Coronavirus
Aktuelle Informationen finden Sie hier:
Bürgertest-Angebote in Ubstadt-Weiher
Ortsteil Ubstadt:
- Praxis für Podologie, Silke Geiselhardt, Bahnhofstraße 10, Tel: 07251/3667681, Antigen- und PCR-Test
Infos und Termin unter www.podo-geiselhardt.de
Ortsteil Weiher:
- Nikolaus Apotheke, Hauptstraße 80, Tel. 07251/61960
Infos unter www.nikolaus-apotheke.de, Terminvereinbarung unter www.terminland.eu/u.wuchterl
- Wiegand-EDV, Weiher, Ritterstraße 25
Infos und Terminvereinbarung unter www.teststationwiegand-edv.de
- DRK Ortsverein Weiher e. V., Hauptstraße, beim Sportplatz
Infos und Terminvereinbarung unter www.driveintest-weiher.de
Ortsteil Zeutern
- HETO Test GbR, Unterdorfstraße, Parkplatz vor den Sportplätzen am Ortseingang
Terminvereinbarung und Infos unter www.test-zeutern.de
Bitte tagesaktuelle Öffnungszeiten unter den angegebenen Adressen erfragen. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Weitere Teststellen in Ubstadt-Weiher können per E-Mail an gemeinde@ubstadt-weiher.de gemeldet werden.
Weitere Infos zum Angebot von Bürgerteststellen und rund um die aktuelle Pandemiebekämpfung im Landkreis Karlsruhe sind jederzeit im Internet unter www.corona.karlsruhe.de abrufbar.
Fragen und Antworten zu Corona-Tests beantwortet die Bundesregierung unter www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-tests-faq-1872540
Hinweise zur Absonderung und Umgang mit positiven Corona-Tests
Quarantäne-Bescheinigung für COVID-Infizierte, enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen nur noch auf Antrag
Mit Inkrafttreten der sechsten Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der CoronaVO Absonderung ist eine Bescheinigung über die häusliche Quarantäne nur noch auf Antrag und nach Prüfung der Plausibilität erhältlich.
Bisher galt eine einheitliche Quarantänedauer von 14 Tagen. Aufgrund der neuen RKI-Empfehlungen (Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen wurde die Dauer auf 10 Tage verkürzt. Zudem ist es nun möglich, die Quarantäne ab Tag 5 bzw. ab Tag 7 mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests bzw. Antigentests vorzeitig zu beenden. Eine pauschale Bescheinigung der Quarantänedauer für jede Kontaktperson ist nun nicht mehr möglich. Hinzu kommt der Umstand, dass seit dem 15. September Entschädigungen nach § 56 IfSG nicht mehr in jedem Fall gezahlt werden. Für die Zahlung einer Entschädigung nach IfSG wird die Bescheinigung benötigt.
Aufgrund der unterschiedlichen Quarantänedauer, die nun von fünf Tagen bis zu zehn Tagen betragen kann, sind Bescheinigungen individualisiert auszustellen.
Auch positiv getesteten Personen wird nur noch im Ausnahmefall eine Entschädigung im Rahmen des § 56 IfSG gewährt. Den Antrag finden Sie hier als Download. (24 KiB)
Zuständig für die Antragsbearbeitung und Ausstellung der Bescheinigung sind die jeweiligen Ortspolizeibehörden, in Ubstadt-Weiher das Ordnungsamt.
Für Rathausbesuche gilt:
- Vorher Termin vereinbaren und Mund- und Nasenschutz (medizinische- oder FFP2-Maske) tragen. Bitte haben Sie im Falle einer persönlichen Vorsprache einen entsprechenden Schutz dabei.
- Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände, wenn Sie das Rathaus betreten.
- Bitte halten Sie das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu haushaltsfremden Personen ein.
- Bitte kommen Sie, wenn möglich allein ohne weitere Begleitpersonen.
Erreichbarkeit Zentrale, Tel. 07251/617-0, E-Mail: gemeinde@ubstadt-weiher.de
Erreichbarkeit Bürgerbüro (E-Mail: buergerbuero@ubstadt-weiher.de); neu: Onlineterminvereinbarung unter diesem Link
Herr Müller: 07251/617- 32, Frau Bräutigam, Frau Kirchdörfer, Frau Röderer, Frau Zindl: 07251/617-31
Erreichbarkeit Sachbearbeiter in den Fachämtern (Telefondurchwahl und Mailadresse der einzelnen Mitarbeiter, die Übersicht finden Sie hier)
Die Rathaus-Außenstellen in Weiher, Stettfeld und Zeutern bleiben bis auf weiteres geschlossen. Briefkastenleerung erfolgt.
Wie kann ich mich an- oder ummelden bzw. wie wird derzeit ein Personalausweis oder Reisepass beantragt?
Für Informationen zur Erfüllung der Meldepflicht (An-/Ummeldung) und die Beantragung beziehungsweise Verlängerung von Ausweis- oder Passdokumenten empfiehlt sich die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Bürgerbüro unter 07251/617 -30/-31 und -32, oder per E-Mail: buergerbuero@ubstadt-weiher.de oder nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung.
Zahlungsverkehr
Grundsätzlich wird der bargeldlose Zahlungsverkehr für anfallende Gebühren oder für sonstige Ausgaben bevorzugt.
Alle amtlichen Informationen immer zusammengefasst im Mitteilungsblatt
Damit Sie über alle aktuellen Themen und Mitteilungen rund um Ubstadt-Weiher bestens informiert sind, nutzen Sie das Abo für den Bezug unseres Mitteilungsblatt unter dem Link www.nussbaum-medien.de/privatpersonen/.
Bestattungen unter Auflagen in Corona-Zeiten
Auch für den Bereich des Friedhofes haben sich die Vorschriften in den letzten Wochen und Monaten immer wieder geändert und mussten situationsbedingt angepasst werden. Die aktuell gültige Verordnung, die das Kultusministerium speziell für Beerdigungen und religiöse Veranstaltungen erlassen hat, regelt, dass an einer Bestattung nicht mehr als 100 Personen teilnehmen dürfen (Änderungen müssen tagesaktuell vorbehalten bleiben). Die Benutzung der Aussegnungshallen ist nur sehr eingeschränkt möglich, denn unter Einhaltung der Sicherheitsabstände steht nur eine ganz begrenzte Anzahl von Sitzplätzen für die Angehörigen zur Verfügung. Auch macht das erforderliche Lüften die Raumbeheizung unmöglich. Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist im Freien Pflicht, und es sind Listen mit den Kontaktdaten der teilnehmenden Trauergäste zu führen. Den Hinterbliebenen wird nahegelegt – wie es bereits zum gewohnten Bild geworden ist – in der Todesanzeige keine Angaben zum Zeitpunkt der Beisetzung zu veröffentlichen, um die begrenzte Teilnehmerzahl einhalten zu können und zu vermeiden, dass Trauergäste abgewiesen werden müssen.
Wichtig, bitte beachten:
Die derzeitige Lage ist besonders dynamisch, die Rechtslage kann sich deshalb jederzeit ändern. Aus diesem Grund unbedingt die Aktualisierung der Vorschriften in den öffentlichen Medien verfolgen und ggf. weitere Informationsquellen, wie beispielsweise die Homepages der Gemeinde Ubstadt-Weiher und des Landes Baden-Württemberg nutzen.
- Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
- Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/
- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx
Wichtige Telefonnummern:
Bei Corona-Virus-Symptomen ist es besser anzurufen, statt im Wartezimmer zu sitzen.
- 0711 / 904 39555 Telefonhotline des Landesgesundheitsamtes (Werktags 9.00 - 16.00 Uhr)
- 0721 / 133 3333 Infotelefon für Bürger/-innen des Stadt- und Landkreises Karlsruhe (Werktags von 8.00 - 18.00 Uhr)
- 116 117: Ärztlicher Bereitschaftsdienst
- 115: Einheitliche Behördennummer
- 0800 011 77 22: Unabhängige Patientenberatung Deutschland
- 030 346 465 100: Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministerium
- 0721 / 133-1313: Psychologische Beratungsstelle