügig geändert werden: Anstelle eines bisher direkt an der Hauptstraße im Bebauungsplan eingeplanten Bauplatzes soll zukünftig eine private Grünfläche ausgewiesen werden. Außerdem gibt es noch weitere geringfügige Änderungen, die in der Sitzung erläutert werden. Der Gemeinderat entscheidet über den Entwurf der zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, den Umweltbericht mit Grünordnungsplan, den Bericht der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und das artenschutzrechtliche Maßnahmenkonzept. Er entscheidet über die nochmalige öffentliche Auslegung des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften, über die nochmalige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Außerdem entscheidet er über den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften und die nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, des Weiteren über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein bzgl. der Rücknahme einer Wohnbaufläche an anderer Stelle.
Zu TOP 5: Gemäß der Eigenkontrollverordnung wurde eine Wiederholungsbefahrung des 83 km langen Ubstadt-Weiherer Kanalnetzes durchgeführt; dort entdeckte Schadstellen werden sukzessive saniert. Im Haushalt stehen hier im Jahr 2024 250.000 € zur Verfügung. In diesem Jahr steht der Ortsteil Ubstadt zur Kanalsanierung an. Der Gemeinderat entscheidet über die Durchführung bzw. den Umfang der Sanierungsarbeiten. Er entscheidet über die Auftragserteilung an ein Ingenieurbüro für die Planungsleistungen mit den Leistungsphasen 0 bis 9 der vorgesehenen Arbeiten und über deren öffentliche Ausschreibung.
Zu TOP 6: Der Gemeinde liegt eine Anfrage zur Ansiedlung einer Bäckereifiliale auf dem Grundstück des Aldi-Marktes Ubstadt vor. Vorgesehen ist ein Einzelhandel mit Brot- und Backwaren mit einer Verkaufsfläche von bis zu 40 m². Hinzukommen soll ein Café mit einer Gastraumfläche bis maximal 100 m². Hierzu soll ein Teil der bestehenden Parkplatzfläche aufgegeben und ein Baufenster mit einer Fläche von 18 m x 15 m ausgewiesen werden. Hierfür bedarf es einer Änderung des bestehenden Bebauungsplans. Der Gemeinderat entscheidet über die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „SB-Markt Ubstadt“ im Gewann „Tiefenweg unterhalb“, außerdem über den Bebauungsplanentwurf und über die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie über die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Zu TOP 7: Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat sich am 6. Februar ausführlich mit der Teilfortschreibung des Regionalplans „Vorranggebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ befasst. Dabei hat der Ausschuss dem Gemeinderat die Empfehlung gegeben, dass die Gemeinde mit der Ausweisung der beiden Vorranggebiete in Ubstadt-Weiher einverstanden sei und somit eine positive Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgeben solle. Das würde konkret bedeuten, dass die Gemeinde mit der Ausweisung der beiden Vorranggebiete in Ubstadt-Weiher einverstanden sei. Des Weiteren wurde dem Gemeinderat empfohlen, dass die Verwaltung prüfen solle, ob durch Aufstellung von Bebauungsplänen evtl. zusätzliche weitere Flächen auf der Gemarkung von Ubstadt-Weiher für Photovoltaik-Freiflächenanlagen genutzt werden können. Nun ist es am Gemeinderat, darüber rechtsgültig zu entscheiden.
Zu TOP 8: Die Gemeinde ist im Juni 2023 mit weiteren zehn Kommunen und drei Stadtwerken der Projektentwicklungsgesellschaft regionaler Wärmeverbund (PEG) beigetreten, deren Aufgabe eine Korridorplanung mit Übergabepunkten zu den Ortsnetzen war. Die Wärme soll dann aus den geplanten Tiefengeothermieanlagen in Graben-Neudorf und Dettenheim über Bruchsal nach Bretten geliefert werden, wobei auch die Abzweigung von Fernwärme nach Forst, Ubstadt-Weiher und Hambrücken vorgesehen werden kann. Das Thema wurde am 06.02. im Ausschuss für Umwelt und Technik vorberaten; dabei hat der Ausschuss dem Gemeinderat eine Empfehlung abgegeben. Jetzt muss der Gemeinderat darüber entscheiden. Es geht um die Fortführung der Projektentwicklungsgesellschaft bis zum 30. Juni 2025, um die grundsätzliche Zustimmung zur geplanten Zuleitungstrasse und um die Beauftragung der Verwaltung, die Frage des Verteilnetzes und dessen Betrieb weiter zu klären, mit dem Ziel, den Ausbau eines örtlichen Nahwärmenetzes auf Basis der Fernwärmezuleitung von Graben-Neudorf anzustreben und durch das Nahwärmenetz das Schulzentrum Ubstadt und, soweit möglich bzw. erforderlich, Teile der Ortschaften Weiher und Ubstadt zu versorgen und für eine erforderliche Zuschussantragstellung vorzubereiten.
Zu TOP 9: Der Gemeinderat hat im September 2023 dem Verkauf des gemeindeeigenen Anwesens Schönbornstraße 9 im Höchstgebotsverfahren zugestimmt. Eine erste Ausschreibung mit einem Mindestgebot von 200.000,- € führte trotz Anfragen und Besichtigungen zu keiner Abgabe eines Gebotes. Der Ausschreibungszeitraum endete am 31.01.2024. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Liegenschaft in einer zweiten Ausschreibung meistbietend zu veräußern, wobei ein Mindestgebot von 150.000 € und die Voraussetzung einer Nutzung mit Versorgungscharakter zur Bedingung gemacht werden sollte. Der Gemeinderat entscheidet über die nochmalige Ausschreibung mit entsprechend geänderten Rahmenbedingungen.
Zu TOP 10: Die Kommunalwahlen (Gemeinderats- und Kreistagswahl) sowie die Europawahl finden am 9. Juni 2024 statt. Im Vorfeld muss der Gemeinderat entscheiden über die Besetzung des Gemeindewahlausschusses, über die Entlohnung der Wahlhelfer und über die Frist für die Wahlplakatierung.
Zu TOP 11: Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen statt. Die Gemeinde ist bei den Kommunalwahlen zur absoluten Neutralität verpflichtet und darf einzelnen Parteien oder Wählervereinigungen keine Vorteile einräumen. Die Richtlinien für das Mitteilungsblatt der Gemeinde sollen geändert werden bezüglich Veröffentlichungen in der Karenzzeit, in der Fraktionen, Parteien und Wählervereinigungen ein Veröffentlichungsverbot im Mitteilungsblatt haben, außerdem geht es bei der Änderung um die Kandidatenvorstellung im amtlichen Teil des Mitteilungsblatts. Der Gemeinderat entscheidet über die Änderung der Mitteilungsblattrichtlinien mit Wirkung zum 28.02.2024, außerdem über eine Vereinbarung mit dem Mitteilungsblatt-Verlag über eine Kandidatenvorstellung im Mitteilungsblatt der Gemeinde.
Die Sitzungsvorlagen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Ubstadt-Weiher, www.ubstadt-weiher.de, unter der Rubrik „Rathaus und Service“, „Politik“, „Gemeinderat“, „Hierfinden Sie die Kontaktadressen der Gemeinderäte und Informationen zu den Sitzungen“.