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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Google LLC
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschlandPhone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

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Jaimo Solutions GmbH, Friedrichstraße 52, 76669, Bad Schönborn

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Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Erfassungen von Tieren, Pflanzen und Biotopen

Erstelldatum27.02.2026

In Ubstadt-Weiher werden im Zeitraum von März bis Ende November 2026 Erfassungen von Tieren und Pflanzen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg durchgeführt. Dabei wird unsere Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Die Untersuchungen erfolgen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Biotopen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Ergebnisse werden auf Landes- und teils auch Bundesebene hochgerechnet, um Aussagen zur Entwicklung treffen zu können.

Die Erfassungen finden im Rahmen folgender Monitoringprogramme statt:

Die Bundesrepublik Deutschland ist als Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet, im gesamten Bundesgebiet regelmäßig ein Monitoring zur Überwachung der Erhaltungszustände für Arten von gemeinschaftlichem Interesse durchzuführen und die Ergebnisse an die EU zu berichten. Die in Baden-Württemberg untersuchten Arten sind Teil des bundesweiten Stichprobenmonitorings. Die Gesamtanzahl der Stichproben sowie die Verteilung auf die Bundesländer wurde vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgegeben und je nach Art um weitere Stichproben in den Bundesländern ergänzt. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Bericht 2031 ein. Die Lage der Stichprobenflächen wurde im Rahmen einer Zufallsziehung ausgewählt. Weitere Informationen zur FFH-Richtlinie sowie deren Umsetzung in Baden-Württemberg finden Sie auf der Internetseite der LUBW: FFH-Richtlinie

Im Rahmen dieser Erfassungen ist es den kartierenden Fachpersonen als Beauftragte der LUBW entsprechend den Vorgaben des § 52 NatSchG grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Bescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen. Die Stichprobenflächen bleiben anonym, um die Aussagekraft des Monitorings zu gewährleisten. Es erfolgt auch keine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden. Dauerhafte Markierungen werden nicht vorgenommen. Der Zeitpunkt der Erfassung richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Arten oder Lebensräume und wird stark von den aktuellen Wetterbedingungen beeinflusst. Eine Begleitung der Erfassungen vor Ort ist leider nicht möglich.

Bei Fragen steht Ihnen die LUBW unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: mailto:poststelle(@)lubw.bwl.de